Rückstellungen für Stilllegung / Rückbau und Entsorgung im Atombereich
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SEITE 94<br />
2. Initiativen von EU-Kommission <strong>und</strong> Europaparlament zur <strong>Entsorgung</strong> radioaktiver<br />
Abfälle<br />
Eine kurze Übersicht über Initiativen von EU-Kommission <strong>und</strong> Europaparlament <strong>im</strong> Bereich der<br />
Finanzierung von <strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong> wurde bereits in Abschnitt IV.A.2. berichtet.<br />
Hier folgt eine Zusammenfassung der <strong>im</strong> Juli 2011 beschlossenen Richtlinie <strong>für</strong> die <strong>Entsorgung</strong>.<br />
Am 19.7.2011 hat der Rat den von der EU-Kommission 3.11.2010 vorgelegten Richtlinienentwurf<br />
<strong>für</strong> die verantwortungsvolle <strong>und</strong> sichere <strong>Entsorgung</strong> abgebrannter Brennelemente <strong>und</strong> radioaktiver<br />
Abfälle (mit Änderungen) verabschiedet.<br />
Schwerpunkt der Richtlinie ist die Forderung an jeden EU-Mitgliedsstaat, einen nationalen <strong>Entsorgung</strong>splan<br />
aufzustellen, der umfassende Maßnahmen <strong>für</strong> die <strong>Entsorgung</strong> der bereits angefallenen<br />
<strong>und</strong> noch anfallenden radioaktiven Abfälle <strong>und</strong> bestrahlten Brennelemente umfasst. Die Mitgliedstaaten<br />
sollen den <strong>Entsorgung</strong>splan spätestens bis 2015 an die EU-Kommission übermitteln.<br />
Die Kommission werde diese prüfen <strong>und</strong> könne Änderungen verlangen. Die nationalen Programme<br />
müssen konkrete Zeitpläne <strong>für</strong> den Bau der Endlager enthalten, außerdem eine Beschreibung<br />
der <strong>für</strong> die Umsetzung von <strong>Entsorgung</strong>skonzepten notwendigen Maßnahmen, Kostenabschätzungen<br />
<strong>und</strong> einen Abriss der Finanzierungsregelungen. Die Programme müssen regelmäßig<br />
auf den neuesten Stand gebracht werden (EU-Kommission 2011, BMU 2011c).<br />
Dieser Plan solle gleichzeitig die Transparenz <strong>und</strong> die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen<br />
bei der <strong>Entsorgung</strong> <strong>und</strong> der Endlagerung von Atomabfällen gegenüber der Öffentlichkeit gewährleisten.<br />
Der jeweilige nationale <strong>Entsorgung</strong>splan solle durch eine internationale Expertengruppe<br />
überprüft <strong>und</strong> in regelmäßigen Abständen fortentwickelt werden. Die Richtlinie sieht außerdem<br />
vor, dass die Kosten der <strong>Entsorgung</strong> von Nuklearmüll diejenigen tragen, die das Material erzeugt<br />
haben. Ferner werden künftig die von der Internationalen Atomenergie-Organisation entwickelten<br />
Sicherheitsstandards rechtsverbindlich (BMU 2011c).<br />
Laut Pressemitteilung der EU-Kommission können zwei oder mehrere Mitgliedstaaten vereinbaren,<br />
ein Endlager in einem der Mitgliedstaaten zu nutzen. Weiter heißt es dort:<br />
„Ausfuhren in Länder außerhalb der EU unter sehr strengen <strong>und</strong> obligatorischen Auflagen gestattet:<br />
Zum Zeitpunkt des Abfalltransports muss das Drittland über ein in Betrieb befindliches Endlager verfügen.<br />
Ein Endlager <strong>für</strong> hoch radioaktive Abfälle muss nach internationaler Definition ein Endlager<br />
in tiefen geologischen Formationen sein. Derzeit existieren nirgendwo in der Welt derartige Endlager,<br />
<strong>und</strong> es befindet sich auch keines außerhalb der EU <strong>im</strong> Bau. Zur Zeit werden mindestens 40 Jahre<br />
<strong>für</strong> Entwicklung <strong>und</strong> Bau eines Tiefenlagers veranschlagt.<br />
Gemäß den bestehenden EU-Richtlinien über die Verbringung abgebrannter Brennelemente <strong>und</strong> radioaktiver<br />
Abfälle ist die Ausfuhr in afrikanische, karibische <strong>und</strong> pazifische Länder <strong>und</strong> in die Antarktis<br />
bereits ausdrücklich untersagt.<br />
In ihrem ursprünglichen Richtlinienvorschlag hatte die Kommission ein vollständiges Ausfuhrverbot<br />
be<strong>für</strong>wortet. Am 23. Juni 2011 sprach sich das Europäische Parlament auf seiner Plenartagung ebenfalls<br />
<strong>für</strong> ein vollständiges Ausfuhrverbot entsprechend dem Vorschlag der Kommission aus. Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />
<strong>für</strong> diese Richtlinie ist der Euratom-Vertrag. Das Europäische Parlament wird ausschließlich<br />
konsultiert, seine Stellungnahme ist daher nicht bindend. Die endgültige Entscheidung trifft der<br />
Rat.“ (EU-Kommission 2011<br />
Während das B<strong>und</strong>esumweltministerium die Richtlinie begrüßte, wurde sie durch die Grünen <strong>im</strong><br />
Europaparlament <strong>und</strong> <strong>im</strong> B<strong>und</strong>estag scharf kritisiert, weil sie den Export von Atommüll in Drittstaaten<br />
ausdrücklich erlaubt (siehe Harms 2011).<br />
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