Ermittlung der Prozesskosten für - Bundesnetzagentur
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<strong>Bundesnetzagentur</strong><br />
Gutachten: <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prozesskosten</strong> <strong>für</strong> Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung im Strom-<br />
und Gasbereich<br />
In den Abbildungen sind die Zählerkategorien hellgrau markiert, die entwe<strong>der</strong><br />
wirtschaftlich nicht sinnvoll sind o<strong>der</strong> die nach <strong>der</strong> Netzzugangsverordnung <strong>der</strong><br />
jeweiligen Leistungswerterfassung nicht zurechenbar sind (GasNZV §29).<br />
Dunkelgraue Markierungen zeigen Fel<strong>der</strong>, in denen nicht mehr als 15 Zähler<br />
existieren. Diese Zählerkategorien werden bei <strong>der</strong> Klassifizierung nicht<br />
berücksichtigt.<br />
Die an<strong>der</strong>s eingefärbten und dick schwarz umrandeten Gruppen von<br />
Zählerkategorien stellen die neu gebildeten Klassen dar. Bei <strong>der</strong> Bildung <strong>der</strong><br />
Klassen wurden vergleichbare Funktionalitäten <strong>der</strong> Zählertypen und<br />
-größen berücksichtigt. Weitere Überlegungen bei <strong>der</strong> Bildung <strong>der</strong> Klassen<br />
waren:<br />
• In den Abbildungen ist erkennbar, dass es Entgeltangaben <strong>für</strong> funktional<br />
höherwertige Zähler gibt, die unter den Entgelten <strong>für</strong> funktional<br />
nie<strong>der</strong>wertige Zähler liegen (in den Abbildungen rot umrandet). Um die<br />
Anzahl <strong>der</strong> Zählerklassen <strong>für</strong> die Entgeltgenehmigung zu reduzieren,<br />
erscheint es daher zulässig, diese Gruppen zusammenzufassen.<br />
• Zähler <strong>der</strong> Größe G1,6 sind zwar zulässig, aber in diesem Datenbestand<br />
nicht vertreten. Die kleinste Zählerklasse beginnt darum <strong>für</strong> Messung<br />
und Messstellenbetrieb bei <strong>der</strong> Zählergröße G 2,5. Liegen in weiteren<br />
Datensätzen beantragter Entgelte, die nicht in diesem Gutachten<br />
untersucht wurden, Zähler in <strong>der</strong> Größe G1,6 vor, so sind diese <strong>der</strong><br />
Klasse beginnend ab G 2,5 zuzuordnen.<br />
• Beim Messstellenbetrieb ist die Situation <strong>der</strong> Daten ab G 160 so<br />
differenziert, dass keine Zusammenfassung von Klassen erfolgt (einfach<br />
umrandet, gelb eingefärbt). Bei Messung trifft dies <strong>für</strong> Zählertypen ab<br />
G 1000 zu. Diese Daten werden in diesem Gutachten nicht differenziert<br />
analysiert und keiner <strong>Ermittlung</strong> von Entgeltobergrenzen unterzogen,<br />
son<strong>der</strong>n bedürfen einer Einzelfallprüfung.<br />
• Beim Messstellenbetrieb ist zudem die Datensituation im gesamten<br />
leistungsgemessenen Bereich so differenziert, dass im Rahmen dieses<br />
Gutachtens keine belastbaren Vorschläge <strong>für</strong> Entgeltobergrenzen<br />
gemacht werden können. Bei Messung trifft dies auf den<br />
leistungsgemessenen Bereich mit geson<strong>der</strong>ter Angabe von<br />
Zusatzgeräten zu. Für Messung, Standardlastprofilzähler <strong>der</strong> Größen<br />
G40-G100 werden keine Vorschläge <strong>für</strong> Entgeltobergrenzen gemacht,<br />
da diese lediglich einen Ergänzungsbereich darstellen. In allen<br />
genannten Fällen sind die Entgeltobergrenzen per Einzelfallprüfung zu<br />
ermitteln.<br />
• LBD-Beratungsgesellschaft mbH<br />
22.04.2008 • 140/295