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Rückstellungen für Stilllegung / Rückbau und Entsorgung im Atombereich

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Inhaltsübersicht<br />

SEITE 3<br />

I. FRAGESTELLUNG, GLIEDERUNG, BEGRIFFSKLÄRUNG UND DANKSAGUNG<br />

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II. ZUSAMMENFASSUNG<br />

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III. THESEN<br />

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Kosten <strong>für</strong> <strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong> sowie Höhe <strong>und</strong> Transparenz<br />

der Nuklearrückstellungen<br />

Nach dem Verursacherprinzip sind die gesamten Kosten <strong>für</strong> <strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Entsorgung</strong> von den KKW-Betreibern zu finanzieren. Dazu gehören auch die notwendigen<br />

Such- <strong>und</strong> Planungskosten <strong>für</strong> die Endlagerung.<br />

Die Kosten <strong>für</strong> <strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong> können derzeit nicht f<strong>und</strong>iert geschätzt<br />

werden. Literaturanalyse <strong>und</strong> mittlere Best-Guess-Schätzung ergeben eine Größenordnung<br />

von 34 Mrd. €. Zusätzlich sollte finanzielle Vorsorge <strong>für</strong> die Risiken von Kostenerhöhungen<br />

a) in der Zeit bis zum <strong>und</strong> b) nach Verschluss der Endlager vorgesehen werden, hier<strong>für</strong> wird<br />

eine Größenordnung von 10 Mrd. € vorgeschlagen.<br />

Die von den EVU erwarteten zukünftigen Kosten <strong>für</strong> <strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong><br />

sind nicht bekannt. Sie sind nicht gleichzusetzen mit der Höhe der Nuklearrückstellungen, da<br />

letztere abgezinst sind.<br />

Eine Aussage, ob die derzeit bestehenden Nuklearrückstellungen zu hoch oder zu niedrig<br />

sind, kann mit den vorliegenden Informationen nicht getroffen werden. Bei einer<br />

Realverzinsung von gut 2% können die bisher gebildeten <strong>Rückstellungen</strong> von 33-34 Mrd. €<br />

ausreichen, um Kosten <strong>für</strong> <strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong> sowie Risikorücklagen in<br />

einer Größenordnung von insgesamt 44 Mrd. € zu decken.<br />

Bei der Analyse der Nuklearrückstellungen ist zwischen den Jahresabschlüssen der KKW-<br />

Betreibergesellschaften sowie denen der Mutterkonzerne zu unterscheiden. Nur letztere<br />

werden systematisch veröffentlicht.<br />

Die Angaben zu Nuklearrückstellungen in den Geschäftsberichten der vier Mutterkonzerne<br />

haben nur sehr begrenzten Informationswert. Weder sind ihnen KKW-scharfe Angaben noch<br />

eine vollständige Differenzierung nach den Verpflichtungsarten (<strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Entsorgung</strong>) entnehmbar.<br />

Die Transparenz der Nuklearrückstellungen sollte deutlich erhöht werden (Bilanzierung a)<br />

kernkraftwerksscharf, b) differenziert nach den Verpflichtungen „<strong>Stilllegung</strong> <strong>und</strong> <strong>Rückbau</strong>“<br />

sowie „<strong>Entsorgung</strong>“ <strong>und</strong> c) Veröffentlichungspflicht auch der Gutachten <strong>und</strong> Kalkulationen<br />

der KKW-Betreiber zu den Kostenprognosen).<br />

Wie auch vom B<strong>und</strong>esrechnungshof angemahnt, sollte eine unabhängige Überprüfung der<br />

angemessenen Höhe der <strong>Rückstellungen</strong> erfolgen. Die Höhe der <strong>Rückstellungen</strong> sollte<br />

entsprechend angepasst werden.<br />

Auf den künftigen Verlauf der Nuklearrückstellungen wirken unterschiedliche<br />

Einflussfaktoren. Die <strong>Stilllegung</strong> von zunächst acht KKW bewirkt eine sukzessive<br />

Teilauflösung. Gegenläufig wirken die Aufzinsung <strong>und</strong> potenziell auch die geforderte<br />

unabhängige Überprüfung der sachgerechten Höhe der <strong>Rückstellungen</strong>.<br />

Obwohl atomrechtlich in Anwendung des Verursacherprinzips die KKW-Betreiber <strong>für</strong> die<br />

nukleare <strong>Entsorgung</strong> der kommerziell betriebenen westdeutschen KKW verantwortlich sind,<br />

würde der B<strong>und</strong> <strong>im</strong> Fall der Zahlungsunfähigkeit der KKW-Betreiber <strong>und</strong> der<br />

Muttergesellschaften die <strong>Entsorgung</strong>skosten zu tragen haben.<br />

GREEN BUDGET GERMANY (GBG) • FORUM ÖKOLOGISCH-SOZIALE MARKTWIRTSCHAFT e.V. (FÖS)<br />

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