Rückstellungen für Stilllegung / Rückbau und Entsorgung im Atombereich
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Mitteilung der EU-Kommission vom 26.10.2004 über die Verwendung der finanziellen Ressourcen<br />
<strong>für</strong> die <strong>Stilllegung</strong> von Leistungsreaktoren (EU-Kommission 2004)<br />
Hintergr<strong>und</strong> dieser Mitteilung ist, dass sich das Europaparlament bereits <strong>im</strong> Rahmen der Diskussionen<br />
zur Richtlinie 2003/54/EG vom 26.6.2003 über gemeinsame Vorschriften <strong>für</strong> den Elektrizitätsbinnenmarkt<br />
hinsichtlich der Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen durch eine schlechte<br />
Verwaltung der finanziellen Ressourcen <strong>für</strong> die <strong>Stilllegung</strong> <strong>und</strong> die <strong>Entsorgung</strong> radioaktiver Abfälle<br />
besorgt zeigte.<br />
Die Kommission hatte bei dieser Gelegenheit auf die Bedeutung der <strong>Stilllegung</strong>sfinanzierung <strong>im</strong><br />
Kontext des Elektrizitätsbinnenmarktes hingewiesen. Sie hatte jedoch betont, dass dieses Problem<br />
mit geeigneten Gemeinschaftsinstrumenten <strong>und</strong> nicht <strong>im</strong> Rahmen der Richtlinie über gemeinsame<br />
Vorschriften <strong>für</strong> den Elektrizitätsbinnenmarkt gelöst werden muss. Die Kommission<br />
vertrat die Auffassung, dass der Euratom-Vertrag einen geeigneten Rahmen darstellt. Die Annahme<br />
der Richtlinie über gemeinsame Vorschriften <strong>für</strong> den Elektrizitätsbinnenmarkt wurde<br />
durch zwei Erklärungen ermöglicht, aus denen der politische Wille der Gemeinschaftsorgane zur<br />
Wahrung eines fairen Wettbewerbs <strong>im</strong> Elektrizitätsbinnenmarkt hervorgeht:<br />
Interinstitutionelle Erklärung (abgedruckt in EU-Kommission 2004):<br />
"Das Europäische Parlament, der Rat <strong>und</strong> die Kommission heben hervor, dass die Mitgliedstaaten<br />
sicherstellen müssen, dass angemessene, in den Mitgliedstaaten überprüfte finanzielle Mittel<br />
<strong>für</strong> <strong>Stilllegung</strong>en <strong>und</strong> Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen tatsächlich gemäß ihrer Zweckbest<strong>im</strong>mung<br />
verfügbar sind <strong>und</strong> transparent verwaltet werden, so dass sie den fairen Wettbewerb auf<br />
dem Energiemarkt nicht behindern."<br />
Erklärung der Kommission (abgedruckt in EU-Kommission 2004):<br />
"Die Kommission weist darauf hin, wie wichtig es ist, sicherzustellen, dass die Mittel <strong>für</strong> <strong>Stilllegung</strong>en<br />
<strong>und</strong> Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen, die auf die Ziele des Euratom-Vertrags bezogen<br />
sind, transparent verwaltet <strong>und</strong> ausschließlich <strong>für</strong> diesen Zweck verwendet werden.<br />
Sie beabsichtigt in diesem Zusammenhang <strong>im</strong> Rahmen der ihr mit dem Euratom-Vertrag übertragenen<br />
Befugnisse alljährlich einen Bericht über die Verwendung der Mittel <strong>für</strong> <strong>Stilllegung</strong>en <strong>und</strong><br />
Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen zu veröffentlichen. Sie wird insbesondere darauf achten, dass<br />
sichergestellt ist, dass die einschlägigen Best<strong>im</strong>mungen des Gemeinschaftsrechts ohne Einschränkungen<br />
angewandt werden."<br />
Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> forderte die Kommission in einem Schreiben vom 28. April 2004 die 14<br />
Mitgliedstaaten <strong>und</strong> Beitrittsländer, in denen sich Kernkraftwerke befinden (Belgien, Deutschland,<br />
Finnland, Frankreich, Italien, Litauen, die Niederlande, Schweden, die Slowakische Republik,<br />
Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn <strong>und</strong> das Vereinigte Königreich)<br />
auf, Angaben zur Verwendung der finanziellen Ressourcen <strong>für</strong> die <strong>Stilllegung</strong> zu machen. Aus<br />
den von den Mitgliedstaaten übermittelten Angaben ergibt sich eine sehr uneinheitliche Lage,<br />
sowohl <strong>im</strong> Hinblick auf die <strong>Stilllegung</strong>sstrategien als auch auf die Art der Verwaltung der finanziellen<br />
Ressourcen.<br />
Deutschland hat sich, wie fünf weitere Mitgliedstaaten, <strong>für</strong> einen <strong>Rückbau</strong> unmittelbar nach der<br />
Abschaltung der betreffenden Kernkraftwerke entschieden. Dies bedeutet, dass mit Beginn der<br />
<strong>Stilllegung</strong> beträchtliche Finanzmittel bereitgestellt werden müssen.<br />
In Deutschland <strong>und</strong> Frankreich werden die finanziellen Ressourcen <strong>für</strong> die <strong>Stilllegung</strong> als Rückstellung<br />
in die Konten der Elektrizitätsversorgungsunternehmen eingesetzt. Diese Art der Verwaltung<br />
gestattet eine sehr flexible Verwendung der Mittel. Sie fasst Anlagenbetreiber, finanzielle<br />
<strong>und</strong> technische Zuständigkeiten in einer Einheit zusammen. Allerdings bedeutet dieses Verfahren<br />
laut Kommission weniger Transparenz als die externe Verwaltung. Sie bietet vor allem keine<br />
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