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Ermittlung der Prozesskosten für - Bundesnetzagentur

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<strong>Bundesnetzagentur</strong><br />

Gutachten: <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prozesskosten</strong> <strong>für</strong> Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung im Strom-<br />

und Gasbereich<br />

Zählstellenanzahl Strom: 100.000 Zählstellen, davon 97.000<br />

Standardlastprofil und 3.000 Zählstellen mit registrieren<strong>der</strong><br />

Leistungsmessung<br />

Zählstellenanzahl Gas: 100.000 Stück Standardlastprofil und 1.000<br />

Zählstellen mit registrieren<strong>der</strong> Leistungsmessung<br />

Bemessungsgröße ist ein mittelgroßes Versorgungsunternehmen. Die Anzahl<br />

<strong>der</strong> Zähler ist <strong>für</strong> die Umlage <strong>der</strong> Investitionen in IT-Systeme entscheidend.<br />

Komplexere Systeme, wie sie größere Unternehmen benötigen, rechnen sich<br />

nur bei entsprechend größeren Zählerzahlen. Unternehmen mit weniger<br />

Zählern können zum Erreichen <strong>der</strong> kritischen Größe auf Dienstleister o<strong>der</strong><br />

Kooperationen zurückgreifen.<br />

Die Anzahl <strong>der</strong> SLP-Zählstellen und <strong>der</strong> RLM-Zählstellen können durch die<br />

jeweilige Zählstellenart sowohl im Gas- als auch im Strombereich erreicht<br />

werden. Nach unserer Einschätzung ist bei geringerer Zählstellenanzahl ein<br />

effizienter Betrieb nur bei sehr effizienten Prozessen und einer hohen Flexibilität<br />

<strong>der</strong> Mitarbeiter möglich.<br />

Spezifische Personalkosten: 35 Euro/h<br />

Zum Ansatz kommt ein durchschnittliches Arbeitgeberbruttogehalt über alle<br />

sachbearbeitenden Tätigkeiten, einschließlich aller weiteren Personalkosten,<br />

personalbezogener Steuern und Abgaben, Beiträge zur Berufsgenossenschaft<br />

usw. <strong>für</strong> ein Vollzeitstelle mit 40 h/Woche.<br />

Die Datenerhebung hat einen Median Stundenlohn <strong>für</strong> gewerbliche Leistungen<br />

von 45 Euro ergeben. Der Personalkostenansatz von 35 Euro/h zuzüglich<br />

Personalnebenkosten ergibt 43,75 Euro/MWh und erscheint somit plausibel.<br />

Spezifische Personalnebenkosten: 25% <strong>der</strong> Personalkosten<br />

Die spezifischen Personalnebenkosten beinhalten alle personalspezifischen<br />

Kosten, insbeson<strong>der</strong>e Bereitstellung eines Arbeitsplatzes einschließlich<br />

arbeitsplatzbezogener IT sowie ggf. notwendige Fahrzeuge.<br />

Spezifische Gemeinkosten: 20% <strong>der</strong> direkten Kosten<br />

Außer beim Messstellenbetrieb handelt es sich überwiegend um<br />

personalintensive Tätigkeiten. Wir sehen keine prozessspezifischen<br />

Unterschiede im Ansatz <strong>der</strong> effizienten Gemeinkosten. Mit unserem Ansatz<br />

können alle Kosten <strong>für</strong> Verwaltung, Versicherungen, Finanzbuchhaltung,<br />

• LBD-Beratungsgesellschaft mbH<br />

22.04.2008 • 185/295

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