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Ermittlung der Prozesskosten für - Bundesnetzagentur

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<strong>Bundesnetzagentur</strong><br />

Gutachten: <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prozesskosten</strong> <strong>für</strong> Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung im Strom-<br />

und Gasbereich<br />

6.5.3 Vergleichendes Fazit<br />

Die sich in <strong>der</strong> Datenanalyse zeigenden Unterschiede bei den<br />

Entgeltobergrenzen <strong>für</strong> Messung und Abrechnung zwischen Strom und Gas<br />

sind <strong>für</strong> uns insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong> Standardlastprofilzähler nicht<br />

aufgrund inhaltlicher o<strong>der</strong> funktionaler Unterschiede erklärbar. Die Prozesse<br />

und Systeme sowie <strong>der</strong> Dateninhalt <strong>der</strong> Abrechnung <strong>für</strong> Netzentgelte sind in<br />

beiden Bereichen <strong>für</strong> Strom und Gas relativ vergleichbar. Daher wären keine<br />

signifikanten Unterschiede in den Kosten bzw. Entgelten zu erwarten.<br />

• LBD-Beratungsgesellschaft mbH<br />

22.04.2008 • 288/295

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