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Ermittlung der Prozesskosten für - Bundesnetzagentur

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<strong>Bundesnetzagentur</strong><br />

Gutachten: <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prozesskosten</strong> <strong>für</strong> Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung im Strom-<br />

und Gasbereich<br />

Abbildung 72: Gas, Analyse <strong>der</strong> Entgelte und Sparten: Messung (mit geson<strong>der</strong>ter Angabe von<br />

Zusatzgeräten), Nie<strong>der</strong>druck - Hochdruck, registrierende Leistungsmessung, G 40 – G 650<br />

In <strong>der</strong> registrierenden Leistungsmessung, Nie<strong>der</strong>druck bis Hochdruck,<br />

Zählergröße G40 bis G650 ist eine hohe Entgeltspreizung erkennbar. Bei den<br />

Unternehmen mit geson<strong>der</strong>ter Angabe von Entgelten <strong>für</strong> Zusatzgeräte ist um 50<br />

Euro/Abnahmestelle eine Häufung <strong>der</strong> Entgelte erkennbar. Es gibt deutliche<br />

Lücken in den Entgeltreihen.<br />

Eine Abhängigkeit des Entgeltes von <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Sparten ist nicht<br />

erkennbar.<br />

Abrechnung <strong>der</strong> Netzentgelte<br />

Abbildung 73: Gas, Analyse <strong>der</strong> Entgelte und Sparten: Abrechnung <strong>der</strong> Netzentgelte, Standardlastprofil<br />

In <strong>der</strong> Abrechnung verläuft im Standardlastprofil eine relativ stetige Steigung <strong>der</strong><br />

Entgelte zwischen ca. 8 und 16 Euro/Abnahmestelle. Eine deutliche Häufung<br />

• LBD-Beratungsgesellschaft mbH<br />

22.04.2008 • 146/295

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