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Ermittlung der Prozesskosten für - Bundesnetzagentur

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<strong>Bundesnetzagentur</strong><br />

Gutachten: <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prozesskosten</strong> <strong>für</strong> Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung im Strom-<br />

und Gasbereich<br />

scheint: Während <strong>der</strong> Maximumwert <strong>der</strong> beantragten Entgelte in allen Klassen<br />

außer einer den Minimumwert um das 10- bis 80- o<strong>der</strong> gar 3.000-fache<br />

übersteigt, unterscheiden sich die Entgelte <strong>der</strong> Unternehmen, die zwischen dem<br />

0,25- und dem 0,75-Quantil liegen (und damit 50% <strong>der</strong> Unternehmen<br />

ausmachen), bis auf eine Ausnahme (Messung, SLP, G40-G100), nur maximal<br />

um das 1,4- bis 3,5-fache voneinan<strong>der</strong>.<br />

Der Umfang <strong>der</strong> Entgeltspreizungen legt dennoch nahe, dass kein einheitliches<br />

Verständnis darüber besteht, wie die Leistungen zuzuordnen sind und in<br />

welchem Umfang sie im Rahmen <strong>der</strong> Netznutzung durchgeführt werden<br />

müssen.<br />

Die angegebenen Entgelte in <strong>der</strong> Abrechnung <strong>der</strong> registrierenden<br />

Leistungsmessung unterliegen einer großen Entgeltspreizung. Der berechnete<br />

effiziente Preis liegt ebenfalls weit unter den angegebenen Entgelten. Die<br />

Erstellung <strong>der</strong> Abrechnung <strong>der</strong> Netznutzung ist zwar mit den Beschlüssen<br />

GPKE und GeLi Gas standardisiert. Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Erhebung <strong>der</strong> Entgelte<br />

sind diese Beschlüsse jedoch noch nicht umgesetzt gewesen, so dass sich hier<br />

die Kosten vor <strong>der</strong> Standardisierung wi<strong>der</strong>spiegeln.<br />

Zusätzlich können die unterschiedlichen Entgelte dadurch entstehen, dass die<br />

Kosten <strong>für</strong> Funktionalitäten und Aufgaben <strong>der</strong> Vertriebsabrechnung nicht sauber<br />

von den Netzabrechnungskosten getrennt wurden. Sind die Systeme nicht auf<br />

Mandantenebene o<strong>der</strong> Systemebene getrennt, liegt keine interne<br />

Leistungsverrechnung vor und werden die Kosten über die Umlagenschlüssel<br />

ermittelt, entstehen hier große Ermessensspielräume <strong>für</strong> die Unternehmen.<br />

Ein weiteres Kriterium <strong>für</strong> die unterschiedlichen Entgelte innerhalb einer Klasse<br />

kann in Bezug auf die Bereiche Messung und Abrechnung ein unterschiedliches<br />

Verständnis darüber sein, welche Leistungen speziell zur<br />

Messdatenaufbereitung <strong>der</strong> Messung, <strong>der</strong> Abrechnung o<strong>der</strong> dem<br />

Energiedatenmanagement zuzuordnen sind. Im Messstellenbetrieb sind<br />

unterschiedliche Entgelte beson<strong>der</strong>s in den Zählerklassen zu erwarten, in<br />

denen die kundenindividuelle Gestaltung <strong>der</strong> Messeinrichtung an Bedeutung<br />

gewinnt. Mit steigen<strong>der</strong> Spannungsebene nimmt diese Individualisierung zu.<br />

Diese diversen Faktoren in <strong>der</strong> <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong> Entgelte können dazu führen,<br />

dass Einflussfaktoren wie Struktur- o<strong>der</strong> unternehmensspezifische Merkmale<br />

überlagert werden und sich daher nicht statistisch eindeutig nachweisen lassen<br />

(siehe Kapitel 5.1).<br />

• LBD-Beratungsgesellschaft mbH<br />

22.04.2008 • 272/295

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