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Ermittlung der Prozesskosten für - Bundesnetzagentur

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<strong>Bundesnetzagentur</strong><br />

Gutachten: <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prozesskosten</strong> <strong>für</strong> Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung im Strom-<br />

und Gasbereich<br />

statistisch auf Basis <strong>der</strong> beantragten Entgelte nicht nachgewiesen werden, doch<br />

ist es die Einschätzung des Gutachters, dass <strong>der</strong>artige Zusammenhänge<br />

bestehen, dass sie jedoch in den vorliegenden Daten von an<strong>der</strong>en Effekten<br />

überlagert werden, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> uneinheitlichen Zuordnung von Leistungen<br />

und Kosten.<br />

Bei <strong>der</strong> Analyse <strong>der</strong> beantragten Entgelte zeigte sich, dass signifikante<br />

Entgeltspreizungen in allen analysierten Klassen bestehen. Die Analyse wurde<br />

auf Basis <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> <strong>Bundesnetzagentur</strong> beantragten Entgelte aus <strong>der</strong> zweiten<br />

Kostenprüfungsrunde durchgeführt. Zur Einordnung und zum Vergleich <strong>der</strong><br />

beantragten Entgelte mit marktüblichen Leistungen und Preisen wurden eine<br />

Markterhebung sowie eine theoretische Analyse <strong>der</strong> idealtypischen, effizienten<br />

Prozesse durchgeführt. Die kosteneffizienten Preise liegen in <strong>der</strong> Regel im<br />

Entgelt-Bereich <strong>der</strong> untersten 25% <strong>der</strong> Unternehmen je Klasse. Dies deutet auf<br />

ein Potenzial <strong>für</strong> Effizienzsteigerungen in einigen Leistungsbereichen und<br />

Zählerklassen.<br />

Als Verfahren zur <strong>Ermittlung</strong> von Obergrenzen <strong>für</strong> angemessene Entgelte wurde<br />

vorgeschlagen, auf Basis <strong>der</strong> beantragten Entgelte die Mediane in den<br />

einzelnen Zählerklassen zu bestimmen. Die <strong>Bundesnetzagentur</strong> behält sich vor,<br />

aufbauend auf die Ergebnisse des Gutachtens die ermittelten<br />

Entgeltobergrenzen in Abhängigkeit von weiteren Entwicklungen anzupassen.<br />

In unseren Analysen sind wir an zahlreiche Grenzen gestoßen. Darum sollen<br />

nun abschließend einige Anregungen <strong>für</strong> zukünftige und weitergehende<br />

Untersuchungen sowie <strong>für</strong> die Weiterentwicklung des gemeinsamen<br />

Verständnisses von Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung <strong>der</strong><br />

Netzentgelte gegeben werden.<br />

Klassifizierung bei <strong>der</strong> Datenerhebung<br />

Für die Entgeltregulierung ist es erfor<strong>der</strong>lich, eine Datenbasis zu schaffen, die<br />

hinreichend große und repräsentative Stichproben ermöglicht.<br />

Eine Standardisierung des Umfangs <strong>der</strong> Leistungen ist zwingend, um die<br />

Anzahl <strong>der</strong> Klassen zu verringern.<br />

Abgrenzung Netznutzung – Vertriebliche Anfor<strong>der</strong>ungen an Messung und<br />

Messstellenbetrieb<br />

Da es <strong>für</strong> die Abrechnung sowohl <strong>der</strong> Netznutzung als auch <strong>der</strong><br />

Energielieferung nur eine Messung und Messstelle gibt, bestimmt die jeweils<br />

komplexere Anfor<strong>der</strong>ung die Ausgestaltung. Meist kommen die höheren<br />

• LBD-Beratungsgesellschaft mbH<br />

22.04.2008 • 294/295

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