Rückstellungen für Stilllegung / Rückbau und Entsorgung im Atombereich
Rückstellungen für Stilllegung / Rückbau und Entsorgung im Atombereich
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Problematisch ist, dass einige Kosten sowohl dem Bereich <strong>Rückbau</strong> als auch dem Bereich <strong>Entsorgung</strong><br />
zugeordnet werden können. Z.B. gehört die Zwischenlagerung einschließlich der da<strong>für</strong><br />
erforderlichen Transport- <strong>und</strong> Lagerbehälter eindeutig zu den <strong>Entsorgung</strong>skosten, fällt zeitlich<br />
aber in die Phase von Betrieb, Nachbetrieb oder <strong>Rückbau</strong>. Zu den Kosten <strong>für</strong> <strong>Stilllegung</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Rückbau</strong> gehören auch die <strong>Entsorgung</strong>skosten der <strong>Stilllegung</strong>sabfälle, während sich die <strong>Entsorgung</strong>skosten<br />
selbst auf die Brennelemente <strong>und</strong> radioaktiven Betriebsabfälle beziehen. Be<strong>im</strong> Begriff<br />
<strong>Rückbau</strong> stellt sich weiterhin die Frage, ob die Kosten der Nachbetriebsphase enthalten sind<br />
oder gesondert erfasst werden. Das hat zur Folge, dass bei jeder Kostenangabe zu <strong>Rückbau</strong> bzw.<br />
<strong>Entsorgung</strong> genau zu hinterfragen ist, auf welche Kostenabgrenzung sich die zahlenmäßige Angabe<br />
bezieht, um Doppelzählungen oder Untererfassungen zu vermeiden.<br />
In der Literatur ist vielfach von „<strong>Entsorgung</strong>srückstellungen“ die Rede. Aus dem Kontext lässt<br />
sich entnehmen, dass damit teilweise der Oberbegriff <strong>für</strong> <strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong>,<br />
teilweise aber tatsächlich <strong>im</strong> Wortsinne nur der Bereich der <strong>Entsorgung</strong> gemeint ist. In der Literatur<br />
sind zudem oft Angaben dahingehend zu finden, dass <strong>für</strong> den <strong>Rückbau</strong> von Kernkraftwerken<br />
ein Betrag xy als Rückstellung zur Verfügung steht. Auch hier bleibt vielfach unklar, ob nur der<br />
<strong>Rückbau</strong> gemeint ist, oder auch die Zwischenlagerung bzw. spätere <strong>Entsorgung</strong> der Brennelemente<br />
<strong>und</strong> radioaktiven Betriebsabfälle enthalten sind.<br />
Zur Steigerung der Transparenz ist daher eine eindeutigere Begrifflichkeit notwendig. Soweit es<br />
in dieser Studie auf eine Differenzierung der beiden Rückstellungsbereiche "Kosten <strong>für</strong> <strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong>"<br />
<strong>und</strong> "<strong>Entsorgung</strong>skosten" ankommt, werden sie getrennt ausgewiesen. Mit Nuklearrückstellungen<br />
ist die Summe der <strong>Rückstellungen</strong> <strong>für</strong> <strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong><br />
gemeint.<br />
Finanzielle Vorsorge = <strong>Rückstellungen</strong> + Einzahlungen in einen Fonds<br />
Ein wesentlicher Reformvorschlag dieser Studie besteht darin, <strong>für</strong> langfristige Verpflichtungen<br />
(insbesondere <strong>im</strong> Bereich der Endlagerung) einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu gründen, in den<br />
schrittweise ein Teil der <strong>Rückstellungen</strong> zu verlagern ist. Bei Umsetzung dieses Reformvorschlags<br />
bedarf es eines neuen Oberbegriffs <strong>für</strong> die bei den EVU verbleibenden Nuklearrückstellungen<br />
<strong>und</strong> dem Kapitalbestand <strong>im</strong> Fonds. Hier<strong>für</strong> wird in dieser Studie der Ausdruck „finanzielle<br />
Vorsorge“ verwendet.<br />
Nicht behandelt werden in dieser Studie atomrechtliche <strong>und</strong> –politische Fragen von <strong>Stilllegung</strong>,<br />
<strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong> wie z.B. Auswahlverfahren <strong>und</strong> -kriterien <strong>für</strong> Endlager oder atomrechtliche<br />
Verpflichtungen <strong>im</strong> Zusammenhang mit <strong>Stilllegung</strong> <strong>und</strong> <strong>Rückbau</strong>. 1<br />
Danksagung<br />
Herzlichst danken möchte ich Thomas Breuer, Dr. Wolfgang Cloosters, Swantje Küchler, Uwe<br />
Nestle, Dr. Ralf Sitte <strong>und</strong> Bastian Z<strong>im</strong>mermann <strong>für</strong> ihre überaus wertvollen Anregungen <strong>und</strong> kritischen<br />
Kommentare zu einer früheren Fassung dieser Studie. Sie alle haben zur Entwicklung des<br />
hier präsentierten Reformkonzepts bezüglich der Nuklearrückstellungen wesentlich beigetragen.<br />
Für die Bereitschaft, zu ihren jeweiligen Arbeiten <strong>für</strong> Fragen <strong>und</strong> Diskussionen zur Verfügung zu<br />
stehen, danke ich weiterhin Dr. Olaf Däuper, Professor Wolfgang Irrek, Dr. Maren Jasper, Dr.<br />
Christoph Koch, Norbert Sailer Khuepach, Dr. Gerhard Schmidt, Sabine von Stockar <strong>und</strong> Dr.<br />
Stefan Thierfeld.<br />
1 Auf die mangelnde zeitliche <strong>und</strong> inhaltliche Konkretisierung der Verpflichtungen zu <strong>Stilllegung</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Entsorgung</strong> weist z.B. Cloosters (2008, S. 299ff) hin.<br />
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