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Rückstellungen für Stilllegung / Rückbau und Entsorgung im Atombereich

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SEITE 66<br />

C. Verbesserung des Insolvenzschutzes der bei den EVU verbleibenden <strong>Rückstellungen</strong><br />

<strong>für</strong> kurz- <strong>und</strong> mittelfristige Verpflichtungen<br />

19. Für Nuklearrückstellungen sollten gr<strong>und</strong>sätzlich analoge Vorgaben <strong>für</strong> sichere Geldanlagen<br />

formuliert werden wie <strong>für</strong> die Fondseinlagen. Davon sollten aber Ausnahmen<br />

zugelassen werden <strong>für</strong> Investitionen in eine nachhaltige Energieversorgung in<br />

Deutschland. So werden Anreize <strong>und</strong> Fähigkeit der EVU <strong>für</strong> einen Konzernumbau in<br />

Richtung Energiewende gestärkt.<br />

Investmentvorschriften <strong>für</strong> die Nuklearrückstellungen analog zur Versicherungswirtschaft werden<br />

u.a. vom Wuppertal Institut (2007) sowie Bordin/Paul (2008) gefordert. Hervorzuheben sind zwei<br />

Reformbausteine:<br />

Bildung von Sicherungsvermögen in Anlehnung an § 66 des Versicherungsaufsichtsgesetzes<br />

(VAG). Dort soll das Sicherungsvermögen <strong>im</strong> Falle der Insolvenz die Ansprüche der Versicherungsnehmer<br />

bevorzugt befriedigen. Übertragen auf das Atomrecht würde das Sicherungsvermögen<br />

die Nuklearrückstellungen absichern.<br />

Festlegung der Anlageformen (u.a. Mischungsverhältnis, Kongruenz <strong>und</strong> Streuung) analog zu<br />

den Vorschriften in der Versicherungswirtschaft<br />

Für die in den Unternehmen (bis 2040) verbleibenden – sukzessive sinkenden – <strong>Rückstellungen</strong><br />

gibt es sowohl gute Gründe, analog zum Fonds Vorgaben <strong>für</strong> sichere Geldanlagen zu formulieren<br />

als auch gute Gründe, es bei den derzeitigen Regelungen zu belassen (d.h. keine Vorgaben zu<br />

machen). Im Folgenden werden die Vor- <strong>und</strong> Nachteile von Vorgaben <strong>für</strong> sichere Geldanlagen<br />

dargestellt:<br />

a) Vorteile, wenn <strong>für</strong> die in den EVU verbleibenden <strong>Rückstellungen</strong> analoge Vorgaben <strong>für</strong> sichere<br />

Geldanlagen gemacht werden wie <strong>für</strong> die Fondsanlagen:<br />

Der Insolvenzschutz würde nicht nur bei den Fondsanlagen, sondern auch bei den <strong>Rückstellungen</strong><br />

auf gleichermaßen höherem Niveau gewährleistet.<br />

Im Fonds <strong>und</strong> bei den betriebsintern verbleibenden <strong>Rückstellungen</strong> würden vergleichbar hohe<br />

Renditen erzielt werden. Etwaige Konflikte zwischen KKW-Betreibern <strong>und</strong> Fondsverwaltung,<br />

ob eine ausreichend hohe Rendite erzielt wird, könnten vermieden werden.<br />

b) Vorteile, wenn <strong>für</strong> <strong>Rückstellungen</strong> keine zusätzlichen Vorgaben in Richtung Anlagesicherheit<br />

gemacht werden:<br />

Die <strong>Rückstellungen</strong> <strong>für</strong> nukleare Verpflichtungen stehen dann weiterhin <strong>für</strong> die Innenfinanzierung<br />

zur Verfügung. Die EVU kommen also weiterhin in den Genuss dieses Privileg <strong>und</strong><br />

haben eine Chance, den erforderlichen Konzernumbau auch unter Einsatz der <strong>Rückstellungen</strong><br />

zu finanzieren.<br />

Für die Absicherung der Finanzierung der kurz- <strong>und</strong> mittelfristigen nuklearen Verpflichtungen<br />

würde dann ausschließlich auf das Instrument von Gewinnabführungs- <strong>und</strong> Beherrschungsverträgen<br />

bzw. von harten Patronatserklärungen gesetzt, wobei durch geeignete Regelungen<br />

zu gewährleisten ist, dass diese obligatorisch auch hinreichend langfristig (bis zum<br />

Abschluss der Einlagerungsphase der nuklearen Abfälle in die Endlager) abgeschlossen werden<br />

müssen; siehe These 20. Das Risiko, dass auch die vier EVU in die Insolvenz gehen können,<br />

wird somit hingenommen. Wobei die weitere Verwendbarkeit eines erheblichen Teils<br />

der <strong>Rückstellungen</strong> <strong>für</strong> die Projektfinanzierung die Chance bietet, dass die EVU eine langfristig<br />

tragfähige Unternehmensstrategie entwickeln <strong>und</strong> umsetzen <strong>und</strong> so eine konstruktive Rolle<br />

GREEN BUDGET GERMANY (GBG) • FORUM ÖKOLOGISCH-SOZIALE MARKTWIRTSCHAFT e.V. (FÖS)

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