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Rückstellungen für Stilllegung / Rückbau und Entsorgung im Atombereich

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SEITE 23<br />

3. Die von den EVU erwarteten zukünftigen Kosten <strong>für</strong> <strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong><br />

sind nicht bekannt. Sie sind nicht gleichzusetzen mit der Höhe der Nuklearrückstellungen,<br />

da letztere abgezinst sind.<br />

An dieser Stelle sei zunächst auf den verwendeten Kostenbegriff bei der Schätzung der Kosten<br />

<strong>für</strong> <strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong> eingegangen. Wie auch in den Schweizer Kostenstudien<br />

dargelegt, handelt es sich um Overnight Kosten (siehe dazu die Ausführungen auf S. 24ff). Dabei<br />

bleiben Kapitalzinsen <strong>und</strong> Preissteigerungen durch Inflation unberücksichtigt, Overnight Kosten<br />

stellen also die Kosten unter der hypothetischen Annahme dar, dass die Projekte der nuklearen<br />

Verpflichtungen (z.B. das Endlager) „über Nacht“ fertig gestellt werden <strong>und</strong> sämtliche Kosten<br />

nach heutigen Preisen zu begleichen sind.<br />

In Zukunft haben sowohl die bisher gebildeten <strong>Rückstellungen</strong> (durch Verzinsung) als auch die<br />

Kosten <strong>für</strong> <strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong> (durch Inflation) einen anderen Wert.<br />

Die tatsächlichen Kosten werden mindestens um die <strong>im</strong> Zeitverlauf anfallenden Preissteigerungen<br />

höher sein. Dem steht die Verzinsung auf den bisherigen Bestand der <strong>Rückstellungen</strong> gegenüber.<br />

Inflation <strong>und</strong> der Anteil der Verzinsung, der dem Inflationsausgleich zuzurechnen ist, können <strong>für</strong><br />

die Betrachtung in dieser Studie unberücksichtigt bleiben. 13 Hier werden nur reale Kostensteigerungen<br />

<strong>und</strong> reale Verzinsung betrachtet.<br />

Tab. 3 Rolle der Verzinsung be<strong>im</strong> Vergleich von Nuklearrückstellungen mit den Kosten<br />

<strong>für</strong> <strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong><br />

Nuklearrückstellungen – Annahme der Verzinsung mit 5% Nominalverzinsung<br />

2% Realverzinsung 3% Inflationsausgleich<br />

Kosten <strong>für</strong> <strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong><br />

?? Reale Kostensteigerungen 3% Preissteigerungen<br />

Ist die Gesamtverzinsung höher als <strong>für</strong> den Ausgleich von Preissteigerungen erforderlich, liegt<br />

eine positive Realverzinsung vor. Im Schweizer <strong>Stilllegung</strong>s- <strong>und</strong> <strong>Rückbau</strong>fonds wird z.B. mit<br />

einer Bruttoverzinsung von 5% <strong>und</strong> einer Inflationsrate von 3% gerechnet, es wird eine Realverzinsung<br />

des Fondskapitals von 2% angestrebt. Diese Werte wurden in Tab. 3 exemplarisch verwendet.<br />

Würde es über den Inflationsausgleich hinaus keine Kostensteigerungen bzw. nur in einem Ausmaß<br />

unterhalb der Realverzinsung geben, steigt der reale Wert der <strong>Rückstellungen</strong>.<br />

Anders ausgedrückt: Die Verzinsung (die sich in den Geschäftsberichten in der Abzinsung der<br />

<strong>Rückstellungen</strong> wiederspiegelt) ist der Gr<strong>und</strong>, warum die <strong>Rückstellungen</strong> nicht mit den geschätzten<br />

Kosten <strong>für</strong> <strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong> gleichzusetzen sind, sondern niedriger als<br />

diese sein können.<br />

13 So bereits Sigl 1990 zur Rolle der Abzinsung.<br />

GREEN BUDGET GERMANY (GBG) • FORUM ÖKOLOGISCH-SOZIALE MARKTWIRTSCHAFT e.V. (FÖS)

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