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Ermittlung der Prozesskosten für - Bundesnetzagentur

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<strong>Bundesnetzagentur</strong><br />

Gutachten: <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prozesskosten</strong> <strong>für</strong> Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung im Strom-<br />

und Gasbereich<br />

Die Mediane können <strong>für</strong> die Bestimmung von einzelnen Entgeltobergrenzen <strong>für</strong><br />

die Bereiche Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung <strong>der</strong> Netzentgelte<br />

genauso wie <strong>für</strong> Gesamtobergrenzen über alle drei Bereiche hinweg sinnvoll<br />

genutzt werden.<br />

6.4 Beschreibung <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> statistischen Maße<br />

Sämtliche Quartile <strong>für</strong> die untersuchten Klassen sind in Kapitel 5.4 aufgelistet<br />

und grafisch dargestellt. Durch die <strong>Ermittlung</strong> verschiedener<br />

Entgeltobergrenzen <strong>für</strong> verschiedene Klassen wird den unterschiedlichen<br />

Leistungsbedingungen Rechnung getragen. Strukturmerkmale <strong>der</strong><br />

Versorgungsgebiete zeigen in dieser Analyse keinen statistisch nachweisbaren<br />

Zusammenhang mit den beantragten Entgelten <strong>der</strong> Netzbetreiber. Daher<br />

werden da<strong>für</strong> keine entsprechend eigenen Klassen gebildet o<strong>der</strong><br />

Entgeltobergrenzen ermittelt.<br />

Die Quartile <strong>der</strong> Gesamtkosten unterscheiden sich im Ergebnis von den<br />

Quartilen <strong>der</strong> summierten Einzelmediane. Sie liegen jedoch nicht systematisch<br />

darüber o<strong>der</strong> darunter.<br />

Bei einer Einzelbetrachtung <strong>der</strong> drei Leistungsbereiche wäre eine Situation<br />

möglich, in <strong>der</strong> einige Unternehmen – sofern ihre beantragten Entgelte in den<br />

drei Bereichen unterschiedlich ober- und unterhalb <strong>der</strong> Obergrenze verteilt<br />

liegen – Spielräume in <strong>der</strong> Zuordnung <strong>der</strong> Leistungen zu den Bereichen<br />

ausnutzen und sie entsprechend neu zuordnen, um einer Entgeltkürzung zu<br />

entgehen. Die Analyse zeigt, dass die meisten Unternehmen über die drei<br />

Bereiche hinweg preislich ähnlich verteilt sind, das heißt dass sie in <strong>der</strong> Regel<br />

in allen drei Bereichen günstiger (o<strong>der</strong> teurer) sind als <strong>der</strong> Durchschnitt o<strong>der</strong><br />

nah am Median liegen. Eine Situation, in <strong>der</strong> Zuordnungsspielräume ausgenutzt<br />

werden können, besteht daher höchstens in Einzelfällen.<br />

6.5 <strong>Ermittlung</strong> von Vorschlägen <strong>für</strong> Entgeltobergrenzen<br />

Von <strong>der</strong> <strong>Bundesnetzagentur</strong> wurde festgelegt, dass unter den zur Auswahl<br />

stehenden Medianen a) <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Unternehmen und b) <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong><br />

Entnahmestellen jeweils <strong>der</strong> Median zu wählen ist, <strong>der</strong> eine größere Anzahl von<br />

Unternehmen einschließt.<br />

Der Vorteil dieser fallabhängigen Bestimmung <strong>der</strong> Entgeltobergrenze anhand<br />

eines <strong>der</strong> beiden Mediane ist, dass dadurch etwaige Ungleichverteilungen <strong>der</strong><br />

Unternehmensgröße im Entgeltspektrum ausgeglichen werden. Bei einer<br />

alleinigen Anwendung nur des Medians <strong>der</strong> Unternehmen etwa könnte die<br />

Situation entstehen, dass aufgrund an<strong>der</strong>er, in dieser Untersuchung quantitativ<br />

• LBD-Beratungsgesellschaft mbH<br />

22.04.2008 • 283/295

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