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Rückstellungen für Stilllegung / Rückbau und Entsorgung im Atombereich

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2009 waren hingegen die Unterschiede noch sehr hoch. Das dürfte maßgeblich daran liegen,<br />

dass 2009 noch das Handelsrecht vor Inkrafttreten des Bilanzmodernisierungsgesetzes <strong>und</strong><br />

somit ein Abzinsungsverbot in der Handelsbilanz galt; ausführliche Erläuterungen siehe These<br />

5, S. 32ff). Die (unabgezinsten) <strong>Rückstellungen</strong> <strong>für</strong> das KKW Brunsbüttel 2009 könnten<br />

somit nahe an den Kostenschätzungen der EVU <strong>für</strong> die nuklearen Verpflichtungen liegen.<br />

(2) Analyse der genauen Ursachen der Veränderungen. Ausgewiesen werden in den Geschäftsberichten<br />

die Nettorückstellungen. Hinter den in Abb. 2 (S. 31) <strong>und</strong> Tab. 7 (S. 37) dargestellten<br />

geringen Veränderungen der Nettorückstellungen seit Mitte der 1990er Jahre verbergen sich<br />

gegenläufige Effekte. So wurden <strong>Rückstellungen</strong> aufgelöst <strong>für</strong> Inanspruchnahmen (u.a. Zahlungen<br />

an das BfS <strong>im</strong> Rahmen der Endlagervorausleistungsverordnung) <strong>und</strong> es gab Zuführungen<br />

aus den drei Gründen Aufzinsung, höhere Schätzung der <strong>Entsorgung</strong>skosten <strong>und</strong><br />

mengenbedingte Zuführungen (z.B. <strong>für</strong> neu angefallene abgebrannte Brennelemente <strong>und</strong><br />

sonstige radioaktive Betriebsabfälle). Erklärungsbedürftig ist aber, dass die in den Geschäftsberichten<br />

ausgewiesenen Auflösungen <strong>und</strong> Zuführungen nicht in allen Fällen den Saldo<br />

des Nuklearrückstellungsbestands 31.12.2010 gegenüber 31.12.2009 ergeben. So betragen<br />

die in den Geschäftsberichten ausgewiesenen Auflösungen von Nuklearrückstellungen in<br />

2010 etwa 1,6 Mrd. € <strong>und</strong> die Zuführungen 2,2 Mrd. €. Demnach müssten die Nuklearrückstellungen<br />

von Ende 2009 auf Ende 2010 um 0,6 Mrd. € angestiegen sein, der Anstieg in der<br />

Summe beträgt aber 0,9 Mrd. € (von 27,86 Mrd. € auf 28,73 Mrd. €). Auch hier bleibt also<br />

festzuhalten, dass die Geschäftsberichte nur ansatzweise eine Analyse der konkreten Zwecke,<br />

Berechnungsmethoden <strong>und</strong> Veränderungen der Nuklearrückstellungen ermöglichen.<br />

(3) Analyse nach den Verpflichtungsarten. Diese werden teilweise in zwei, teilweise in drei Kostenarten<br />

unterschieden:<br />

- <strong>Stilllegung</strong>skosten (Kosten <strong>für</strong> anlagentechnische <strong>Stilllegung</strong> einschließlich Planung,<br />

Vorbereitung, Abbruch, Dekontamination, Transport <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong> der anfallenden Abfälle)<br />

- <strong>Entsorgung</strong>skosten, teilweise differenziert nach radioaktiven Betriebsabfällen <strong>und</strong> Brennelementeentsorgung<br />

Unklar <strong>und</strong> meiner Kenntnis nach in Deutschland nicht <strong>im</strong> Detail verbindlich definiert ist die<br />

Zurechnung einzelner Kosten zu den genannten Kostenarten. So stellt sich z.B. die Frage, bis<br />

zu welchem Zeitpunkt die Behandlung der Brennelemente zu den Kosten <strong>für</strong> <strong>Stilllegung</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Rückbau</strong> gehört (z.B. Kosten der Nachbetriebsphase) <strong>und</strong> ab welchem Behandlungsschritt<br />

sie den <strong>Entsorgung</strong>skosten zugerechnet werden. In diesem Zusammenhang stellt sich auch<br />

die Frage, inwieweit die Kosten der standortnahen Zwischenlagerung den <strong>Stilllegung</strong>skosten<br />

bzw. den <strong>Entsorgung</strong>skosten zugerechnet werden. So lange es keine eindeutige Vorgabe gibt,<br />

welche Kostenarten wo <strong>und</strong> wie zuzuordnen sind, so lange sind in Geschäftsberichten verwendete<br />

Begriffe wie <strong>Stilllegung</strong>s- <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong>skosten wenig aussagekräftig. Im Zusammenhang<br />

mit staatlichen Vorgaben zur Erhöhung der Transparenz wäre daher auch genau<br />

vorzugeben, welche einzelnen Kostenbestandteile zu unterscheiden <strong>und</strong> zu den beiden<br />

zusammenfassenden Kostenarten „<strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong>“ <strong>und</strong> „<strong>Entsorgung</strong>“ zuzuordnen sind.<br />

Folgendes Bild ergibt sich auf bei der Analyse der Geschäftsberichte 2011 der EVU .<br />

GREEN BUDGET GERMANY (GBG) • FORUM ÖKOLOGISCH-SOZIALE MARKTWIRTSCHAFT e.V. (FÖS)

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