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Ermittlung der Prozesskosten für - Bundesnetzagentur

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<strong>Bundesnetzagentur</strong><br />

Gutachten: <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prozesskosten</strong> <strong>für</strong> Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung im Strom-<br />

und Gasbereich<br />

Grundlagen <strong>für</strong> diese Untersuchung waren folgende Quellen:<br />

• VDN-Richtlinie Metering Code 2006,<br />

• Handbuch <strong>der</strong> Elektrizitätsmesstechnik, Kahmann/Zayer (VDE-Verlag),<br />

• DVGW-Arbeitsblatt G492 (vollständige Bezeichnung siehe Abschnitt<br />

2.3),<br />

• DVGW-Arbeitsblatt G492/II (vollständige Bezeichnung siehe Abschnitt<br />

2.3),<br />

• DVGW Arbeitsblatt G685 (vollständige Bezeichnung siehe Abschnitt<br />

2.3).<br />

Anschließend wurden die funktionalen, qualitativen und geldwerten<br />

Unterschiede zwischen den einzelnen Gerätetypen geprüft, um eine Struktur zu<br />

erstellen, mit <strong>der</strong> eine standardisierte Marktabfrage durchgeführt werden kann.<br />

Die Messtechnik wurde dabei so klassifiziert, dass Geräte mit den gleichen<br />

Funktionen und weitestgehend gleichem Preis zusammengefasst werden.<br />

Diese Klassifizierung wurde <strong>für</strong> die Markterhebung und die <strong>Ermittlung</strong> des<br />

kosteneffizienten Preises verwendet. Für die Analyse <strong>der</strong> Daten zu den<br />

beantragten Entgelten, die zusammenfassende Datenanalyse sowie die<br />

<strong>Ermittlung</strong> von Vorschlägen <strong>für</strong> Entgeltobergrenzen wurde die Klassifizierung<br />

aufgrund <strong>der</strong> spezifischen Eigenschaften <strong>der</strong> Daten angepasst, wie in Abschnitt<br />

5.1 erläutert wird.<br />

4.2.3 Klassifizierung <strong>der</strong> Strommesseinrichtungen<br />

Die Stromgeräteinfrastruktur ist abhängig davon, ob <strong>der</strong> Kunde per<br />

Standardlastprofilverfahren o<strong>der</strong> durch registrierende Leistungsmessung<br />

abgerechnet wird. Die Zuordnung ist abhängig von seinem jährlichen<br />

Verbrauch. Die Verbrauchsgrenzen sind laut Stromnetzzugangsverordnung §<br />

12(1) wie folgt festgelegt:<br />

• Bis 100.000 kWh p.a.: Standardlastprofil,<br />

• > 100.000 kWh p.a.: registrierende Leistungsmessung.<br />

• LBD-Beratungsgesellschaft mbH<br />

22.04.2008 • 77/295

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