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Ermittlung der Prozesskosten für - Bundesnetzagentur

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<strong>Bundesnetzagentur</strong><br />

Gutachten: <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prozesskosten</strong> <strong>für</strong> Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung im Strom-<br />

und Gasbereich<br />

Vorschläge <strong>für</strong> Entgeltobergrenzen wurden jeweils getrennt <strong>für</strong> Strom und Gas<br />

<strong>für</strong> die Bereiche Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung <strong>der</strong><br />

Netzentgelte ermittelt, um Transparenz darüber zu schaffen, welche preisliche<br />

Leistungsfähigkeit bei dem Durchschnitt <strong>der</strong> Unternehmen in einem<br />

Leistungsbereich besteht. Für einige Zählerkonfigurationen im Gasbereich<br />

konnte aufgrund geringer Fallzahlen o<strong>der</strong> zu differenzierter Ausgangssituation<br />

keine belastbare Obergrenze ermittelt werden. Hier ist eine Einzelfallprüfung<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Für die Höchstspannung im Strombereich wurden keine<br />

Entgeltobergrenzen ermittelt, da keine Daten zur Analyse zur Verfügung<br />

standen. Die ermittelten Entgeltobergrenzenvorschläge wurden einer<br />

Konsistenzprüfung unterzogen, in <strong>der</strong> geprüft wurde, ob funktional höherwertige<br />

Zähler höhere Entgelte aufweisen als funktional nie<strong>der</strong>wertige Zähler.<br />

Die Obergrenzen gelten nicht <strong>für</strong> Unternehmen mit Netzentgeltbildung nach<br />

Entry-/Exit-Preissystem.<br />

Die <strong>Bundesnetzagentur</strong> behält sich das Recht vor, aufbauend auf die<br />

Ergebnisse des Gutachtens die ermittelten Entgeltobergrenzen in Abhängigkeit<br />

von weiteren Entwicklungen entsprechend anzupassen.<br />

• LBD-Beratungsgesellschaft mbH 22.04.2008 • 26/295

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