Rückstellungen für Stilllegung / Rückbau und Entsorgung im Atombereich
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9. Auf den künftigen Verlauf der Nuklearrückstellungen wirken unterschiedliche Einflussfaktoren.<br />
Die <strong>Stilllegung</strong> von zunächst acht KKW bewirkt eine sukzessive Teilauflösung.<br />
Gegenläufig wirken die Aufzinsung <strong>und</strong> potenziell auch die geforderte unabhängige<br />
Überprüfung der sachgerechten Höhe der <strong>Rückstellungen</strong>.<br />
Im Folgenden werden die verschiedenen Einflussfaktoren auf die weitere Entwicklung der Nuklearrückstellungen<br />
zusammengestellt:<br />
(nur<br />
2011)<br />
Die <strong>im</strong> Jahr 2011 umgesetzte Rücknahme der 2010 vorgenommenen Laufzeitverlängerung<br />
führt <strong>für</strong> alle 17 betroffenen KKW gr<strong>und</strong>sätzlich dazu, dass die <strong>Rückstellungen</strong><br />
kurzfristig zunächst erhöht werden müssen, weil sie durch die festen <strong>Stilllegung</strong>sdaten<br />
früher als nach bisherigen Planungen benötigt werden (Abzinsungseffekt).<br />
Hierbei wird es sich voraussichtlich um einen Einmaleffekt in 2011 handeln.<br />
° Die drei jüngsten KKW (Lingen, Isar 2 <strong>und</strong> Neckarwesthe<strong>im</strong> 2 mit Inbetriebnahme<br />
1988) werden 2013 die <strong>im</strong> Steuerrecht geltende 25-jährige Ansparphase der<br />
<strong>Rückstellungen</strong> abschließen. Ab 2013 ist in der Steuerbilanz <strong>für</strong> den gesamten<br />
KKW-Bestand der aktuelle Zeitwert der <strong>Rückstellungen</strong> vollständig angespart. 35<br />
<br />
(kontinuierlich)<br />
Für die bereits stillgelegten KKW fällt kein zusätzlich zu entsorgendes Material mehr<br />
an. Insoweit ist eine weitere Aufstockung der <strong>Rückstellungen</strong> nicht geboten.<br />
Für die Finanzierung von <strong>Stilllegung</strong>, <strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong> (einschließlich<br />
Vorausleistungen nach Endlagervorausleistungsverordnung <strong>und</strong> Kosten der Zwischenlagerung)<br />
werden bei allen stillgelegten KKW <strong>Rückstellungen</strong> aufzulösen sein.<br />
In den Folgejahren kommt es zum einen durch die Aufzinsung zu einer entsprechenden<br />
Erhöhung der <strong>Rückstellungen</strong>, da in jedem Jahr der dann aktuelle Zeitwert der<br />
<strong>Rückstellungen</strong> zur Verfügung stehen muss. Zum anderen könnte die in dieser Studie<br />
geforderte staatliche oder staatlich beauftragte unabhängige Überprüfung der Kosten<br />
von <strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong> zu dem Ergebnis führen, dass die Nuklearrückstellungen<br />
entsprechend erhöht werden müssen, auch <strong>im</strong> Sinne einer Vorsorge <strong>für</strong><br />
zukünftige Kostenerhöhungsrisiken.<br />
Die Tatsache, dass die <strong>Rückstellungen</strong> in den letzten Jahren weitgehend konstant waren, kann so<br />
interpretiert werden, dass sich schon in den letzten Jahren die Einflussfaktoren in Richtung Erhöhung<br />
bzw. Senkung ausgeglichen haben. In Zukunft werden die Faktoren, die eine teilweise Auflösung<br />
der <strong>Rückstellungen</strong> bewirken, durch die <strong>Stilllegung</strong> acht weiterer KKW dominanter.<br />
Auf der Hand liegt, dass die Betreiber die Gelegenheit nutzen, die <strong>Rückstellungen</strong> so weit wie<br />
möglich zu erhöhen. Erstens bringt das weitere Steuerersparnisse, zweitens ist dies aus ihrer Perspektive<br />
eine passende Begleitmusik zu den bereits eingereichten Klagen gegen die zum 1.1.2011<br />
eingeführte Kernbrennstoffsteuer <strong>und</strong> den bereits laufenden oder angekündigten Klagen <strong>im</strong> Zusammenhang<br />
mit der Rücknahme der Laufzeitverlängerung. Die KKW-Betreiber mindern durch<br />
die <strong>Rückstellungen</strong> ihre Gewinne <strong>und</strong> können ihre wirtschaftliche Betroffenheit ungünstiger darstellen.<br />
Inwieweit die Anhebungen der <strong>Rückstellungen</strong> in 2011 auf diese vermutete Strategie zurückzuführen<br />
sind, kann hier allerdings nicht näher beurteilt werden.<br />
35 Inwieweit die steuerrechtlichen Regelungen Auswirkungen auf die (nach Handelsbilanz erstellten) Jahresabschlüsse<br />
der einzelnen KKW-Betreibergesellschaften bzw. auf die (nach internationalen Rechnungslegungsregeln<br />
erstellten) Abschlüsse der vier Mutterkonzerne haben, ist noch <strong>im</strong> Detail zu klären. Zu den Unterschieden<br />
der drei Bilanzierungsebenen siehe S. 32ff. Nach Verständnis der Verfasserin haben die steuerrechtlichen Regelungen<br />
zumindest <strong>für</strong> die Konzernabschlüsse keine Relevanz.<br />
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