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Ermittlung der Prozesskosten für - Bundesnetzagentur

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<strong>Bundesnetzagentur</strong><br />

Gutachten: <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prozesskosten</strong> <strong>für</strong> Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung im Strom-<br />

und Gasbereich<br />

ausmachen), bis auf drei Ausnahmefälle nur maximal um das 1,3- bis 5-fache<br />

voneinan<strong>der</strong>.<br />

Der Umfang <strong>der</strong> Entgeltspreizungen legt dennoch nahe, dass kein einheitliches<br />

Verständnis darüber besteht, wie die Leistungen zuzuordnen sind und in<br />

welchem Umfang sie im Rahmen <strong>der</strong> Netznutzung durchgeführt werden<br />

müssen.<br />

Im Messstellenbetrieb ist es die Entscheidung des Netzbetreibers, welche<br />

Technologien und Zählertypen eingesetzt werden. Die großen Spreizungen<br />

lassen vermuten, dass hier die Auswahl <strong>der</strong> Zähler sehr unterschiedlich ist, so<br />

dass die Anschaffung, <strong>der</strong> Betrieb und die Wartung zu unterschiedlich hohen<br />

Kosten führen. Die Berechnung des effizienten Preises im Messstellenbetrieb<br />

fand auf Basis <strong>der</strong>zeitiger Beschaffungspreise statt, welche in <strong>der</strong><br />

Markterhebung abgefragt wurden. Haben sich die Bezugspreise in den letzten<br />

Jahren verän<strong>der</strong>t, so kann es ebenfalls zu Abweichungen zum effizienten Preis<br />

und zu großen Entgeltspreizungen in den angegebenen Entgelten führen.<br />

Die angegebenen Entgelte in <strong>der</strong> Abrechnung <strong>der</strong> registrierenden<br />

Leistungsmessung unterliegen einer großen Entgeltspreizung. Der berechnete<br />

effiziente Preis liegt ebenfalls weit unter den angegebenen Entgelten. Die<br />

Erstellung <strong>der</strong> Abrechnung <strong>der</strong> Netznutzung ist zwar mit den Beschlüssen<br />

GPKE und GeLi standardisiert. Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Erhebung <strong>der</strong> Entgelte sind<br />

diese Beschlüsse jedoch noch nicht umgesetzt gewesen, so dass sich hier die<br />

Kosten vor <strong>der</strong> Standardisierung wi<strong>der</strong>spiegeln.<br />

Zusätzlich können die unterschiedlichen Entgelte dadurch entstehen, dass die<br />

Kosten <strong>für</strong> Funktionalitäten und Aufgaben <strong>der</strong> Vertriebsabrechnung nicht<br />

eindeutig von <strong>der</strong> Netzabrechnung getrennt wurden. Sind die Systeme nicht auf<br />

Mandantenebene o<strong>der</strong> Systemebene getrennt, liegt keine interne<br />

Leistungsverrechnung vor. In diesem Fall werden die Kosten über die<br />

Umlagenschlüssel ermittelt. Dabei nimmt in <strong>der</strong> Regel die Exaktheit <strong>der</strong><br />

verursachungsgerechten Kostenzuordnung stark ab.<br />

Ein weiteres Kriterium <strong>für</strong> die unterschiedlichen Entgelte in <strong>der</strong> Messung und<br />

<strong>der</strong> Abrechnung kann ein unterschiedliches Verständnis darüber sein, welche<br />

Leistungen speziell zur Messdatenaufbereitung <strong>der</strong> Messung, <strong>der</strong> Abrechnung<br />

o<strong>der</strong> dem Energiedatenmanagement zuzuordnen sind. Im Messstellenbetrieb<br />

sind unterschiedliche Entgelte beson<strong>der</strong>s in jenen Zählerklassen zu erwarten, in<br />

denen die kundenindividuelle Gestaltung <strong>der</strong> Messeinrichtung an Bedeutung<br />

gewinnt. Mit steigen<strong>der</strong> Spannungsebene nimmt diese Individualisierung zu.<br />

• LBD-Beratungsgesellschaft mbH<br />

22.04.2008 • 243/295

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