Rückstellungen für Stilllegung / Rückbau und Entsorgung im Atombereich
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kraftwerksgenau berechnet werden, sind also vollständig variabel (BFE 2011g, S. 8/9 <strong>und</strong> S.37-<br />
43). Die Anteile von fixen <strong>und</strong> variablen Kosten bei GT SMA, GT LMA/HAA, VA <strong>und</strong> TLB-<br />
Reinigung lassen sich den entsprechenden Tabellen entnehmen (BFE 2011g, S. 44-49). Bei den<br />
Zwischen- <strong>und</strong> Nasslagern sind den Schweizer Kostenstudien keine detaillierten Angaben über<br />
die Verteilung der fixen <strong>und</strong> der variablen Kosten der Zwischenlagerung zu entnehmen. Für die<br />
Hochrechnung auf Deutschland wurde angenommen, dass die Kosten zu 100% variabel sind, also<br />
proportional zur Abfallmenge ansteigen, da bei Zwischenlagern keine Größenvorteile erkennbar<br />
sind. Zwischenlager werden vielmehr an verschiedenen dezentralen Standorten errichtet, so dass<br />
bei höheren Mengen eine größere Zahl an Zwischenlagern errichtet wird. Damit nehmen wir <strong>für</strong><br />
die Übertragung der Schweizer Kostenstudien auf Deutschland an, dass die Zwischenlagerkosten<br />
hier entsprechend der dre<strong>im</strong>al so hohen <strong>Entsorgung</strong>smenge auch um den Faktor drei ansteigen<br />
Die Fixkosten werden gemäß dem Solidarprinzip unter den Verursachern aufgeteilt. Dabei<br />
kommt zur Ermittlung des B<strong>und</strong>esanteils an den Fixkosten der geologischen Tiefenlager <strong>für</strong><br />
SMA, LMA <strong>und</strong> HAA eine Formel zum Einsatz, in der das arithmetische Mittel aus dem Anteil<br />
am Abfallvolumen (d.h. der <strong>im</strong> Lager beanspruchte Raum) <strong>und</strong> dem Anteil am radiologischen<br />
Potenzial der Abfälle („Integrated Toxic Potential“ mit einer Integrationszeit von 500-100.000<br />
Jahren; kurz ITP) den Anteil eines Verursachers an den Fixkosten best<strong>im</strong>mt (BFE 2011g, S. 1-3<br />
<strong>und</strong> 20): Fixkostenanteili = Fixkosten * (50% * Volumenanteili + 50% * ITP-Anteili)<br />
Für den B<strong>und</strong> haben sich somit Fixkostenanteile von 18,2% <strong>für</strong> das SMA-Lager <strong>und</strong> von 47,5%<br />
<strong>für</strong> das LMA-Lager (das ein Teil des HAA-Lagers ist) ergeben. Der B<strong>und</strong>esanteil an den variablen<br />
Kosten <strong>für</strong> das HAA-Lager <strong>und</strong> die Verpackungsanlage <strong>für</strong> BE/HAA ist mit ca. zwei Mio.<br />
CHF so gering, dass der Fixkostenanteil nicht berücksichtigt wird (BFE 2011g, S. 35/36).<br />
Die weitere Aufteilung der Fixkosten des SMA- <strong>und</strong> des HAA-Lagers, sowie der Verpackungsanlage<br />
<strong>für</strong> abgebrannte Brennelemente unter den Kraftwerksbetreiber erfolgt mit Hilfe eines so<br />
genannten MWth-Schlüssels, dessen Bezugsgröße die durchschnittliche thermische Reaktorleistung<br />
der einzelnen Kraftwerke ist (BFE 2011g, S. 36).<br />
Für alle gemeinsam genutzten <strong>Entsorgung</strong>seinrichtungen – das sind die zentrale Abfallbehandlung<br />
<strong>und</strong> Zwischenlagerung, die beiden Tiefenlager <strong>und</strong> die Verpackungsanlagen – kommt ein<br />
Kostenverteilschlüssel zur Anwendung, der jedem Abfallverursacher die von ihm verursachten<br />
variablen Kosten voll anlastet <strong>und</strong> die fixen Kosten nach dem Solidarprinzip gemäß dem MWth-<br />
Schlüssel aufteilt (BFE 2006, S. 13).<br />
Von diesem Schema wird nur bei der Verpackungsanlage <strong>für</strong> Glaskokillen aus der Wiederaufarbeitung<br />
abgewichen, bei der die Fixkosten je nach einzulagernder Menge Schwermetall verteilt<br />
werden (BFE 2011g, S. 36).<br />
Die Kosten <strong>für</strong> das KKG-Nasslager <strong>und</strong> des ZWIBEZ sind von den beiden Kraftwerken selbst zu<br />
tragen. Dementsprechend müssen diese beiden Kraftwerke, KKG <strong>und</strong> KKB, auch einen geringeren<br />
Fixkostenanteil <strong>für</strong> die zentrale Zwischenlagerung tragen (BFE 2011g, S. 34 <strong>und</strong> BFE 2006,<br />
S. 7 Anhang).<br />
Die Kosten <strong>für</strong> die Transport- <strong>und</strong> Lagerbehälter (TLB) können laut Schweizerischer Kostenschätzung<br />
kraftwerksgenau angegeben werden (BFE 2011g, S. 23). Sie sind also vollständig variabel.<br />
So lässt sich ein direkter Bezug der einzulagernden Menge Brennelemente zu den da<strong>für</strong> benötigten<br />
TLB herstellen. Für die fünf Schweizerischen KKW <strong>und</strong> den B<strong>und</strong>, der <strong>für</strong> die <strong>Entsorgung</strong><br />
der MIF-Abfälle aufkommt, stellt sich die Aufteilung der Kosten <strong>für</strong> die TLB wie folgt dar:<br />
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