Rückstellungen für Stilllegung / Rückbau und Entsorgung im Atombereich
Rückstellungen für Stilllegung / Rückbau und Entsorgung im Atombereich
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8. Wie auch vom B<strong>und</strong>esrechnungshof angemahnt, sollte eine unabhängige Überprüfung<br />
der angemessenen Höhe der <strong>Rückstellungen</strong> erfolgen. Die Höhe der <strong>Rückstellungen</strong><br />
sollte entsprechend angepasst werden.<br />
Die fehlende Transparenz der Nuklearrückstellungen wird seit vielen Jahren in Fachbeiträgen kritisiert<br />
(u.a. Irrek 2007a-c, Bordin/Paul 2008, Köhlmann 2008, FÖS 2010).<br />
Im Mai 2011 hat auch der B<strong>und</strong>esrechnungshof (BRH 2011) die geringe Transparenz der <strong>Rückstellungen</strong><br />
bemängelt sowie die fehlende staatliche Überprüfung, ob die <strong>Rückstellungen</strong> angemessen,<br />
zu hoch oder zu niedrig sind:<br />
„Sind die <strong>Rückstellungen</strong> zu niedrig angesetzt, stehen zum gegebenen Zeitpunkt möglicherweise keine<br />
Vermögenswerte in angemessener Höhe <strong>für</strong> sämtliche <strong>Stilllegung</strong>smaßnahmen in kerntechnischen<br />
Anlagen sowie <strong>für</strong> die <strong>Entsorgung</strong> abgebrannter Brennelemente <strong>und</strong> radioaktiver Abfälle zur Verfügung.<br />
Der B<strong>und</strong> kann dann ganz oder teilweise als Ausfallbürge in Anspruch genommen werden. Sind<br />
die <strong>Rückstellungen</strong> zu hoch angesetzt, entstehen <strong>für</strong> B<strong>und</strong>, Länder <strong>und</strong> Gemeinden beträchtliche Steuerausfälle,<br />
weil die Rückstellungsbeträge den Gewinn der Energieversorgungsunternehmen vermindern.“<br />
(BRH 2011, S. 28)<br />
Der B<strong>und</strong>esrechnungshof weist auf erhebliche Bewertungsspielräume bei den Schätzungen der<br />
Kosten <strong>für</strong> <strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong> durch die EVU hin. Einblick in die Unterlagen<br />
der KKW-Betreiber zur Abschätzung der <strong>Rückstellungen</strong> haben nur die Finanzbehörden, diese<br />
seien aber fachlich nicht in der Lage, sie zu überprüfen. Gegenüber den B<strong>und</strong>esministerien <strong>und</strong><br />
dem B<strong>und</strong>esamt <strong>für</strong> Strahlenschutz gelte das Steuergehe<strong>im</strong>nis. Weiterhin weist der BRH darauf<br />
hin, dass die Gutachten zu den Kostenabschätzungen durch zwei private Gesellschaften erstellt<br />
werden, an denen die KKW-Betreiber beteiligt waren oder noch heute allein beteiligt sind (BRH<br />
2011, S. 28f). Basierend auf der Analyse stellt der B<strong>und</strong>esrechnungshof folgende Forderung auf:<br />
„Der B<strong>und</strong>esrechnungshof hält eine bessere staatliche Prüfung der <strong>Rückstellungen</strong> <strong>und</strong> eine umfassende<br />
Information von Parlament <strong>und</strong> Regierung <strong>für</strong> geboten. Aus seiner Sicht muss die Zusammenarbeit<br />
zwischen den beteiligten Behörden deutlich verbessert <strong>und</strong> intensiviert werden. Die hier<strong>für</strong> erforderlichen<br />
Auskunftsrechte sind zu schaffen. Daneben sollte geprüft werden, wie die Empfehlung<br />
der Europäischen Kommission umgesetzt werden kann, eine der schon betrauten Stellen mit Fragen<br />
der <strong>Stilllegung</strong>s- <strong>und</strong> <strong>Rückbau</strong>kosten zu befassen. Eine eigene Behörde ist hier<strong>für</strong> nicht erforderlich.“<br />
(BRH 2011, S. 8)<br />
Auch Bordin/Paul (2008, S. 291) fordern eine behördliche Kontrollinstanz, der Auskunfts- <strong>und</strong><br />
Einsichtsrechte einzuräumen sind. In Frage käme u.a. das B<strong>und</strong>esamt <strong>für</strong> Strahlenschutz.<br />
Der Haushaltsausschuss des B<strong>und</strong>estages hat in seinen Beschlussempfehlungen zu den BRH-<br />
Bemerkungen die B<strong>und</strong>esministerien <strong>für</strong> Wirtschaft <strong>und</strong> Technologie, Finanzen sowie Umwelt,<br />
Naturschutz <strong>und</strong> Reaktorsicherheit aufgefordert, ein gemeinsames Konzept zu erarbeiten, das eine<br />
verbesserte <strong>und</strong> intensivierte Zusammenarbeit der beteiligten Behörden sicherstellt. Sie sollen<br />
zudem prüfen, wie eine Stelle best<strong>im</strong>mt werden kann, die ein fachliches Urteil zu Fragen der<br />
<strong>Stilllegung</strong>s- <strong>und</strong> <strong>Rückbau</strong>kosten abgeben kann. Die erforderlichen Auskunftsrechte seien zu<br />
schaffen. Der Haushaltsausschuss forderte einen Bericht an den Rechnungsprüfungsausschuss bis<br />
zum 15.12.2011 (Haushaltsausschuss 2011, S. 24).<br />
In dem entsprechenden Bericht an den Rechnungsprüfungsausschuss hat die B<strong>und</strong>esregierung zu<br />
den beiden nuklearen Verpflichtungen unterschiedliche Antworten gegeben:<br />
Hinsichtlich der <strong>Rückstellungen</strong> <strong>für</strong> <strong>Stilllegung</strong> <strong>und</strong> <strong>Rückbau</strong> vertritt die B<strong>und</strong>esregierung die<br />
Auffassung, dass es keine staatliche Aufgabe ist <strong>und</strong> sein sollte, diese zu überprüfen. Es gebe<br />
keine staatliche Stelle, die über hinreichende Fachkenntnisse verfüge; erwähnt werden na-<br />
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