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Ermittlung der Prozesskosten für - Bundesnetzagentur

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<strong>Bundesnetzagentur</strong><br />

Gutachten: <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prozesskosten</strong> <strong>für</strong> Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung im Strom-<br />

und Gasbereich<br />

Abmeldungen, Lieferantenwechsel und Zählerbewegungen <strong>für</strong> die Pflege <strong>der</strong><br />

Anfangs- und Endzählerstände durchgeführt. Zusatzablesungen auf Kunden-<br />

o<strong>der</strong> Lieferantenwunsch sind nicht Bestandteil des Prozesses. Die Ablesung<br />

kann manuell durch den Außendienst des Netzbetreibers, durch<br />

Kundenselbstablesung o<strong>der</strong> automatisiert über Mobile Datenerfassungs-(MDE-)<br />

Gerätetechnologie erfolgen.<br />

Die Lastgänge <strong>der</strong> leistungsgemessenen Kunden werden täglich über den<br />

Betrieb und die Kommunikation einer ZFA-Leitstelle viertelstundenscharf<br />

bereitgestellt.<br />

Alle erfassten Zählerstände und Lastgänge werden plausibilisiert o<strong>der</strong> durch<br />

Ersatzwertbildung korrigiert und vervollständigt. Über den elektronischen<br />

Datenaustausch im Format MSCONS werden die Daten den Lieferanten,<br />

Verteilnetzbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern übermittelt.<br />

• LBD-Beratungsgesellschaft mbH 22.04.2008 • 62/295

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