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Ermittlung der Prozesskosten für - Bundesnetzagentur

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<strong>Bundesnetzagentur</strong><br />

Gutachten: <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prozesskosten</strong> <strong>für</strong> Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung im Strom-<br />

und Gasbereich<br />

4.1.5 Ergebnis<br />

Erreicht wurde eine Beschreibung <strong>der</strong> Soll-Prozesse mit Haupt- und<br />

Teilprozessen. In den Prozessen sind alle Leistungen eines idealtypischen<br />

Prozessverlaufes berücksichtigt. Die Prozesse wurden in einer<br />

Betrachtungstiefe entwickelt, die eine weitgehende Standardisierung zulässt<br />

und das Massengeschäft in den Bereichen wi<strong>der</strong>spiegelt. Individuelle<br />

Prozessschritte und etwaige Prozessausnahmen (Unzugänglichkeit <strong>der</strong><br />

Kundenanlage etc.) wurden nicht in den Prozessleistungen berücksichtigt.<br />

Ferner wurde keine Unterscheidung <strong>der</strong> Leistungsbezeichnungen zwischen den<br />

Sparten Strom und Gas vorgenommen, damit eine Vereinheitlichung des<br />

Sprachgebrauches erreicht wird.<br />

4.2 Klassifizierung <strong>der</strong> Zähl- und Messtechnik<br />

4.2.1 Aufgabenstellung an den Gutachter<br />

Es soll identifiziert werden, welche Mess- und Zähltechnik standardmäßig in<br />

den unterschiedlichen Spannungsebenen, Druckstufen und Messverfahren<br />

eingesetzt werden. An Messverfahren sind zu unterscheiden:<br />

• Standardlastprofil (SLP),<br />

• registrierende Leistungsmessung (RLM).<br />

Darüber hinaus ist zu definieren, welche Mindestanfor<strong>der</strong>ungen an die<br />

Geräteinfrastruktur von SLP- und RLM-Anschlüssen <strong>für</strong> die Zwecke des<br />

Netzbetreibers erfüllt sein müssen.<br />

Verschiedene Größenklassen und Spannungsebenen sowie Druckstufen sind<br />

dann <strong>für</strong> die Datenanalyse zu Zählerklassen zusammenzufassen. Weitere<br />

kostenrelevante Messtechnik ist ebenfalls in die Klassifikation zu integrieren<br />

und in <strong>der</strong> Analyse zu berücksichtigen.<br />

4.2.2 Methodisches Vorgehen<br />

Es wurde zunächst untersucht, welche Geräte- und Messtechnik <strong>für</strong> Strom und<br />

Gas in den unterschiedlichen Spannungsebenen und Druckstufen vorhanden<br />

sein muss, um alle Anfor<strong>der</strong>ungen des Netzbetreibers zu erfüllen. Bezüglich <strong>der</strong><br />

Funktionalitäten ist zu unterscheiden zwischen den Anfor<strong>der</strong>ungen, die <strong>der</strong><br />

Netzbetreiber <strong>für</strong> den Datenaustausch sowie die Netzentgeltabrechnung<br />

erfüllen muss und den ausschließlich vertrieblichen Anfor<strong>der</strong>ungen.<br />

• LBD-Beratungsgesellschaft mbH<br />

22.04.2008 • 76/295

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