Rückstellungen für Stilllegung / Rückbau und Entsorgung im Atombereich
Rückstellungen für Stilllegung / Rückbau und Entsorgung im Atombereich
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Inhaltsübersicht<br />
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I. FRAGESTELLUNG, GLIEDERUNG, BEGRIFFSKLÄRUNG UND DANKSAGUNG<br />
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II. ZUSAMMENFASSUNG<br />
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III. THESEN<br />
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Kosten <strong>für</strong> <strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong> sowie Höhe <strong>und</strong> Transparenz<br />
der Nuklearrückstellungen<br />
Nach dem Verursacherprinzip sind die gesamten Kosten <strong>für</strong> <strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Entsorgung</strong> von den KKW-Betreibern zu finanzieren. Dazu gehören auch die notwendigen<br />
Such- <strong>und</strong> Planungskosten <strong>für</strong> die Endlagerung.<br />
Die Kosten <strong>für</strong> <strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong> können derzeit nicht f<strong>und</strong>iert geschätzt<br />
werden. Literaturanalyse <strong>und</strong> mittlere Best-Guess-Schätzung ergeben eine Größenordnung<br />
von 34 Mrd. €. Zusätzlich sollte finanzielle Vorsorge <strong>für</strong> die Risiken von Kostenerhöhungen<br />
a) in der Zeit bis zum <strong>und</strong> b) nach Verschluss der Endlager vorgesehen werden, hier<strong>für</strong> wird<br />
eine Größenordnung von 10 Mrd. € vorgeschlagen.<br />
Die von den EVU erwarteten zukünftigen Kosten <strong>für</strong> <strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong><br />
sind nicht bekannt. Sie sind nicht gleichzusetzen mit der Höhe der Nuklearrückstellungen, da<br />
letztere abgezinst sind.<br />
Eine Aussage, ob die derzeit bestehenden Nuklearrückstellungen zu hoch oder zu niedrig<br />
sind, kann mit den vorliegenden Informationen nicht getroffen werden. Bei einer<br />
Realverzinsung von gut 2% können die bisher gebildeten <strong>Rückstellungen</strong> von 33-34 Mrd. €<br />
ausreichen, um Kosten <strong>für</strong> <strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong> sowie Risikorücklagen in<br />
einer Größenordnung von insgesamt 44 Mrd. € zu decken.<br />
Bei der Analyse der Nuklearrückstellungen ist zwischen den Jahresabschlüssen der KKW-<br />
Betreibergesellschaften sowie denen der Mutterkonzerne zu unterscheiden. Nur letztere<br />
werden systematisch veröffentlicht.<br />
Die Angaben zu Nuklearrückstellungen in den Geschäftsberichten der vier Mutterkonzerne<br />
haben nur sehr begrenzten Informationswert. Weder sind ihnen KKW-scharfe Angaben noch<br />
eine vollständige Differenzierung nach den Verpflichtungsarten (<strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Entsorgung</strong>) entnehmbar.<br />
Die Transparenz der Nuklearrückstellungen sollte deutlich erhöht werden (Bilanzierung a)<br />
kernkraftwerksscharf, b) differenziert nach den Verpflichtungen „<strong>Stilllegung</strong> <strong>und</strong> <strong>Rückbau</strong>“<br />
sowie „<strong>Entsorgung</strong>“ <strong>und</strong> c) Veröffentlichungspflicht auch der Gutachten <strong>und</strong> Kalkulationen<br />
der KKW-Betreiber zu den Kostenprognosen).<br />
Wie auch vom B<strong>und</strong>esrechnungshof angemahnt, sollte eine unabhängige Überprüfung der<br />
angemessenen Höhe der <strong>Rückstellungen</strong> erfolgen. Die Höhe der <strong>Rückstellungen</strong> sollte<br />
entsprechend angepasst werden.<br />
Auf den künftigen Verlauf der Nuklearrückstellungen wirken unterschiedliche<br />
Einflussfaktoren. Die <strong>Stilllegung</strong> von zunächst acht KKW bewirkt eine sukzessive<br />
Teilauflösung. Gegenläufig wirken die Aufzinsung <strong>und</strong> potenziell auch die geforderte<br />
unabhängige Überprüfung der sachgerechten Höhe der <strong>Rückstellungen</strong>.<br />
Obwohl atomrechtlich in Anwendung des Verursacherprinzips die KKW-Betreiber <strong>für</strong> die<br />
nukleare <strong>Entsorgung</strong> der kommerziell betriebenen westdeutschen KKW verantwortlich sind,<br />
würde der B<strong>und</strong> <strong>im</strong> Fall der Zahlungsunfähigkeit der KKW-Betreiber <strong>und</strong> der<br />
Muttergesellschaften die <strong>Entsorgung</strong>skosten zu tragen haben.<br />
GREEN BUDGET GERMANY (GBG) • FORUM ÖKOLOGISCH-SOZIALE MARKTWIRTSCHAFT e.V. (FÖS)<br />
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