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Ermittlung der Prozesskosten für - Bundesnetzagentur

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<strong>Bundesnetzagentur</strong><br />

Gutachten: <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prozesskosten</strong> <strong>für</strong> Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung im Strom-<br />

und Gasbereich<br />

Datenanalyse noch nach mit und ohne separaten Zusatzgeräte-Angaben<br />

unterschieden, da diese unterschiedlichen Angaben von den Unternehmen in<br />

den Entgeltanträgen getätigt wurden. Um eine sachgerechte Entgeltobergrenze<br />

zu erhalten, soll daher die Obergrenze, die <strong>für</strong> die Gruppe ohne separate<br />

Angaben von Entgelten <strong>für</strong> Zusatzgeräte ermittelt wurde, <strong>für</strong> alle Unternehmen<br />

in <strong>der</strong> registrierenden Leistungsmessung im Bereich Messung gelten, da in<br />

diesem Entgelt sämtliche notwendigen Kosten enthalten sein sollten.<br />

Eine weitere Klassenzusammenfassung erfolgt <strong>für</strong> Gas, Messung <strong>für</strong><br />

Standardlastprofilkunden. Die Unterscheidung von zwei SLP-Klassen während<br />

<strong>der</strong> Datenanalyse diente <strong>der</strong> Schaffung von Transparenz über die Struktur <strong>der</strong><br />

beantragten Entgelte, jedoch ist eine solche Unterscheidung sachlich nicht<br />

kostenrelevant. Daher soll bei den Vorschlägen <strong>für</strong> Entgeltobergrenzen die <strong>für</strong><br />

die SLP-Klasse bis G25 ermittelte Entgeltobergrenze ebenfalls <strong>für</strong> den SLP-<br />

Ergänzungsbereich bis G100 gelten.<br />

Im Bereich Abrechnung <strong>der</strong> Gas-Netzentgelte ist <strong>für</strong> die <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong><br />

Entgeltobergrenzen nur die Unterscheidung nach monatlicher und jährlicher<br />

Abrechnung kostenrelevant, was <strong>der</strong> Klassifizierung in Standardlastprofil- und<br />

leistungsgemessene Kunden entspricht. Etwaige Kosten <strong>für</strong> einen Einsatz von<br />

Zustandsmengenumwertern sind mit dem ermittelten Entgelt ebenfalls<br />

abgegolten.<br />

In den nachfolgenden Tabellen sind getrennt <strong>für</strong> Strom und Gas alle Vorschläge<br />

<strong>für</strong> Entgeltobergrenzen, die nach dem oben beschriebenen Verfahren ermittelt<br />

worden sind, aufgelistet. Die Werte beziehen sich auf den jeweiligen<br />

Leistungsumfang pro Anschlusspunkt (Strom) bzw. Ausspeisepunkt (Gas) pro<br />

Jahr. Die ermittelten Obergrenzen gelten aufgrund des gewählten<br />

Untersuchungsgegenstandes nicht <strong>für</strong> Unternehmen mit Netzentgeltbildung<br />

nach Entry-/Exit-Preissystem (siehe Abschnitt 2.1).<br />

Die <strong>Bundesnetzagentur</strong> wird <strong>für</strong> die Kostenprüfungsrunde zusätzliche<br />

Plausibilisierungen <strong>der</strong> Daten durchführen und die Entgeltobergrenzen<br />

gegebenenfalls anpassen.<br />

• LBD-Beratungsgesellschaft mbH<br />

22.04.2008 • 285/295

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