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Ermittlung der Prozesskosten für - Bundesnetzagentur

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<strong>Bundesnetzagentur</strong><br />

Gutachten: <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prozesskosten</strong> <strong>für</strong> Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung im Strom-<br />

und Gasbereich<br />

4 Systematisierung <strong>der</strong> Inhalte<br />

4.1 Beschreibung <strong>der</strong> Prozesse<br />

4.1.1 Aufgabenstellung an den Gutachter<br />

Es sind einzelne idealtypische Prozessschritte <strong>für</strong> die Leistungen in den<br />

Tätigkeitsbereichen Messstellenbetrieb, Messung und Abrechung zu<br />

identifizieren und zu definieren. Dies ist getrennt <strong>für</strong> jeden <strong>der</strong> drei Bereiche<br />

vorzunehmen. Dabei sind die Prozesse den gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

genügend und effizient darzustellen.<br />

4.1.2 Fragestellungen<br />

Wesentliche Fragestellungen <strong>für</strong> die systematische Bearbeitung <strong>der</strong> Prozesse<br />

waren:<br />

• Welche Aufgaben und Leistungen müssen in den Prozessen erbracht<br />

werden und sind damit in den Mess- und Abrechnungsentgelten zu<br />

kalkulieren?<br />

• Welche Aufgaben und Leistungen sind nicht Teil <strong>der</strong> Prozesse Mess-<br />

und Abrechnung? Und müssen damit nicht in den Entgelten kalkuliert<br />

werden?<br />

• Welche Leistungen sind Dienstleistungen, die von Dritten erbracht<br />

werden können? Welche Leistungen verbleiben bei einer Vergabe von<br />

Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung an Dritte beim<br />

Netzbetreiber?<br />

• Was sind Unterstützungsleistungen (IT, Buchhaltung etc.), die die<br />

<strong>Prozesskosten</strong> anteilig beeinflussen?<br />

4.1.3 Methodisches Vorgehen zur Prozessbeschreibung<br />

Grundlage <strong>für</strong> die Leistungsbeschreibung<br />

Grundlage <strong>für</strong> die Leistungsabgrenzung in den Prozessen Messstellenbetrieb,<br />

Messung und Abrechnung <strong>der</strong> Netzentgelte sind u.a. die in Abschnitt 2.3<br />

aufgeführten Beschlüsse <strong>der</strong> <strong>Bundesnetzagentur</strong> und die dort aufgeführten<br />

Verbandsrichtlinien.<br />

• LBD-Beratungsgesellschaft mbH 22.04.2008 • 41/295

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