Rückstellungen für Stilllegung / Rückbau und Entsorgung im Atombereich
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erforderlich werden. Es scheint widersprüchlich, einerseits die Anforderung der Bergbarkeit zu<br />
formulieren <strong>und</strong> die Erfahrungen mit den bestehenden Endlagern Asse <strong>und</strong> Morsleben zu haben<br />
<strong>und</strong> andererseits keinerlei Finanzreserve <strong>für</strong> die Zeit nach Verschluss des Endlagers einzuplanen.<br />
Es ist allerdings festzustellen, dass <strong>im</strong> – ansonsten hinsichtlich Transparenz, <strong>Entsorgung</strong>s- <strong>und</strong><br />
Finanzierungskonzept sowie Endlagersuchverfahren vorbildlichen – Konzept der Schweiz eine<br />
finanzielle Risikovorsorge <strong>für</strong> die Zeit nach Verschluss der Endlager ebenfalls nicht vorgesehen<br />
ist.<br />
Eine mögliche Kompromissoption ist eine Risikoteilung zwischen Staat <strong>und</strong> EVU.<br />
Sie könnte so aussehen, dass nach Verschluss der Endlager eine auf Basis von Expertenanalysen<br />
von der B<strong>und</strong>esregierung zu best<strong>im</strong>mende <strong>und</strong> von den KKW-Betreibern bereit zu stellende Risikorücklage<br />
<strong>im</strong> Fonds verbleibt <strong>für</strong> den Fall von Bergung oder Sanierung. Wenn der Betrag nicht<br />
ausreicht (was <strong>im</strong> schlechtesten Fall eintreten kann, da kumuliert Kosten <strong>für</strong> Bergung, Sanierung<br />
<strong>und</strong> <strong>für</strong> ein neues Endlager anfallen können), bleibt das Risiko höherer Kosten zwar wieder bei<br />
der öffentlichen Hand. Wenn die Mittel allerdings nicht gebraucht werden, sollten sie dennoch<br />
nicht wieder ausgezahlt werden.<br />
Insofern wirkt die Risikoreserve <strong>im</strong> Fonds wie eine Versicherung: Die Einzahlung ist die Prämie.<br />
Wenn der Sanierungs-/ Bergungsfall nicht eintritt, ist die Prämie aus der Perspektive der EVU<br />
trotzdem verloren <strong>und</strong> kann von der Gesellschaft z.B. <strong>für</strong> Förderungen <strong>im</strong> Bereich Energie / Kl<strong>im</strong>aschutz<br />
verwendet werden. Wenn der Sanierungs-/ Bergungsfall eintritt, trägt die Allgemeinheit<br />
das Risiko von Mehrkosten gegenüber dem Mittelbestand <strong>im</strong> Fonds.<br />
Die Problematik der auch finanziellen Risikovorsorge macht es noch notwendiger, dass in einem<br />
sorgfältigen, transparenten <strong>und</strong> vergleichenden Auswahlverfahren tatsächlich der am besten geeignete<br />
Standort gef<strong>und</strong>en wird, bei dem das Risiko von Bergung <strong>und</strong> Sanierung möglichst klein<br />
ist.<br />
Der Reformbaustein einer Risikorücklage ist von zentraler Bedeutung <strong>und</strong> geht deutlich sowohl<br />
über das Konzept der derzeitigen B<strong>und</strong>esregierung als auch über die Regelungen in der Schweiz<br />
(wo ebenfalls keine Risikorücklage vorgesehen ist) hinaus.<br />
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