Rückstellungen für Stilllegung / Rückbau und Entsorgung im Atombereich
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schwach <strong>und</strong> mittel radioaktive Abfälle – Asse <strong>und</strong> Morsleben – zeigen, dass die Kosten in die<br />
Milliarden gehen können. Für die folgende Tabelle wurde die Kostenschätzung aus Tab. 41 (S.<br />
129, Spalte 11) <strong>für</strong> die <strong>Entsorgung</strong> in Deutschland zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />
Tab. 12 Mögliche Kosten <strong>im</strong> Fall von Bergung der Abfälle <strong>und</strong> Sanierung eines<br />
Endlagers <strong>für</strong> hoch radioaktive Abfälle<br />
1. Kosten <strong>für</strong> neues Endlager<br />
2. Bergungskosten aus erstem Endlager<br />
Summe<br />
HAA/LMA<br />
GT HAA/LMA<br />
TLB (incl. Reinigung <strong>und</strong><br />
Transport) +Verpackungsanlage<br />
9,3 - 11,2 5,3 - 6,8 4,1 - 4,4<br />
3,7 - 4,8 3,7 - 4,8 0 - 0<br />
3. Sanierungskosten erstes Endlager ?? - ?? ?? - ?? ?? - ??<br />
Summe (ohne Sanierung)<br />
> 13,0 - > 16,0 > 9,0 - > 11,6 > 4,1 - > 4,4<br />
Würde man das Verursacherprinzip konsequent anwenden, müsste der volle Betrag möglicher Folgekosten<br />
nach Verschluss der Endlager als Risikorücklage <strong>im</strong> Fonds stehen bleiben.<br />
Es erscheint aber rechtlich <strong>und</strong> wirtschaftlich problematisch, so hohe zusätzliche Fondseinlagen<br />
gegenüber den KKW-Betreibern durchzusetzen, insbesondere gegenüber denjenigen, bei denen<br />
die <strong>Stilllegung</strong> der KKW bereits eingeleitet wurde oder kurz bevor steht, da dort keine bzw. geringe<br />
Erlöse aus der Stromproduktion mehr erzielt werden. Die Problematik zeigt (analog zur<br />
Nichtverfügbarkeit einer vollen Haftpflichtversicherung <strong>für</strong> nukleare Unfälle), dass die Großrisikotechnologie<br />
Atomkraft nur errichtet <strong>und</strong> betrieben werden konnte, weil ein Großteil der Risiken<br />
<strong>und</strong> Kosten externalisiert wurde. Auch wenn es mit Blick auf das Verursacherprinzip gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
wünschenswert wäre, ist es schwierig, Versäumnisse aus über 40 Jahren Bau <strong>und</strong> Betrieb<br />
von Atomkraftwerken vollständig in der Auslauf- <strong>und</strong> <strong>Stilllegung</strong>sphase nachzuholen.<br />
Die B<strong>und</strong>esregierung sieht demgegenüber keinerlei Risikorücklage vor.<br />
In ihrem Bericht über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente <strong>und</strong> radioaktiver<br />
Abfälle sind folgende Aussagen zu finden:<br />
„Da die verbleibende Überwachung eines Endlagers nach dessen Verschluss eine staatliche Aufgabe<br />
ist, werden die hier<strong>für</strong> notwendigen Finanzmittel vom B<strong>und</strong> bereitgestellt.“ (B<strong>und</strong>esregierung<br />
2011c, wortgleiche Aussagen auf S. 25 <strong>und</strong> 30)<br />
„F.2.3. Finanzmittel nach Verschluss eines Endlagers<br />
Nach dem Verschluss eines Endlagers ist die verbleibende Überwachung eine staatliche Aufgabe.<br />
Die behördlichen Kontrollen werden sich <strong>im</strong> Wesentlichen auf passive Maßnahmen beschränken,<br />
aktive werden auf Gr<strong>und</strong> der Auswahl des Endlagerstandortes <strong>und</strong> der Auslegung des Endlagers<br />
nicht notwendig werden. Damit sind die zu erwartenden Kosten gering. Da sie in staatlicher Regie<br />
durchgeführt werden, ist ihre Finanzierung gesichert.“ (B<strong>und</strong>esregierung 2011c, S. 34)<br />
In der Antwort auf eine Kleine Anfrage bestätigt die B<strong>und</strong>esregierung noch einmal, dass der<br />
B<strong>und</strong> (als Verantwortlicher <strong>für</strong> das Endlager) <strong>für</strong> eine etwaige Bergung verantwortlich wäre:<br />
„Die Bergung radioaktiver Abfälle nach Verschluss eines Endlagers liegt in der sicherheitstechnischen<br />
<strong>und</strong> finanziellen Verantwortung der hier<strong>für</strong> zukünftig Verantwortlichen.“ (B<strong>und</strong>esregierung<br />
2011e, Antwort zu Frage 26)<br />
Dass die zu erwartenden Kosten nach Verschluss eines Endlagers gering sind, trifft nur zu, soweit<br />
die laut BMU 2010c einzuplanende Bergbarkeit über 500 Jahre oder Sanierungsmaßnahmen nicht<br />
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