Rückstellungen für Stilllegung / Rückbau und Entsorgung im Atombereich
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bei der eingeleiteten Energiewende spielen können, z.B. mit der Umsetzung der geplanten<br />
Offshore-Windparks. Damit könnte eine positive Rückwirkung eines Konzernumbaus in<br />
Richtung nachhaltige Energieversorgung auf die finanzielle Fähigkeit bewirkt werden, die<br />
langfristigen nuklearen Verpflichtungen auch tatsächlich bedienen zu können.<br />
In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass isolierte Investmentvorschriften<br />
<strong>für</strong> die Rückstellungssummen ohne Insolvenzschutzregeln <strong>für</strong> die gesamte Anlage- <strong>und</strong> Investitionsstrategie<br />
ins Leere zu laufen drohen. Wenn ein EVU mit seiner sonstigen Anlage- <strong>und</strong><br />
Investitionsstrategie wirtschaftlichen Schiffbruch erleidet, ist zweifelhaft, inwieweit die "konservativ"<br />
angelegten <strong>Rückstellungen</strong> dann tatsächlich noch zur Verfügung gestellt werden<br />
können oder letztlich doch mit in die Insolvenzmasse gehen.<br />
Das hier vorgeschlagene Reformkonzept mit dem Verbleib des größeren Teils der Nuklearrückstellungen<br />
bei den EVU ist – nicht zuletzt mit Blick auf die laufenden bzw. angekündigten<br />
Klagen der EVU gegen die Kernbrennstoffsteuer <strong>und</strong> die Rücknahme der Laufzeitverlängerung<br />
– auch rechtlich leichter durchsetzbar.<br />
c) Kompromissvorschlag: Für Nuklearrückstellungen sollten gr<strong>und</strong>sätzlich analog zum Fonds<br />
Vorgaben <strong>für</strong> sichere Geldanlagen formuliert werden. Davon sollten aber Investitionen in eine<br />
nachhaltige Energieversorgung (Energieeffizienz, erneuerbare Energien) ausgenommen werden.<br />
Konkret festzulegen ist zum einen noch das genaue Portfolio von anrechenbaren Investitionen<br />
oder sonstigen Programmen (z.B. K<strong>und</strong>enprogrammen zur Steigerung der Energieeffizienz wie<br />
<strong>im</strong> Richtlinienvorschlag Energieeffizienz der EU-Kommission vorgesehen) in eine nachhaltige<br />
Energieversorgung. Näher zu diskutieren ist z.B. Anrechenbarkeit folgender Investitionen:<br />
Projekte <strong>im</strong> Ausland (ggf. anteilige Anrechenbarkeit?)<br />
Effiziente <strong>und</strong> flexibel regelbare fossile Kraftwerke (ggf. zu differenzieren in Gas-GuD- <strong>und</strong><br />
Kohlekraftwerke)<br />
Speichertechnologien<br />
Als Querschnittsfrage <strong>für</strong> alle Projekte ist weiterhin zu klären, inwieweit bezüglich der Vielfalt<br />
diskutierter Technologien best<strong>im</strong>mte Mindestanforderungen formuliert werden (z.B. Effizienzoder<br />
CO2-Minderungskriterien). Diese Diskussion kann <strong>und</strong> soll nicht an dieser Stelle erfolgen.<br />
Im Ergebnis sollte jedenfalls ein transparentes <strong>und</strong> mit sachlichen Kriterien begründetes Portfolio<br />
von anrechenbaren Investitionen (z.B. Positivliste, ggf. auch Negativliste) aufgestellt werden.<br />
Zentrales Kriterium <strong>für</strong> das festzulegende Portfolio sollte sein, inwieweit die Projekte zu den Zielen<br />
<strong>und</strong> Maßnahmen der Energie- <strong>und</strong> Kl<strong>im</strong>aschutzpolitik der B<strong>und</strong>esregierung passen.<br />
Zum anderen wäre das Verhältnis von Nuklearrückstellungen <strong>und</strong> Neuinvestitionen festzulegen.<br />
Von der Gr<strong>und</strong>logik müssten <strong>Rückstellungen</strong> <strong>und</strong> Ausgaben <strong>für</strong> Energiewende-Projekte miteinander<br />
verglichen werden, wobei hier mit <strong>im</strong> Zeitverlauf steigenden Anteilsfaktoren gearbeitet<br />
werden kann. Nicht als konkrete Größenordnung, sondern zur Erläuterung der Gr<strong>und</strong>idee, folgt<br />
ein Vorschlag zur weiteren Diskussion:<br />
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