Ermittlung der Prozesskosten für - Bundesnetzagentur
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<strong>Bundesnetzagentur</strong><br />
Gutachten: <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prozesskosten</strong> <strong>für</strong> Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung im Strom-<br />
und Gasbereich<br />
Zählstellenanzahl Strom: 100.000 Zählstellen, davon 97.000<br />
Standardlastprofil und 3.000 Zählstellen mit registrieren<strong>der</strong><br />
Leistungsmessung<br />
Zählstellenanzahl Gas: 100.000 Stück Standardlastprofil und 1.000<br />
Zählstellen mit registrieren<strong>der</strong> Leistungsmessung<br />
Bemessungsgröße ist ein mittelgroßes Versorgungsunternehmen. Die Anzahl<br />
<strong>der</strong> Zähler ist <strong>für</strong> die Umlage <strong>der</strong> Investitionen in IT-Systeme entscheidend.<br />
Komplexere Systeme, wie sie größere Unternehmen benötigen, rechnen sich<br />
nur bei entsprechend größeren Zählerzahlen. Unternehmen mit weniger<br />
Zählern können zum Erreichen <strong>der</strong> kritischen Größe auf Dienstleister o<strong>der</strong><br />
Kooperationen zurückgreifen.<br />
Die Anzahl <strong>der</strong> SLP-Zählstellen und <strong>der</strong> RLM-Zählstellen können durch die<br />
jeweilige Zählstellenart sowohl im Gas- als auch im Strombereich erreicht<br />
werden. Nach unserer Einschätzung ist bei geringerer Zählstellenanzahl ein<br />
effizienter Betrieb nur bei sehr effizienten Prozessen und einer hohen Flexibilität<br />
<strong>der</strong> Mitarbeiter möglich.<br />
Spezifische Personalkosten: 35 Euro/h<br />
Zum Ansatz kommt ein durchschnittliches Arbeitgeberbruttogehalt über alle<br />
sachbearbeitenden Tätigkeiten, einschließlich aller weiteren Personalkosten,<br />
personalbezogener Steuern und Abgaben, Beiträge zur Berufsgenossenschaft<br />
usw. <strong>für</strong> ein Vollzeitstelle mit 40 h/Woche.<br />
Die Datenerhebung hat einen Median Stundenlohn <strong>für</strong> gewerbliche Leistungen<br />
von 45 Euro ergeben. Der Personalkostenansatz von 35 Euro/h zuzüglich<br />
Personalnebenkosten ergibt 43,75 Euro/MWh und erscheint somit plausibel.<br />
Spezifische Personalnebenkosten: 25% <strong>der</strong> Personalkosten<br />
Die spezifischen Personalnebenkosten beinhalten alle personalspezifischen<br />
Kosten, insbeson<strong>der</strong>e Bereitstellung eines Arbeitsplatzes einschließlich<br />
arbeitsplatzbezogener IT sowie ggf. notwendige Fahrzeuge.<br />
Spezifische Gemeinkosten: 20% <strong>der</strong> direkten Kosten<br />
Außer beim Messstellenbetrieb handelt es sich überwiegend um<br />
personalintensive Tätigkeiten. Wir sehen keine prozessspezifischen<br />
Unterschiede im Ansatz <strong>der</strong> effizienten Gemeinkosten. Mit unserem Ansatz<br />
können alle Kosten <strong>für</strong> Verwaltung, Versicherungen, Finanzbuchhaltung,<br />
• LBD-Beratungsgesellschaft mbH<br />
22.04.2008 • 185/295