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Ermittlung der Prozesskosten für - Bundesnetzagentur

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<strong>Bundesnetzagentur</strong><br />

Gutachten: <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prozesskosten</strong> <strong>für</strong> Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung im Strom-<br />

und Gasbereich<br />

2 Ausgangslage<br />

Bis zum Beginn <strong>der</strong> Anreizregulierung regelt das Energiewirtschaftsgesetz<br />

(EnWG) <strong>für</strong> alle Strom- und Gasnetzbetreiber eine kostenbasierte Bildung <strong>der</strong><br />

Netznutzungsentgelte. Diese unterliegen <strong>der</strong> Genehmigung durch die<br />

<strong>Bundesnetzagentur</strong> (BNetzA).<br />

In § 21b EnWG hat <strong>der</strong> Gesetzgeber die schrittweise Liberalisierung des<br />

vertikal integrierten Messmarktes eingeleitet und damit Dritten die Möglichkeit<br />

gegeben, Einbau, Betrieb und Wartung (nachfolgend: Messstellenbetrieb) <strong>für</strong><br />

die Anschlussnehmer zu erbringen. Um die Auswirkung des<br />

Messstellenbetriebs, <strong>der</strong> Messung und Abrechnung durch Dritte auf die Mess-<br />

und Abrechnungsentgelte des Netzbetreibers einzuschätzen sowie die<br />

Angemessenheit und Vergleichbarkeit <strong>der</strong> Preise zu beurteilen, ist es<br />

notwendig, dass über die ablaufenden Prozesse im Messstellenbetrieb des<br />

Netzbetreibers und die dadurch verursachten Kosten ausreichend Transparenz<br />

im Markt besteht. Diese Transparenz bestand nach Einschätzung <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesnetzagentur</strong> bislang nicht.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Kostenprüfung <strong>der</strong> Entgelte <strong>für</strong> das Zähl- und Messwesen im<br />

Strom- und Gasbereich durch die <strong>Bundesnetzagentur</strong> wurde von dieser<br />

festgestellt, dass die angegebenen Werte <strong>für</strong> die einzelnen Mess- und<br />

Abrechnungsentgelte stark differieren. Die <strong>Bundesnetzagentur</strong> nimmt an, dass<br />

die Entgeltspreizungen in diesem Ausmaß nicht allein durch strukturelle o<strong>der</strong><br />

betriebliche Gegebenheiten erklärbar sind, son<strong>der</strong>n durch ein unterschiedliches<br />

Verständnis seitens <strong>der</strong> Netzbetreiber darüber, welche Kosten- und<br />

Leistungsbestandteile den Positionen »Messstellenbetrieb«, »Messung« bzw.<br />

»Abrechnung <strong>der</strong> Netzentgelte« zuzuordnen sind. Der <strong>Bundesnetzagentur</strong> geht<br />

es hierbei insbeson<strong>der</strong>e um die Identifizierung von Ineffizienzen.<br />

Um die <strong>für</strong> die Entgeltbeurteilung notwendigen Transparenz herzustellen, hat<br />

die <strong>Bundesnetzagentur</strong> die LBD-Beratungsgesellschaft mbH im Juli 2007 mit<br />

<strong>der</strong> Erstellung eines Gutachtens »<strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prozesskosten</strong> <strong>für</strong><br />

Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung im Strom- und Gasbereich«<br />

beauftragt. Die Projektleitung lag auf Seiten <strong>der</strong> <strong>Bundesnetzagentur</strong> bei den<br />

Referaten 610 (Netzentgelte Strom) und 611 (Netzentgelte Gas).<br />

Für das Gutachten wurde unter an<strong>der</strong>em eine Marktbefragung durchgeführt, an<br />

<strong>der</strong> zahlreiche Unternehmen, Verbände und Initiativen aktiv mitgewirkt haben.<br />

Für die Teilnahme sowie die zur Befragung beigesteuerten Anmerkungen und<br />

Beiträge möchten wir uns herzlich bedanken.<br />

• LBD-Beratungsgesellschaft mbH 22.04.2008 • 29/295

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