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Rückstellungen für Stilllegung / Rückbau und Entsorgung im Atombereich

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SEITE 130<br />

Tab. 42 Zuordnung der Kosten in der Schweiz (BFE 2011b)<br />

<strong>Stilllegung</strong>skosten<br />

Als<br />

<strong>Stilllegung</strong>skosten gelten alle Kosten, die bei der <strong>Stilllegung</strong> von Atomanlagen entstehen, na-<br />

mentlich<br />

die Kosten <strong>für</strong> (Art. 2 Abs. 2 SEFV):<br />

die anlagetechnische Vorbereitung <strong>für</strong> die <strong>Stilllegung</strong><br />

Einschluss, Unterhalt <strong>und</strong> Bewachung der Anlage<br />

die Dekontamination oder Demontage <strong>und</strong> Zerkleinerung der aktivierten <strong>und</strong> kontaminierten<br />

Teile<br />

Transport <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong> der bei der <strong>Stilllegung</strong> anfallenden radioaktiven Abfälle<br />

den Abbruch aller technischen Einrichtungen <strong>und</strong> Gebäude <strong>und</strong> die Deponie der inaktiven Abfälle<br />

die Dekontamination des Geländes<br />

Planung, Projektierung, Projektleitung <strong>und</strong> Überwachung<br />

Strahlen- <strong>und</strong> Arbeitsschutzmassnahmen<br />

behördliche Bewilligungen <strong>und</strong> Aufsicht<br />

Versicherungen<br />

Verwaltungskosten<br />

<strong>Entsorgung</strong>skosten<br />

A ls <strong>Entsorgung</strong>skosten gelten alle Kosten, die <strong>für</strong> die <strong>Entsorgung</strong> der radioaktiven Betriebsabfälle<br />

<strong>und</strong> abgebrannten Brennelem ente nach Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken anfallen. Zu den<br />

<strong>Entsorgung</strong>skosten<br />

gehören namentlich die Kosten <strong>für</strong> (Art. 3 Abs. 2 SEFV):<br />

Transport <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong> der radioaktiven Betriebsabfälle<br />

Transport, Wiederaufarbeitung <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong> der abgebrannten Brennelemente<br />

eine Beobachtungsphase von 50 Jahren <strong>für</strong> ein geologisches Tiefenlager<br />

Planung, Projektierung, Projektleitung, Bau, Betrieb, <strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong> Überwachung von <strong>Entsorgung</strong>sanlagen<br />

Strahlen- <strong>und</strong> Arbeitsschutzmassnahmen<br />

behördliche Bewilligungen <strong>und</strong> Aufsicht<br />

Versicherungen<br />

Verwaltungskosten<br />

Kosten<br />

während der Betriebs- <strong>und</strong> Nachbetriebsphase<br />

Wiederaufarbeitung des ausgedienten Kernbrennstoffs<br />

Forschungs- <strong>und</strong> Vorbereitungsarbeiten der Nationalen Genossenschaft <strong>für</strong> die Lagerung radioaktiver<br />

Abfälle (Nagra)<br />

Bau <strong>und</strong> Betrieb eines zentralen Zwischenlagers (Zwilag in Würenlingen)<br />

Bau <strong>und</strong> Betrieb des Brennelement-Nasslagers be<strong>im</strong> KKW Gösgen<br />

Die<br />

Kosten während der Betriebs- <strong>und</strong> Nachbetriebsphase gehören sachlich zu den <strong>Entsorgung</strong>skos-<br />

ten. Sie werden aber aus dem laufenden Beitrieb getragen, es werden keine Einzahlungen in den<br />

Fonds<br />

geleistet, deshalb werden sie gesondert erfasst.<br />

GREEN BUDGET GERMANY (GBG) • FORUM ÖKOLOGISCH-SOZIALE MARKTWIRTSCHAFT e.V. (FÖS)

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