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Ermittlung der Prozesskosten für - Bundesnetzagentur

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<strong>Bundesnetzagentur</strong><br />

Gutachten: <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prozesskosten</strong> <strong>für</strong> Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung im Strom-<br />

und Gasbereich<br />

In den Abbildungen sind die Zählerkategorien hellgrau markiert, die entwe<strong>der</strong><br />

wirtschaftlich nicht sinnvoll sind o<strong>der</strong> die nach <strong>der</strong> Netzzugangsverordnung <strong>der</strong><br />

jeweiligen Leistungswerterfassung nicht zurechenbar sind (GasNZV §29).<br />

Dunkelgraue Markierungen zeigen Fel<strong>der</strong>, in denen nicht mehr als 15 Zähler<br />

existieren. Diese Zählerkategorien werden bei <strong>der</strong> Klassifizierung nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Die an<strong>der</strong>s eingefärbten und dick schwarz umrandeten Gruppen von<br />

Zählerkategorien stellen die neu gebildeten Klassen dar. Bei <strong>der</strong> Bildung <strong>der</strong><br />

Klassen wurden vergleichbare Funktionalitäten <strong>der</strong> Zählertypen und<br />

-größen berücksichtigt. Weitere Überlegungen bei <strong>der</strong> Bildung <strong>der</strong> Klassen<br />

waren:<br />

• In den Abbildungen ist erkennbar, dass es Entgeltangaben <strong>für</strong> funktional<br />

höherwertige Zähler gibt, die unter den Entgelten <strong>für</strong> funktional<br />

nie<strong>der</strong>wertige Zähler liegen (in den Abbildungen rot umrandet). Um die<br />

Anzahl <strong>der</strong> Zählerklassen <strong>für</strong> die Entgeltgenehmigung zu reduzieren,<br />

erscheint es daher zulässig, diese Gruppen zusammenzufassen.<br />

• Zähler <strong>der</strong> Größe G1,6 sind zwar zulässig, aber in diesem Datenbestand<br />

nicht vertreten. Die kleinste Zählerklasse beginnt darum <strong>für</strong> Messung<br />

und Messstellenbetrieb bei <strong>der</strong> Zählergröße G 2,5. Liegen in weiteren<br />

Datensätzen beantragter Entgelte, die nicht in diesem Gutachten<br />

untersucht wurden, Zähler in <strong>der</strong> Größe G1,6 vor, so sind diese <strong>der</strong><br />

Klasse beginnend ab G 2,5 zuzuordnen.<br />

• Beim Messstellenbetrieb ist die Situation <strong>der</strong> Daten ab G 160 so<br />

differenziert, dass keine Zusammenfassung von Klassen erfolgt (einfach<br />

umrandet, gelb eingefärbt). Bei Messung trifft dies <strong>für</strong> Zählertypen ab<br />

G 1000 zu. Diese Daten werden in diesem Gutachten nicht differenziert<br />

analysiert und keiner <strong>Ermittlung</strong> von Entgeltobergrenzen unterzogen,<br />

son<strong>der</strong>n bedürfen einer Einzelfallprüfung.<br />

• Beim Messstellenbetrieb ist zudem die Datensituation im gesamten<br />

leistungsgemessenen Bereich so differenziert, dass im Rahmen dieses<br />

Gutachtens keine belastbaren Vorschläge <strong>für</strong> Entgeltobergrenzen<br />

gemacht werden können. Bei Messung trifft dies auf den<br />

leistungsgemessenen Bereich mit geson<strong>der</strong>ter Angabe von<br />

Zusatzgeräten zu. Für Messung, Standardlastprofilzähler <strong>der</strong> Größen<br />

G40-G100 werden keine Vorschläge <strong>für</strong> Entgeltobergrenzen gemacht,<br />

da diese lediglich einen Ergänzungsbereich darstellen. In allen<br />

genannten Fällen sind die Entgeltobergrenzen per Einzelfallprüfung zu<br />

ermitteln.<br />

• LBD-Beratungsgesellschaft mbH<br />

22.04.2008 • 140/295

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