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Ermittlung der Prozesskosten für - Bundesnetzagentur

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<strong>Bundesnetzagentur</strong><br />

Gutachten: <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prozesskosten</strong> <strong>für</strong> Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung im Strom-<br />

und Gasbereich<br />

Verdrängungsgaszähler<br />

Beim Verdrängungsgaszähler wird durch Drehkolben, Drehflügel- und<br />

Schleusenkolben sowie durch bewegliche Messkammerwände bzw.<br />

verformbare Trennwände ein Teilvolumen eingeschlossen, das im Zählerwerk<br />

als Volumen im Betriebszustand summiert wird. Sie werden vorzugsweise <strong>für</strong><br />

kleinere und mittlere Volumenströme sowie bei intermittierendem Betrieb<br />

eingesetzt. Ihnen sind Balgengaszähler und Drehkolbengaszähler zuzuordnen.<br />

Strömungsgaszähler<br />

Den Strömungsgaszählern sind Turbinenradgaszähler, Wirbelgaszähler, und<br />

Ultraschallgaszähler zuzuordnen. Maße <strong>für</strong> das durchströmte Volumen im<br />

Betriebszustand sind: durch den Gasstrom erzeugte Umdrehungen eines<br />

Turbinenrades, Wirbel durch ein feststehendes Bauteil im Gasstrom o<strong>der</strong> die<br />

wechselweise vor- o<strong>der</strong> rückwärtige Durchschallung von einem o<strong>der</strong> mehreren<br />

zur Querschnittsfläche geneigten Pfaden.<br />

Umwerter<br />

Für die <strong>Ermittlung</strong> des Abrechnungsvolumens ist die Umrechnung des am<br />

Gaszähler gemessenen Betriebsvolumens in das Normvolumen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Das Normvolumen wird durch die Umwertung des Betriebsvolumens mit den<br />

zusätzlichen Umrechnungsgrößen Temperatur, Effektivdruck und Luftdruck<br />

ermittelt. Die Umwertung erfolgt durch Umrechnung beziehungsweise, bei<br />

Zählergrößen > G 250 und mit einem Effektivdruck des Gases peff > 1 bar,<br />

mittels geeichter Zustandsmengenumwerter. Die Geräte arbeiten mechanisch<br />

o<strong>der</strong> elektronisch und berücksichtigen die verän<strong>der</strong>lichen Zustandsgrößen wie<br />

Druck und Temperatur.<br />

Die Abrechnungstemperatur wird bei Zählern <strong>der</strong> Größe = G 25 können auch<br />

an<strong>der</strong>e Temperaturen verwendet werden. Diese sind aber stichprobenweise<br />

durch Messung in <strong>der</strong> Anlage o<strong>der</strong> vergleichbaren Anlagen zu bestätigen. Auf<br />

Verlangen eines Vertragspartners ist die Messmöglichkeit <strong>der</strong> Temperatur<br />

vorzusehen.<br />

• LBD-Beratungsgesellschaft mbH<br />

22.04.2008 • 83/295

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