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Rückstellungen für Stilllegung / Rückbau und Entsorgung im Atombereich

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SEITE 57<br />

Die vier großen EVU sind bisher nicht größer in dezentrale Projekte der erneuerbaren Energieversorgung<br />

eingestiegen 48 <strong>und</strong> haben bei ihren ersten Vorhaben <strong>im</strong> Offshore-Wind-<br />

Bereich einige Rückschläge hinnehmen müssen.<br />

Diverse Planungen von Kohlekraftwerken mussten eingestellt werden, weil sowohl die langfristige<br />

Wirtschaftlichkeit vor dem Hintergr<strong>und</strong> von Kl<strong>im</strong>aschutz, steigendem Wettbewerb<br />

<strong>und</strong> sinkendem Bedarf an Gr<strong>und</strong>laststrom zweifelhaft als auch die Akzeptanz vor Ort gering<br />

ist.<br />

Zwischenbilanz: Die Problematik des Eigentums- <strong>und</strong> Vertrauensschutzes ist ernst zu nehmen,<br />

kann aber bei dem hier entwickelten Konzept entkräftet werden, indem nur die <strong>Rückstellungen</strong><br />

<strong>für</strong> langfristige Verpflichtungen <strong>und</strong> nur zeitverzögert <strong>und</strong> in kleinen Einzahlungsschritten in einen<br />

öffentlich-rechtlichen Fonds verlagert werden.<br />

c) Gefahr, dass mit dem Fonds auch die Letztverantwortung <strong>und</strong> damit das Kostenrisiko <strong>für</strong> die<br />

nukleare <strong>Entsorgung</strong> auf den Staat übergehen müsste<br />

Einwand: Es stellt sich die Frage, ob eine staatliche Verantwortung <strong>für</strong> den Fonds <strong>und</strong> damit auch<br />

über die Höhe der Einzahlungen <strong>und</strong> die Mittelverwendung letztlich folgerichtig damit verb<strong>und</strong>en<br />

sein muss, dass die Unternehmen – quasi als Gegenleistung <strong>für</strong> die Verantwortungsübergabe der<br />

Mittelverwaltung an den Fonds – von der Letztverantwortung <strong>für</strong> die <strong>Entsorgung</strong> entlastet werden.<br />

Die Protagonisten eines Fonds sehen dies nicht vor <strong>und</strong> würden entsprechende Regelungen<br />

vermutlich entschieden zurückweisen. Ein Konflikt könnte sich daran entzünden, dass die EVU<br />

bei der betriebsinternen Bewirtschaftung der <strong>Rückstellungen</strong> deutlich höhere Erträge erzielen <strong>und</strong><br />

(gerade <strong>im</strong> Fall einer sicherheitsorientierten Bewirtschaftung der Fondsmittel) möglicherweise<br />

argumentieren würden, die Verzinsung der <strong>Rückstellungen</strong> <strong>im</strong> Fonds sei zu niedrig, die Zinsdifferenz<br />

fehle <strong>im</strong> Fonds <strong>und</strong> sie wären nicht bereit, zusätzlich zum Kapitalentzug noch einmal diese<br />

Differenz nachschieben zu müssen. 49<br />

Gegenargumentation: Es erscheint rechtlich ohne weiteres möglich, die fortbestehende Letztverantwortung<br />

der betreibenden EVU <strong>für</strong> die <strong>Entsorgung</strong>skosten dadurch sicherzustellen, dass sie<br />

Auszahlungsansprüche zur Finanzierung ihrer nuklearen Verpflichtungen nur in Höhe ihrer (aufgezinsten)<br />

Zuführungen in den Fonds erhalten. Und die Notwendigkeit einer sicherheitsorientierten<br />

Bewirtschaftung der Fondsmittel ergibt sich bereits aus dem best<strong>im</strong>menden Fondszweck einer<br />

gesicherten Refinanzierung <strong>für</strong> die langfristig anfallenden <strong>Entsorgung</strong>skosten. Trotzdem ist zu<br />

erwarten, dass es bei einem öffentlich-rechtlichen Fonds mit Verbleib der Letztverantwortung bei<br />

den Betreibern zu erheblichen Konflikten käme.<br />

Zwischenbilanz: Die Letztverantwortung <strong>und</strong> das Kostenrisiko sollten bei den EVU verbleiben, es<br />

gibt keinen zwingenden Gr<strong>und</strong>, eine Fondslösung mit einer Risikoübernahme durch den Staat zu<br />

verbinden.<br />

48 Siehe IÖW/Greenpeace 2009<br />

49 Siehe z.B. die Argumentation von Müller-Dehn (2008, S. 330) gegen einen öffentlich-rechtlichen Fonds:<br />

“Erst wird den Unternehmen die Verfügungsbefugnis über die Finanzmittel entzogen <strong>und</strong> danach sollen sie <strong>für</strong><br />

die umzureichende <strong>und</strong> fehlerhafte Verwaltung durch staatliche Verwalter haften.“ Dass dies auch rechtlich<br />

unhaltbar sei, habe auch die EU-Kommission in ihrer Empfehlung zur finanziellen <strong>Entsorgung</strong>svorsorge vom<br />

24.10.2006 erkannt <strong>und</strong> daher bei externen Fonds eine Staatsgarantie empfohlen.<br />

GREEN BUDGET GERMANY (GBG) • FORUM ÖKOLOGISCH-SOZIALE MARKTWIRTSCHAFT e.V. (FÖS)

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