Rückstellungen für Stilllegung / Rückbau und Entsorgung im Atombereich
Rückstellungen für Stilllegung / Rückbau und Entsorgung im Atombereich
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Ein öffentlich-rechtlicher <strong>Entsorgung</strong>sfonds ist vor diesem Hintergr<strong>und</strong> insbesondere <strong>für</strong> das lange<br />
Ende der nuklearen Verpflichtungen – <strong>und</strong> damit insbesondere der Endlagerung – sinnvoll <strong>und</strong> erforderlich.<br />
Da nach geltendem Atomrecht auch die <strong>Rückbau</strong>option „sicherer Einschluss“ besteht, bei der der<br />
<strong>Rückbau</strong> um Jahrzehnte verzögert werden kann, können auch bei der Verpflichtung „<strong>Stilllegung</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Rückbau</strong>“ sehr langfristig anfallende Kosten entstehen, die ebenso wie die langfristigen <strong>Entsorgung</strong>saufgaben<br />
einer verstärkten Insolvenzsicherung bedürfen. Der Teil der finanziellen Vorsorge<br />
<strong>für</strong> <strong>Stilllegung</strong> <strong>und</strong> <strong>Rückbau</strong>, der erst nach 2040 abgerufen wird, sollte daher ebenfalls in<br />
den Fonds überführt werden.<br />
15. Nach Verschluss der Endlager sollte zudem eine angemessene, von den KKW-<br />
Betreibern bereit zu stellende Risikorücklage <strong>im</strong> Fonds verbleiben <strong>für</strong> den Fall von<br />
Bergung, Sanierung <strong>und</strong> ggf. Erfordernis eines neuen Endlagers. Der Betrag sollte auf<br />
Basis von Expertenanalysen der möglichen Kosten best<strong>im</strong>mt werden.<br />
Im schlechtesten Fall können sich das gewählte Endlager <strong>und</strong>/oder die Lagerbehälter als nicht<br />
geeignet erweisen <strong>und</strong> die Bergung der eingelagerten radioaktiven Abfälle kombiniert mit einer<br />
Sanierung des Endlagers sowie der Einlagerung der Abfälle in einem anderen Endlager erforderlich<br />
sein. Treten alle drei Kostenfaktoren gleichzeitig ein, können höhere zweistellige Milliardenbeträge<br />
resultieren. Allein <strong>für</strong> den Neubau eines neuen Endlagers (oder der Kostenerstattung <strong>für</strong><br />
andere Länder mit bereits fertig gestellten Endlagern, um eine schnelle Lösung realisieren zu<br />
können) fallen die geschätzten Kosten ein zweites Mal in voller Größenordnung an. Im Rahmen<br />
der Schweizer Kostenstudien <strong>für</strong> die <strong>Entsorgung</strong> ist der Hinweis zu finden, dass eine Rückholung<br />
(bzw. <strong>im</strong> deutschen Sprachgebrauch die Bergung) aus den bereits verschlossenen Tiefenlagern in<br />
etwa so viel kosten würde wie der Bau <strong>und</strong> Betrieb der Anlagen zusammen. 52 Bau <strong>und</strong> Betrieb<br />
machen be<strong>im</strong> HAA-Lager 70% der Gesamtkosten aus (siehe Tab. 35, S. 114). Sind auch die Lagerbehälter<br />
beschädigt oder stellen sich als nicht hinreichend langzeitsicher heraus, kommen weitere<br />
Kosten <strong>für</strong> neue Behälter <strong>und</strong> Verpackungsanlage hinzu. Ebenfalls hinzu kommen etwaige<br />
Sanierungskosten, falls die Gefahr mit der Bergung der Einlagerungsbehälter nicht gebannt ist<br />
(z.B. weil es Lecks <strong>und</strong> bereits freigesetzte Radioaktivität gibt).<br />
Um eine Größenordnung der möglichen Kosten von Bergung <strong>und</strong> neuem Endlager aufzuzeigen,<br />
werden diese auf der Basis der Schweizer Kostenstudien entwickelten Überlegungen zahlenmäßig<br />
konkretisiert. Für die seriöse Quantifizierung etwaiger Sanierungskosten des ersten Endlagers<br />
gibt es keine Gr<strong>und</strong>lage, aber allein die Erfahrungen mit der Sanierung der maroden Endlager <strong>für</strong><br />
52 Auf den Infoseiten des BFE<br />
(http://www.BFE.admin.ch/radioaktiveabfaelle/01274/01280/01286/05187/index.html?lang=de) heißt es <strong>im</strong><br />
Wortlaut (Abruf 20.12.2011, Stand laut BFE 30.11.2011):<br />
“Langfristig muss der dauernde Schutz von Mensch <strong>und</strong> Umwelt durch passive Barrieren sichergestellt sein,<br />
d.h. ohne menschliches Zutun. Geologische Tiefenlager werden schrittweise verfüllt <strong>und</strong> so in einen passiv<br />
sicheren Zustand überführt. Während dieser Zeit ist eine erleichterte Rückholung der Abfälle möglich. Die<br />
radioaktiven Abfälle können auch nach dem Verschluss aus einem geologischen Tiefenlager zurückgeholt<br />
werden. Dies wäre allerdings mit einem grösseren finanziellen <strong>und</strong> technischen Aufwand verb<strong>und</strong>en.<br />
Das Konzept <strong>für</strong> eine allfällige Rückholung der Abfälle wird durch den Betreiber des Lagers mit dem<br />
Baubewilligungsgesuch <strong>für</strong> das geologische Tiefenlager vorgelegt.<br />
Bei Tiefenlagern <strong>für</strong> schwach- <strong>und</strong> mittelaktive Abfälle sowie <strong>für</strong> hochradioaktive Abfälle fallen 1,66<br />
Milliarden bzw. 2,88 Milliarden Franken <strong>für</strong> Bau <strong>und</strong> die Einlagerung an. In dieser Grössenordnung dürften<br />
sich auch die Kosten <strong>für</strong> die vollständige Rückholung der Abfälle aus einem verschlossenen Tiefenlager<br />
bewegen.“<br />
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