Rückstellungen für Stilllegung / Rückbau und Entsorgung im Atombereich
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Vorrang öffentlich-rechtlicher Forderungen <strong>im</strong> Insolvenzverfahren<br />
Investmentvorschriften analog zur Versicherungswirtschaft<br />
Diese Optionen werden in den weiteren Thesen jeweils erörtert. Zusammenfassend kann als Ergebnis<br />
dieser Studie festgehalten werden, dass zur Insolvenzsicherung <strong>für</strong> die bei den EVU verbleibenden<br />
<strong>Rückstellungen</strong> harte Patronatserklärungen oder Gewinnabführungs- <strong>und</strong> Beherrschungsverträge<br />
als zentrale Instrumente favorisiert werden. Wie auf S. 51ff gezeigt wurde, gelten<br />
bestehende Verankerungen von solcherart Verpflichtungen nicht flächendeckend <strong>für</strong> alle<br />
KKW <strong>und</strong> sind nicht hinreichend langfristig gewährleistet. Es sollte daher eine gesetzliche Verpflichtung<br />
zum Nachweis lückenloser <strong>und</strong> hinreichend langfristiger Gewinnabführungs- <strong>und</strong> Beherrschungsverträge<br />
oder harter Patronatserklärungen geschaffen werden (siehe auch Bordin/Paul<br />
2008, S. 291).<br />
Aus der Pflicht zum Abschluss von Gewinnabführungs- <strong>und</strong> Beherrschungsverträgen oder harten<br />
Patronatserklärungen sollten die EVU erst nach Verschluss aller Endlager entlassen werden. Ab<br />
2040 erfolgt zwar bereits eine Insolvenzsicherung der geschätzten Kosten <strong>für</strong> die Endlagerung<br />
über den empfohlenen Fonds, aber <strong>für</strong> das Risiko, dass die tatsächlichen höher als die geschätzten<br />
Kosten sein werden, ist es <strong>im</strong> Sinne des Verursacherprinzips dennoch sinnvoll, <strong>für</strong> den vollen<br />
Zeitraum bis zum Verschluss aller Endlager die genannte Verpflichtung aufrecht zu erhalten.<br />
Tab. 15 Zusammenspiel der kurz –<strong>und</strong> langfristigen Instrumente zur Insolvenzsicherung<br />
der finanziellen Vorsorge <strong>für</strong> nukleare Verpflichtungen<br />
Bis 2040 Ab 2041<br />
Kurz- <strong>und</strong> mittelfristige nukleare Verpflichtungen<br />
<strong>Stilllegung</strong> <strong>und</strong> <strong>Rückbau</strong><br />
Kurz- <strong>und</strong> mittelfristige <strong>Entsorgung</strong>saufgaben<br />
(u.a. Zwischenlagerung, Kosten des Lagers <strong>für</strong><br />
schwach <strong>und</strong> mittel radioaktive Abfälle, Auswahl<br />
<strong>und</strong> vorbereitende Arbeiten am Endlager<br />
<strong>für</strong> hoch radioaktive Abfälle<br />
Instrument der Insolvenzsicherung der finanziellen Vorsorge<br />
Pflicht zum Abschluss von Gewinn- <strong>und</strong> Beherrschungsverträgen<br />
oder harten Patronatserklärungen<br />
(Fonds wird schrittweise durch jährliche Einzahlungen<br />
aufgebaut)<br />
Langfristige nukleare Verpflichtungen<br />
Ggf. verbleibende Arbeiten <strong>im</strong> Zusammenhang<br />
mit <strong>Stilllegung</strong> <strong>und</strong> <strong>Rückbau</strong><br />
Langfristige <strong>Entsorgung</strong>saufgaben (insbesondere<br />
Kosten <strong>für</strong> Endlagerung hoch<br />
radioaktiver Abfälle)<br />
(Verpflichtung sollte fortbestehen <strong>für</strong> das<br />
Risiko, dass die tatsächlichen höher als die<br />
geschätzten Kosten sind, der Kapitalbestand<br />
<strong>im</strong> Fonds nicht ausreicht <strong>und</strong> die EVU daher<br />
zu Nachzahlungen verpflichtet werden)<br />
Öffentlich-rechtlicher Fonds<br />
<strong>für</strong> langfristige nukleare Verpflichtungen<br />
Weitergehend als bei Patronatserklärungen wird bei Gewinnabführungs- <strong>und</strong> Beherrschungsverträgen das<br />
Betriebsergebnis der KKW-Betreibergesellschaft steuerwirksam in den Mutterkonzern übernommen. Bei<br />
Patronatserklärungen verbleiben hingegen Gewinne <strong>und</strong> Verluste bei der Tochter, die Ausgleichspflicht der<br />
Muttergesellschaft greift erst bei ansonsten drohender Zahlungsunfähigkeit.<br />
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