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Rückstellungen für Stilllegung / Rückbau und Entsorgung im Atombereich

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SEITE 71<br />

Vorrang öffentlich-rechtlicher Forderungen <strong>im</strong> Insolvenzverfahren<br />

Investmentvorschriften analog zur Versicherungswirtschaft<br />

Diese Optionen werden in den weiteren Thesen jeweils erörtert. Zusammenfassend kann als Ergebnis<br />

dieser Studie festgehalten werden, dass zur Insolvenzsicherung <strong>für</strong> die bei den EVU verbleibenden<br />

<strong>Rückstellungen</strong> harte Patronatserklärungen oder Gewinnabführungs- <strong>und</strong> Beherrschungsverträge<br />

als zentrale Instrumente favorisiert werden. Wie auf S. 51ff gezeigt wurde, gelten<br />

bestehende Verankerungen von solcherart Verpflichtungen nicht flächendeckend <strong>für</strong> alle<br />

KKW <strong>und</strong> sind nicht hinreichend langfristig gewährleistet. Es sollte daher eine gesetzliche Verpflichtung<br />

zum Nachweis lückenloser <strong>und</strong> hinreichend langfristiger Gewinnabführungs- <strong>und</strong> Beherrschungsverträge<br />

oder harter Patronatserklärungen geschaffen werden (siehe auch Bordin/Paul<br />

2008, S. 291).<br />

Aus der Pflicht zum Abschluss von Gewinnabführungs- <strong>und</strong> Beherrschungsverträgen oder harten<br />

Patronatserklärungen sollten die EVU erst nach Verschluss aller Endlager entlassen werden. Ab<br />

2040 erfolgt zwar bereits eine Insolvenzsicherung der geschätzten Kosten <strong>für</strong> die Endlagerung<br />

über den empfohlenen Fonds, aber <strong>für</strong> das Risiko, dass die tatsächlichen höher als die geschätzten<br />

Kosten sein werden, ist es <strong>im</strong> Sinne des Verursacherprinzips dennoch sinnvoll, <strong>für</strong> den vollen<br />

Zeitraum bis zum Verschluss aller Endlager die genannte Verpflichtung aufrecht zu erhalten.<br />

Tab. 15 Zusammenspiel der kurz –<strong>und</strong> langfristigen Instrumente zur Insolvenzsicherung<br />

der finanziellen Vorsorge <strong>für</strong> nukleare Verpflichtungen<br />

Bis 2040 Ab 2041<br />

Kurz- <strong>und</strong> mittelfristige nukleare Verpflichtungen<br />

<strong>Stilllegung</strong> <strong>und</strong> <strong>Rückbau</strong><br />

Kurz- <strong>und</strong> mittelfristige <strong>Entsorgung</strong>saufgaben<br />

(u.a. Zwischenlagerung, Kosten des Lagers <strong>für</strong><br />

schwach <strong>und</strong> mittel radioaktive Abfälle, Auswahl<br />

<strong>und</strong> vorbereitende Arbeiten am Endlager<br />

<strong>für</strong> hoch radioaktive Abfälle<br />

Instrument der Insolvenzsicherung der finanziellen Vorsorge<br />

Pflicht zum Abschluss von Gewinn- <strong>und</strong> Beherrschungsverträgen<br />

oder harten Patronatserklärungen<br />

(Fonds wird schrittweise durch jährliche Einzahlungen<br />

aufgebaut)<br />

Langfristige nukleare Verpflichtungen<br />

Ggf. verbleibende Arbeiten <strong>im</strong> Zusammenhang<br />

mit <strong>Stilllegung</strong> <strong>und</strong> <strong>Rückbau</strong><br />

Langfristige <strong>Entsorgung</strong>saufgaben (insbesondere<br />

Kosten <strong>für</strong> Endlagerung hoch<br />

radioaktiver Abfälle)<br />

(Verpflichtung sollte fortbestehen <strong>für</strong> das<br />

Risiko, dass die tatsächlichen höher als die<br />

geschätzten Kosten sind, der Kapitalbestand<br />

<strong>im</strong> Fonds nicht ausreicht <strong>und</strong> die EVU daher<br />

zu Nachzahlungen verpflichtet werden)<br />

Öffentlich-rechtlicher Fonds<br />

<strong>für</strong> langfristige nukleare Verpflichtungen<br />

Weitergehend als bei Patronatserklärungen wird bei Gewinnabführungs- <strong>und</strong> Beherrschungsverträgen das<br />

Betriebsergebnis der KKW-Betreibergesellschaft steuerwirksam in den Mutterkonzern übernommen. Bei<br />

Patronatserklärungen verbleiben hingegen Gewinne <strong>und</strong> Verluste bei der Tochter, die Ausgleichspflicht der<br />

Muttergesellschaft greift erst bei ansonsten drohender Zahlungsunfähigkeit.<br />

GREEN BUDGET GERMANY (GBG) • FORUM ÖKOLOGISCH-SOZIALE MARKTWIRTSCHAFT e.V. (FÖS)

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