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Ermittlung der Prozesskosten für - Bundesnetzagentur

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<strong>Bundesnetzagentur</strong><br />

Gutachten: <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prozesskosten</strong> <strong>für</strong> Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung im Strom-<br />

und Gasbereich<br />

Die zuvor genannten Faktoren in <strong>der</strong> <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong> Entgelte können dazu<br />

führen, dass Einflussfaktoren wie Struktur- o<strong>der</strong> unternehmensspezifische<br />

Merkmale überlagert werden und sich daher nicht statistisch eindeutig<br />

nachweisen lassen (siehe Kapitel 5.1).<br />

5.4.4 Analyse <strong>der</strong> Gasentgelte<br />

Nachfolgend werden <strong>für</strong> ausgewählte Klassen die spezifischen beantragten<br />

Entgelte je Unternehmen in Verbindung mit <strong>der</strong> kumulierten Anzahl <strong>der</strong> Zähler<br />

bzw. Entnahmestellen sowie den Medianen und Quantilen tabellarisch und<br />

grafisch dargestellt.<br />

Die nach Preisen aufsteigend geordneten Daten zeigen, wie die Anzahl <strong>der</strong><br />

Unternehmen und die Anzahl <strong>der</strong> Entnahmestellen in einer Klasse im<br />

Entgeltspektrum verteilt sind. Die Quantile stellen dabei Vergleichspunkte dar.<br />

Die vorhandenen Entgeltspreizungen können durch diverse Gründe verursacht<br />

sein, welche im Abschnitt 5.5 zu Wert- und Kostentreibern analysiert werden.<br />

Große Sprünge in <strong>der</strong> kumulierten Anzahl <strong>der</strong> Entnahmestellen zeigen an, dass<br />

die Anzahl <strong>der</strong> Entnahmestellen nicht gleichmäßig über die Unternehmen<br />

verteilt sind, son<strong>der</strong>n dass einzelne Unternehmen überdurchschnittlich viele<br />

Entnahmestellen betreuen.<br />

Es scheint unterschiedliche Auffassungen zur Zuordnung <strong>der</strong> Leistungen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e zwischen Messung und Abrechnung bei den Abnahmestellen mit<br />

registrieren<strong>der</strong> Leistungsmessung, zu geben. Teilweise sind Entgelte beantragt,<br />

die mit <strong>der</strong> GasNEV nicht konform erscheinen. Das sind insbeson<strong>der</strong>e<br />

Zählpunkte mit registrieren<strong>der</strong> Leistungsmessung kleiner gleich G25 und von<br />

Zählpunkten ohne registrierende Leistungsmessung größer G100.<br />

Die von den Teilnehmern <strong>der</strong> Marktbefragung angegebenen Werte werden<br />

ebenfalls in den Vergleich eingeordnet. Beim Vergleich <strong>der</strong> Marktdaten mit dem<br />

Datenbestand <strong>der</strong> <strong>Bundesnetzagentur</strong> muss berücksichtigt werden, dass diese<br />

Preise nicht die Leistungen beinhalten, welche beim Netzbetreiber verbleiben<br />

(Grundsatzplanung, Bedarfsplanung etc.). Zielgruppe <strong>der</strong> Marktbefragung<br />

waren vor allem die Dienstleister, die den Aufwand des Netzbetreibers <strong>für</strong> die<br />

Steuerung ihrer Leistung nicht bewerten können. Vor allem im<br />

Messstellenbetrieb muss beachtet werden, dass die angegebenen Preise <strong>der</strong><br />

Dienstleister in <strong>der</strong> Markterhebung keine Kapitalkosten <strong>für</strong> die Zähler enthalten,<br />

da weiterhin <strong>der</strong> Netzbetreiber Eigentümer <strong>der</strong> Messtechnik ist. Ein pauschaler<br />

Aufschlag <strong>für</strong> solche Leistungen wird nicht angewendet, da dieser<br />

notwendigerweise spekulativ und ungenau wäre und insgesamt nicht <strong>der</strong> <strong>für</strong><br />

dieses Gutachten gewählten Methode entspricht.<br />

• LBD-Beratungsgesellschaft mbH<br />

22.04.2008 • 244/295

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