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Ermittlung der Prozesskosten für - Bundesnetzagentur

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<strong>Bundesnetzagentur</strong><br />

Gutachten: <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prozesskosten</strong> <strong>für</strong> Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung im Strom-<br />

und Gasbereich<br />

und Effizienz haben o<strong>der</strong> sich generell am Frontierunternehmen und an <strong>der</strong><br />

jeweils preisgünstigsten Alternative zu orientieren haben.<br />

Aus diesen allgemeinen und reguliererseitigen Anfor<strong>der</strong>ungen werden folgende<br />

Kriterien <strong>für</strong> die Festlegung <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Obergrenzen <strong>für</strong> die Entgelte von<br />

Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung <strong>der</strong> Netzentgelte abgeleitet:<br />

• Keine Festlegung auf ein Frontierunternehmen,<br />

• Keine Berücksichtigung von Ausreißerwerten,<br />

• Berücksichtigung von Effizienz, Wirtschaftlichkeit, Preiswürdigkeit,<br />

Wettbewerb und langfristiger Leistungsfähigkeit,<br />

• Generierung von Anreizen <strong>für</strong> eine effiziente Leistungserbringung,<br />

• Berücksichtigung von Strukturmerkmalen <strong>der</strong> Netzbetreiber sowie ihrer<br />

Versorgungsgebiete,<br />

• Analyse auf Basis <strong>der</strong> Angaben <strong>der</strong> Netzbetreiber in <strong>der</strong> 2.<br />

Kostenprüfungsrunde.<br />

6.3 Statistische Maße zur Bestimmung von Entgeltobergrenzen<br />

Da die Vorschläge <strong>für</strong> Obergrenzen auf Basis <strong>der</strong> beantragten Entgelte <strong>der</strong><br />

Netzbetreiber ermittelt werden sollen, bietet sich als Verfahren zur Bestimmung<br />

<strong>der</strong> Entgeltobergrenzen die Verwendung eines Maßes <strong>der</strong> deskriptiven Statistik<br />

an. Es ist zu bestimmen, welche Kennzahl am besten geeignet ist, die oben<br />

abgeleiteten Kriterien zur Bildung <strong>der</strong> Entgeltobergrenzen zu erfüllen. Wie in<br />

Kapitel 4.3 ausgeführt, wurden die Quartile als geeignetes Maß identifiziert.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e die Mediane <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Unternehmen sowie <strong>der</strong><br />

Entnahmestellen scheinen geeignet, sowohl die allgemeinen als auch die<br />

reguliererseitigen Anfor<strong>der</strong>ungen zu erfüllen: Bestimmt <strong>der</strong> Median die<br />

Entgeltobergrenze, sind mindestens die Hälfte <strong>der</strong> Unternehmen bzw. <strong>der</strong><br />

Entnahmestellen nicht von Entgeltkürzungen betroffen. Dies schließt einerseits<br />

den Einfluss von Ausreißern im obersten wie im untersten Entgeltspektrum aus<br />

und wirkt an<strong>der</strong>erseits als Anreiz zur effizienten Leistungserbringung. Damit<br />

wird <strong>der</strong> Wettbewerb unter den Anbietern einschließlich des Auftretens von<br />

Dienstleistern am Markt geför<strong>der</strong>t.<br />

• LBD-Beratungsgesellschaft mbH<br />

22.04.2008 • 282/295

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