Rückstellungen für Stilllegung / Rückbau und Entsorgung im Atombereich
Rückstellungen für Stilllegung / Rückbau und Entsorgung im Atombereich
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Im Min-Fall ergibt die staatliche Überprüfung, dass die gesamten Kosten <strong>für</strong> <strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong> 25,2 Mrd. € betragen (Zeile 2). Es sei weiterhin angenommen, dass von der Politik<br />
auf Basis von Expertenanalysen eine vergleichsweise geringe Risikorücklage von 3,5 Mrd. €<br />
<strong>für</strong> das Risiko von Problemen an einem Endlager nach Verschluss festgelegt wird; eine Risikorücklage<br />
<strong>für</strong> Kostenerhöhungen in der Bau- <strong>und</strong> Betriebsphase bis zum Verschluss aller Endlager<br />
wird nicht vorgesehen (Zeilen 6, 6a, 6b). Unter diesen Annahmen sind die bestehenden <strong>Rückstellungen</strong><br />
mehr als ausreichend, d.h. die EVU müssen keine zusätzlichen Mittel bereitstellen, sondern<br />
ihre Einzahlungen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds könnten vollständig durch entsprechend<br />
anteilige Auflösung der bereits gebildeten <strong>Rückstellungen</strong> erfolgen <strong>und</strong> es verbleiben <strong>im</strong>mer<br />
noch 4,3 Mrd. € „zu hohe“, aufzulösende <strong>Rückstellungen</strong> (Zeile 7).<br />
Weiterhin sei beispielhaft angenommen, dass die ab 2040 erwarteten Kosten <strong>für</strong> nukleare Verpflichtungen<br />
6 Mrd. € betragen (<strong>Stilllegung</strong> <strong>und</strong> <strong>Rückbau</strong> sind weitgehend abgeschlossen, von<br />
den gesamten <strong>Entsorgung</strong>skosten fallen 60% ab 2040 an). Im öffentlich-rechtlichen Fonds <strong>für</strong><br />
nukleare Verpflichtungen müssten also ab 2040 9,5 Mrd. € bereit stehen (Zeile 8), davon 6 Mrd.<br />
€ <strong>für</strong> <strong>Entsorgung</strong>skosten (Zeile 9) <strong>und</strong> 3,5 Mrd. € <strong>für</strong> die Risikorücklage <strong>für</strong> unvorhersehbare<br />
Mehrkosten bei der <strong>Entsorgung</strong> wie Bergung, Sanierung <strong>und</strong> oder Erforderlichkeit eines neuen<br />
Endlagers (Zeile 6).<br />
Zeile 11 zeigt den Gesamtbetrag der nuklearen Verpflichtungen als Summe der Finanzierung von<br />
<strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong> sowie der Risikorücklage. Er geht anteilig in den Fonds<br />
(Zeile 8), der Saldo ist die neue Zielgröße <strong>für</strong> die <strong>Rückstellungen</strong> (Zeile 12). Im Min-Fall wird<br />
die Einzahlung in den Fonds vollständig aus bestehenden <strong>Rückstellungen</strong> geleistet, es entsteht<br />
kein zusätzlicher Aufstockungsbedarf.<br />
Im Max-Fall ergibt die staatliche Überprüfung, dass die gesamten konkret erwarteten Kosten <strong>für</strong><br />
<strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong> 42,8 Mrd. € betragen (Zeile 2). Es sei weiterhin angenommen,<br />
dass von der Politik auf Basis von Expertenanalysen Risikorücklagen von 8 Mrd. € <strong>für</strong> Kostenerhöhungen<br />
bis zum Verschluss aller Endlager (Zeile 6a) <strong>und</strong> von 10 Mrd. € <strong>für</strong> unvorhersehbare<br />
Mehrkosten der <strong>Entsorgung</strong> (Bergung, Sanierung <strong>und</strong>/oder neues Endlager) festgelegt wird<br />
(Zeile 6b). In diesem Fall reichen die bestehenden <strong>Rückstellungen</strong> bei weitem nicht aus, d.h. die<br />
EVU müssen erhebliche zusätzliche Mittel bereitstellen. Zeile 7 zeigt den unter diesen Annahmen<br />
<strong>für</strong> alle EVU zusammen resultierenden kumulierten Aufstockungsbedarf der finanziellen Vorsorge<br />
von 26,8 Mrd. € <strong>für</strong> die Bildung zusätzlicher <strong>Rückstellungen</strong> sowie <strong>für</strong> Einzahlungen in den<br />
Fonds.<br />
Weiterhin sei beispielhaft angenommen, dass die ab 2040 erwarteten Kosten <strong>für</strong> nukleare Verpflichtungen<br />
12 Mrd. € betragen (Zeile 9; <strong>Stilllegung</strong> <strong>und</strong> <strong>Rückbau</strong> sind weitgehend abgeschlossen,<br />
von den gesamten <strong>Entsorgung</strong>skosten fallen 60% ab 2040 an). Im öffentlich-rechtlichen<br />
Fonds <strong>für</strong> nukleare Verpflichtungen müssten also ab 2040 30 Mrd. € bereit stehen (Zeile 8), davon<br />
12 Mrd. € <strong>für</strong> noch anfallende <strong>Entsorgung</strong>skosten (Zeile 9), 8 Mrd. € Risikorücklage <strong>für</strong><br />
Kostenerhöhungen bis zum Verschluss der Endlager (Zeile 6a) <strong>und</strong> 10 Mrd. € Risikorücklage <strong>für</strong><br />
unvorhersehbare Mehrkosten bei der <strong>Entsorgung</strong> wie Bergung, Sanierung <strong>und</strong>/oder Erforderlichkeit<br />
eines neuen Endlagers (Zeile 6b).<br />
Zeile 11 zeigt den Gesamtbetrag der nuklearen Verpflichtungen als Summe der Finanzierung von<br />
<strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong> sowie der Risikorücklage von 60,8 Mrd. € <strong>im</strong> Max-Fall. Er<br />
geht mit einem Anteil von 30 Mrd. € in den Fonds (Zeile 8), der Saldo ist die neue Zielgröße <strong>für</strong><br />
die <strong>Rückstellungen</strong> von 30,8 Mrd. € (Zeile 12). Die Fondseinzahlungen von 30 Mrd. € sind zum<br />
ganz überwiegenden Teil (26,8 Mrd. €; Zeile 7) zusätzlich bereitzustellende Mittel.<br />
Im Best-Guess-Fall ergibt die staatliche Überprüfung, dass die gesamten Kosten <strong>für</strong> <strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong> 34 Mrd. € betragen (Zeile 2). Es sei weiterhin angenommen, dass<br />
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