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Rückstellungen für Stilllegung / Rückbau und Entsorgung im Atombereich

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SEITE 116<br />

kraftwerksgenau berechnet werden, sind also vollständig variabel (BFE 2011g, S. 8/9 <strong>und</strong> S.37-<br />

43). Die Anteile von fixen <strong>und</strong> variablen Kosten bei GT SMA, GT LMA/HAA, VA <strong>und</strong> TLB-<br />

Reinigung lassen sich den entsprechenden Tabellen entnehmen (BFE 2011g, S. 44-49). Bei den<br />

Zwischen- <strong>und</strong> Nasslagern sind den Schweizer Kostenstudien keine detaillierten Angaben über<br />

die Verteilung der fixen <strong>und</strong> der variablen Kosten der Zwischenlagerung zu entnehmen. Für die<br />

Hochrechnung auf Deutschland wurde angenommen, dass die Kosten zu 100% variabel sind, also<br />

proportional zur Abfallmenge ansteigen, da bei Zwischenlagern keine Größenvorteile erkennbar<br />

sind. Zwischenlager werden vielmehr an verschiedenen dezentralen Standorten errichtet, so dass<br />

bei höheren Mengen eine größere Zahl an Zwischenlagern errichtet wird. Damit nehmen wir <strong>für</strong><br />

die Übertragung der Schweizer Kostenstudien auf Deutschland an, dass die Zwischenlagerkosten<br />

hier entsprechend der dre<strong>im</strong>al so hohen <strong>Entsorgung</strong>smenge auch um den Faktor drei ansteigen<br />

Die Fixkosten werden gemäß dem Solidarprinzip unter den Verursachern aufgeteilt. Dabei<br />

kommt zur Ermittlung des B<strong>und</strong>esanteils an den Fixkosten der geologischen Tiefenlager <strong>für</strong><br />

SMA, LMA <strong>und</strong> HAA eine Formel zum Einsatz, in der das arithmetische Mittel aus dem Anteil<br />

am Abfallvolumen (d.h. der <strong>im</strong> Lager beanspruchte Raum) <strong>und</strong> dem Anteil am radiologischen<br />

Potenzial der Abfälle („Integrated Toxic Potential“ mit einer Integrationszeit von 500-100.000<br />

Jahren; kurz ITP) den Anteil eines Verursachers an den Fixkosten best<strong>im</strong>mt (BFE 2011g, S. 1-3<br />

<strong>und</strong> 20): Fixkostenanteili = Fixkosten * (50% * Volumenanteili + 50% * ITP-Anteili)<br />

Für den B<strong>und</strong> haben sich somit Fixkostenanteile von 18,2% <strong>für</strong> das SMA-Lager <strong>und</strong> von 47,5%<br />

<strong>für</strong> das LMA-Lager (das ein Teil des HAA-Lagers ist) ergeben. Der B<strong>und</strong>esanteil an den variablen<br />

Kosten <strong>für</strong> das HAA-Lager <strong>und</strong> die Verpackungsanlage <strong>für</strong> BE/HAA ist mit ca. zwei Mio.<br />

CHF so gering, dass der Fixkostenanteil nicht berücksichtigt wird (BFE 2011g, S. 35/36).<br />

Die weitere Aufteilung der Fixkosten des SMA- <strong>und</strong> des HAA-Lagers, sowie der Verpackungsanlage<br />

<strong>für</strong> abgebrannte Brennelemente unter den Kraftwerksbetreiber erfolgt mit Hilfe eines so<br />

genannten MWth-Schlüssels, dessen Bezugsgröße die durchschnittliche thermische Reaktorleistung<br />

der einzelnen Kraftwerke ist (BFE 2011g, S. 36).<br />

Für alle gemeinsam genutzten <strong>Entsorgung</strong>seinrichtungen – das sind die zentrale Abfallbehandlung<br />

<strong>und</strong> Zwischenlagerung, die beiden Tiefenlager <strong>und</strong> die Verpackungsanlagen – kommt ein<br />

Kostenverteilschlüssel zur Anwendung, der jedem Abfallverursacher die von ihm verursachten<br />

variablen Kosten voll anlastet <strong>und</strong> die fixen Kosten nach dem Solidarprinzip gemäß dem MWth-<br />

Schlüssel aufteilt (BFE 2006, S. 13).<br />

Von diesem Schema wird nur bei der Verpackungsanlage <strong>für</strong> Glaskokillen aus der Wiederaufarbeitung<br />

abgewichen, bei der die Fixkosten je nach einzulagernder Menge Schwermetall verteilt<br />

werden (BFE 2011g, S. 36).<br />

Die Kosten <strong>für</strong> das KKG-Nasslager <strong>und</strong> des ZWIBEZ sind von den beiden Kraftwerken selbst zu<br />

tragen. Dementsprechend müssen diese beiden Kraftwerke, KKG <strong>und</strong> KKB, auch einen geringeren<br />

Fixkostenanteil <strong>für</strong> die zentrale Zwischenlagerung tragen (BFE 2011g, S. 34 <strong>und</strong> BFE 2006,<br />

S. 7 Anhang).<br />

Die Kosten <strong>für</strong> die Transport- <strong>und</strong> Lagerbehälter (TLB) können laut Schweizerischer Kostenschätzung<br />

kraftwerksgenau angegeben werden (BFE 2011g, S. 23). Sie sind also vollständig variabel.<br />

So lässt sich ein direkter Bezug der einzulagernden Menge Brennelemente zu den da<strong>für</strong> benötigten<br />

TLB herstellen. Für die fünf Schweizerischen KKW <strong>und</strong> den B<strong>und</strong>, der <strong>für</strong> die <strong>Entsorgung</strong><br />

der MIF-Abfälle aufkommt, stellt sich die Aufteilung der Kosten <strong>für</strong> die TLB wie folgt dar:<br />

GREEN BUDGET GERMANY (GBG) • FORUM ÖKOLOGISCH-SOZIALE MARKTWIRTSCHAFT e.V. (FÖS)

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