Ermittlung der Prozesskosten für - Bundesnetzagentur
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<strong>Bundesnetzagentur</strong><br />
Gutachten: <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prozesskosten</strong> <strong>für</strong> Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung im Strom-<br />
und Gasbereich<br />
Die Mediane können <strong>für</strong> die Bestimmung von einzelnen Entgeltobergrenzen <strong>für</strong><br />
die Bereiche Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung <strong>der</strong> Netzentgelte<br />
genauso wie <strong>für</strong> Gesamtobergrenzen über alle drei Bereiche hinweg sinnvoll<br />
genutzt werden.<br />
6.4 Beschreibung <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> statistischen Maße<br />
Sämtliche Quartile <strong>für</strong> die untersuchten Klassen sind in Kapitel 5.4 aufgelistet<br />
und grafisch dargestellt. Durch die <strong>Ermittlung</strong> verschiedener<br />
Entgeltobergrenzen <strong>für</strong> verschiedene Klassen wird den unterschiedlichen<br />
Leistungsbedingungen Rechnung getragen. Strukturmerkmale <strong>der</strong><br />
Versorgungsgebiete zeigen in dieser Analyse keinen statistisch nachweisbaren<br />
Zusammenhang mit den beantragten Entgelten <strong>der</strong> Netzbetreiber. Daher<br />
werden da<strong>für</strong> keine entsprechend eigenen Klassen gebildet o<strong>der</strong><br />
Entgeltobergrenzen ermittelt.<br />
Die Quartile <strong>der</strong> Gesamtkosten unterscheiden sich im Ergebnis von den<br />
Quartilen <strong>der</strong> summierten Einzelmediane. Sie liegen jedoch nicht systematisch<br />
darüber o<strong>der</strong> darunter.<br />
Bei einer Einzelbetrachtung <strong>der</strong> drei Leistungsbereiche wäre eine Situation<br />
möglich, in <strong>der</strong> einige Unternehmen – sofern ihre beantragten Entgelte in den<br />
drei Bereichen unterschiedlich ober- und unterhalb <strong>der</strong> Obergrenze verteilt<br />
liegen – Spielräume in <strong>der</strong> Zuordnung <strong>der</strong> Leistungen zu den Bereichen<br />
ausnutzen und sie entsprechend neu zuordnen, um einer Entgeltkürzung zu<br />
entgehen. Die Analyse zeigt, dass die meisten Unternehmen über die drei<br />
Bereiche hinweg preislich ähnlich verteilt sind, das heißt dass sie in <strong>der</strong> Regel<br />
in allen drei Bereichen günstiger (o<strong>der</strong> teurer) sind als <strong>der</strong> Durchschnitt o<strong>der</strong><br />
nah am Median liegen. Eine Situation, in <strong>der</strong> Zuordnungsspielräume ausgenutzt<br />
werden können, besteht daher höchstens in Einzelfällen.<br />
6.5 <strong>Ermittlung</strong> von Vorschlägen <strong>für</strong> Entgeltobergrenzen<br />
Von <strong>der</strong> <strong>Bundesnetzagentur</strong> wurde festgelegt, dass unter den zur Auswahl<br />
stehenden Medianen a) <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Unternehmen und b) <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong><br />
Entnahmestellen jeweils <strong>der</strong> Median zu wählen ist, <strong>der</strong> eine größere Anzahl von<br />
Unternehmen einschließt.<br />
Der Vorteil dieser fallabhängigen Bestimmung <strong>der</strong> Entgeltobergrenze anhand<br />
eines <strong>der</strong> beiden Mediane ist, dass dadurch etwaige Ungleichverteilungen <strong>der</strong><br />
Unternehmensgröße im Entgeltspektrum ausgeglichen werden. Bei einer<br />
alleinigen Anwendung nur des Medians <strong>der</strong> Unternehmen etwa könnte die<br />
Situation entstehen, dass aufgrund an<strong>der</strong>er, in dieser Untersuchung quantitativ<br />
• LBD-Beratungsgesellschaft mbH<br />
22.04.2008 • 283/295