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Ermittlung der Prozesskosten für - Bundesnetzagentur

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<strong>Bundesnetzagentur</strong><br />

Gutachten: <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prozesskosten</strong> <strong>für</strong> Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung im Strom-<br />

und Gasbereich<br />

Zähler <strong>für</strong> Standardlastprofilverfahren<br />

Die Kundenanlage <strong>für</strong> die Abrechnung <strong>der</strong> Netzentgelte nach dem<br />

Standardlastprofilverfahren besteht aus einem Arbeitszähler sowie ggf. einer<br />

Tarifsteuereinrichtung und einem Stromwandler.<br />

Abhängig von <strong>der</strong> Verbrauchseinrichtung können verschiedene Arbeitszähler<br />

zum Einsatz kommen. Der Eintarif-Arbeitszähler bildet Lastgänge und<br />

Standardlastprofile ab und wird standardmäßig im Markt verwendet.<br />

Zwei- o<strong>der</strong> Mehrtarifzähler <strong>für</strong> unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen<br />

(Speicherheizungsanlagen), Schwachlastanwendungen sowie die in <strong>der</strong><br />

Vergangenheit eingesetzten 96-Stunden-Zähler sind aufgrund früherer<br />

vertraglicher Regelungen noch im Einsatz. Mehrtarifzähler haben aktuell noch<br />

einen Anteil von ca. 10% - 15% aller bundesweiten Zähler. Darüber hinaus sind<br />

teilweise Zähler <strong>für</strong> Maximal-Leistungserfassung im Netz.<br />

Zähler <strong>für</strong> registrierende Leistungsmessung<br />

Für die registrierende Leistungsmessung kommen Lastgangzähler zum Einsatz.<br />

Zusätzlich sind ein Stromwandler und eine Telekommunikationseinrichtung (TK-<br />

Einrichtung) notwendig. Soll die Anlage in Mittel- o<strong>der</strong> Hoch- und<br />

Höchstspannung eingesetzt werden, so ist zusätzlich ein Spannungswandler<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Für die Kommunikationseinrichtung müssen ein Anschluss, beispielsweise<br />

Telefonanschluss, Funklösungen o<strong>der</strong> GSM-Adapter vorliegen. Die TK-<br />

Komponenten können entwe<strong>der</strong> durch den Kunden o<strong>der</strong> den Netzbetreiber<br />

gestellt werden. Es ist zwischen <strong>der</strong> Einrichtung und dem Betrieb <strong>der</strong> TK-<br />

Anlage zu unterscheiden: Errichtung und Anschluss werden dem<br />

Messstellenbetrieb zugeordnet, während <strong>der</strong> Betrieb <strong>der</strong> TK <strong>der</strong> Messung<br />

zuzuordnen ist. Im Messstellenbetrieb hängt es sehr stark vom<br />

Leistungsvermögen des Kunden ab, ob es effizienter ist, die TK als<br />

Netzbetreiber zu stellen o<strong>der</strong> durch den Kunden stellen zu lassen. Daneben<br />

spielen sehr individuelle Größen wie Verfügbarkeit eines eigenen TK-Netzes<br />

durch den Stromnetzbetreiber sowie die Lage <strong>der</strong> Zähleinrichtung im Gebäude<br />

eine wesentliche Rolle.<br />

Die Lastgangzähler ermöglichen ein viertelstündliches Erfassen des<br />

Wirkleistungsmaximums und meist auch die Erfassung des Blindverbrauchs.<br />

Sofern Wirk- und Blindenergie gemessen werden, handelt es sich um<br />

Zweiquadrantenmessungen. Zusätzlich ist bei vermaschten Netzen und bei<br />

Netzen mit Eigenerzeugung jede Energieflussrichtung (Bezug und Abgabe)<br />

• LBD-Beratungsgesellschaft mbH<br />

22.04.2008 • 78/295

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