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Ermittlung der Prozesskosten für - Bundesnetzagentur

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<strong>Bundesnetzagentur</strong><br />

Gutachten: <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prozesskosten</strong> <strong>für</strong> Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung im Strom-<br />

und Gasbereich<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen vom Vertrieb. Hier ist abzuwägen, welche Leistungen durch ein<br />

reguliertes Entgelt zu erfassen sind und bei welchen Leistungen <strong>der</strong> Kunde eine<br />

geson<strong>der</strong>te Vereinbarung mit dem <strong>für</strong> Messung und Messstellenbetrieb<br />

zuständigen Unternehmen abschließen muss.<br />

Regulierte Entgelte erscheinen hier beson<strong>der</strong>s dann wettbewerbsför<strong>der</strong>nd,<br />

wenn eine hoch standardisierte Abwicklung notwendig ist. Hier sind die<br />

jeweiligen Standards zu definieren, damit regulierte Entgelte gebildet werden<br />

können.<br />

Kundenindividualisierung<br />

Der Regulierung zugänglich sind insbeson<strong>der</strong>e jene Leistungen, die keine hohe<br />

Kundenindividualisierung haben. Beim Messstellenbetrieb <strong>der</strong> RLM-Kunden gibt<br />

es jedoch eine hohe Kundenindividualisierung. Die unterschiedlichen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Endkunden führen hier zu hohen Kostenspreizungen und<br />

erschweren so vergleichbare Entgelte. Beispiel sind Mittel- und<br />

Hochspannungsmessungen.<br />

Die Errichtung und <strong>der</strong> Betrieb des Zählers sind standardisierbar. Bezüglich <strong>der</strong><br />

TK-Anbindung gibt es bereits erhebliche Unterschiede, je nachdem, ob <strong>der</strong><br />

Kunde einen TK-Anschluss bereitstellt. Die Wandler sind oft an die<br />

Schaltanlage des Kunden anzupassen. Wenn diese nicht Bestandteil des<br />

Messstellenbetriebes sind, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Kunde die Möglichkeit hat, eigene<br />

geeichte Wandler beizustellen, diese als singuläre Betriebsmittel mit dem<br />

Netzbetreiber zu vereinbaren o<strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Vergabe des<br />

Messstellenbetriebes von einem Dienstleister zu beschaffen, würde dies<br />

wesentliche Teile <strong>der</strong> kundenindividuellen Kosten aus den zu genehmigenden<br />

Entgelten eliminieren.<br />

Konsequenzen aus den Erkenntnissen<br />

Ziel des Gutachtens war es, Prozess- und Kostentransparenz in den Leistungen<br />

Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung <strong>der</strong> Netzentgelte zu beför<strong>der</strong>n.<br />

Um diese Transparenz vollständig und nachhaltig herzustellen, ist es<br />

notwendig, die Leistungen nach Umfang, Qualität und zugehörigen Kosten zu<br />

standardisieren. Wesentlicher Bestandteil davon sind einheitliche<br />

Funktionalitätsbeschreibungen, die sich an Funktionalitäten aus<br />

Kundenperspektive orientieren. Dieses Gutachten leistet einen ersten Beitrag<br />

zum Erreichen einer solchen Transparenz. Die Weiterentwicklung <strong>der</strong> hier<br />

dargestellten Ansätze und Vorschläge hin zur Marktstandardisierung ist nun<br />

Aufgabe des Regulierers sowie <strong>der</strong> Marktteilnehmer.<br />

• LBD-Beratungsgesellschaft mbH<br />

22.04.2008 • 295/295

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