Ermittlung der Prozesskosten für - Bundesnetzagentur
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<strong>Bundesnetzagentur</strong><br />
Gutachten: <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prozesskosten</strong> <strong>für</strong> Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung im Strom-<br />
und Gasbereich<br />
scheint: Während <strong>der</strong> Maximumwert <strong>der</strong> beantragten Entgelte in allen Klassen<br />
außer einer den Minimumwert um das 10- bis 80- o<strong>der</strong> gar 3.000-fache<br />
übersteigt, unterscheiden sich die Entgelte <strong>der</strong> Unternehmen, die zwischen dem<br />
0,25- und dem 0,75-Quantil liegen (und damit 50% <strong>der</strong> Unternehmen<br />
ausmachen), bis auf eine Ausnahme (Messung, SLP, G40-G100), nur maximal<br />
um das 1,4- bis 3,5-fache voneinan<strong>der</strong>.<br />
Der Umfang <strong>der</strong> Entgeltspreizungen legt dennoch nahe, dass kein einheitliches<br />
Verständnis darüber besteht, wie die Leistungen zuzuordnen sind und in<br />
welchem Umfang sie im Rahmen <strong>der</strong> Netznutzung durchgeführt werden<br />
müssen.<br />
Die angegebenen Entgelte in <strong>der</strong> Abrechnung <strong>der</strong> registrierenden<br />
Leistungsmessung unterliegen einer großen Entgeltspreizung. Der berechnete<br />
effiziente Preis liegt ebenfalls weit unter den angegebenen Entgelten. Die<br />
Erstellung <strong>der</strong> Abrechnung <strong>der</strong> Netznutzung ist zwar mit den Beschlüssen<br />
GPKE und GeLi Gas standardisiert. Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Erhebung <strong>der</strong> Entgelte<br />
sind diese Beschlüsse jedoch noch nicht umgesetzt gewesen, so dass sich hier<br />
die Kosten vor <strong>der</strong> Standardisierung wi<strong>der</strong>spiegeln.<br />
Zusätzlich können die unterschiedlichen Entgelte dadurch entstehen, dass die<br />
Kosten <strong>für</strong> Funktionalitäten und Aufgaben <strong>der</strong> Vertriebsabrechnung nicht sauber<br />
von den Netzabrechnungskosten getrennt wurden. Sind die Systeme nicht auf<br />
Mandantenebene o<strong>der</strong> Systemebene getrennt, liegt keine interne<br />
Leistungsverrechnung vor und werden die Kosten über die Umlagenschlüssel<br />
ermittelt, entstehen hier große Ermessensspielräume <strong>für</strong> die Unternehmen.<br />
Ein weiteres Kriterium <strong>für</strong> die unterschiedlichen Entgelte innerhalb einer Klasse<br />
kann in Bezug auf die Bereiche Messung und Abrechnung ein unterschiedliches<br />
Verständnis darüber sein, welche Leistungen speziell zur<br />
Messdatenaufbereitung <strong>der</strong> Messung, <strong>der</strong> Abrechnung o<strong>der</strong> dem<br />
Energiedatenmanagement zuzuordnen sind. Im Messstellenbetrieb sind<br />
unterschiedliche Entgelte beson<strong>der</strong>s in den Zählerklassen zu erwarten, in<br />
denen die kundenindividuelle Gestaltung <strong>der</strong> Messeinrichtung an Bedeutung<br />
gewinnt. Mit steigen<strong>der</strong> Spannungsebene nimmt diese Individualisierung zu.<br />
Diese diversen Faktoren in <strong>der</strong> <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong> Entgelte können dazu führen,<br />
dass Einflussfaktoren wie Struktur- o<strong>der</strong> unternehmensspezifische Merkmale<br />
überlagert werden und sich daher nicht statistisch eindeutig nachweisen lassen<br />
(siehe Kapitel 5.1).<br />
• LBD-Beratungsgesellschaft mbH<br />
22.04.2008 • 272/295