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Ermittlung der Prozesskosten für - Bundesnetzagentur

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<strong>Bundesnetzagentur</strong><br />

Gutachten: <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prozesskosten</strong> <strong>für</strong> Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung im Strom-<br />

und Gasbereich<br />

von Unternehmen mit bestimmten Spartenanzahlen ist nicht erkennbar.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e gibt es reine Gasnetzbetreiber sowohl bei den Unternehmen mit<br />

den höchsten als auch den niedrigsten Entgelten.<br />

Abbildung 74: Gas, Analyse <strong>der</strong> Entgelte und Sparten: Abrechnung <strong>der</strong> Netzentgelte (mit geson<strong>der</strong>ter Angabe<br />

von Zusatzgeräten) Nie<strong>der</strong>druck, registrierende Leistungsmessung<br />

Die spezifischen Entgelte <strong>für</strong> die Abrechnung <strong>der</strong> Netzentgelte von Kunden mit<br />

registrieren<strong>der</strong> Leistungsmessung weisen im Nie<strong>der</strong>druck eine sehr hohe<br />

Spreizung auf: Es gibt Entgelte von unter 30 Euro/Abnahmestelle und Entgelte<br />

von über 200 Euro/Abnahmestelle. Zwischen 100 und 180 Euro/Abnahmestelle<br />

ist <strong>der</strong> Verlauf relativ stetig. Die Unternehmen mit verschiedenen<br />

Kombinationen von Sparten sind über den gesamten Entgeltverlauf verteilt.<br />

• LBD-Beratungsgesellschaft mbH<br />

22.04.2008 • 147/295

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