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Rückstellungen für Stilllegung / Rückbau und Entsorgung im Atombereich

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SEITE 33<br />

Mit den Geschäftsberichten auf Konzernebene wird also diejenige Bilanzierungsform der <strong>Rückstellungen</strong><br />

veröffentlicht,<br />

- die am wenigsten detaillierte Informationen enthält,<br />

- die den EVU vergleichsweise hohe Gestaltungsmöglichkeiten lässt, <strong>und</strong><br />

- in der die <strong>Rückstellungen</strong> mit einem vergleichsweise geringen Wertansatz bilanziert werden.<br />

Geschäftsberichte auf Ebene der KKW-Betreibergesellschaften sind nicht systematisch öffentlich<br />

zugänglich. Für das Jahr 2010 sind <strong>im</strong> elektronischen B<strong>und</strong>esanzeiger bzw. Unternehmensregister<br />

Jahresabschlüsse <strong>für</strong> die KKW Brokdorf, Brunsbüttel, Emsland, G<strong>und</strong>remmingen, Krümmel <strong>und</strong><br />

Stade sowie der E.ON Kernkraft GmbH zu finden. 22<br />

Befreiungen von der Veröffentlichungspflicht sind <strong>im</strong> elektronischen B<strong>und</strong>esanzeiger u.a. <strong>für</strong><br />

RWE Power AG <strong>und</strong> EnBW Kernkraft GmbH veröffentlicht. 23<br />

Auch Bordin/Paul (2008, S. 280) berichten, dass das B<strong>und</strong>esumweltministerium versucht hat, bei<br />

den Handelsregistern die Bilanzen der Betreibergesellschaften zu erhalten, aber auf das Problem<br />

stieß, dass nach § 246b HGB <strong>für</strong> Tochtergesellschaften keine Aufstellungs- <strong>und</strong> Veröffentlichungspflicht<br />

der Bilanz besteht, wenn sie in den Konzernabschluss der Mutterunternehmen einbezogen<br />

sind. Auch die veröffentlichten Bilanzen seien nicht ausreichend aussagekräftig.<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> werden <strong>für</strong> die weiteren Analysen die Angaben zu <strong>Rückstellungen</strong> in den<br />

Jahresabschlüssen auf Konzernebene verwendet, ergänzt durch dort nicht berücksichtigten <strong>Rückstellungen</strong><br />

<strong>für</strong> das KKW Krümmel. Erstens sind sie maßgeblich <strong>für</strong> die Frage, welche Mittel <strong>für</strong><br />

<strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong> letztlich zur Verfügung stehen, denn die KKW-<br />

Betreibergesellschaften müssen nach Außerbetriebnahme vollständig von den (dort nach Handelsrecht)<br />

gebildeten <strong>Rückstellungen</strong> wirtschaften <strong>und</strong> werden bei höheren außerplanmäßigen<br />

Mehrkosten selbst schnell zahlungsunfähig. Es kommt also <strong>für</strong> die Verfügbarkeit letztlich auf die<br />

<strong>Rückstellungen</strong> bzw. Zahlungsfähigkeit <strong>und</strong> –verpflichtung der Mutterkonzerne an. Zweitens<br />

sind nicht alle Jahresabschlüsse von Betreibergesellschaften veröffentlicht, so dass eine vollständige<br />

Addition der Nuklearrückstellungen aus Einzelabschlüssen ohnehin nicht möglich ist.<br />

22 Siehe www.Unternehmensregister.de, Suche mit dem Suchwort „kernkraftwerk“<br />

23<br />

Im Folgenden wird der Wortlaut der Befreiungen von der Veröffentlichungspflicht <strong>für</strong> RWE Power <strong>und</strong><br />

EnBW Kernkraft abgedruckt, da dieser auch die Gr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> gr<strong>und</strong>sätzliche Veröffentlichungspflichten<br />

<strong>und</strong> mögliche Ausnahmen davon gemäß HGB genau beschreibt:<br />

Offenlegung gemäß § 264 Abs. 3 HGB <strong>für</strong> RWE Power AG<br />

(Quelle: zu finden über Eingabe „RWE Power“ bei www.unternehmensregister.de)<br />

Unsere Alleingesellschafterin RWE Aktiengesellschaft, Essen, hat am 17. Februar 2011 folgenden Beschluss<br />

gefasst:<br />

"Der Befreiung der Gesellschaft von der Verpflichtung zur Aufstellung <strong>und</strong> Offenlegung des Lageberichts <strong>für</strong><br />

das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2011 gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird zugest<strong>im</strong>mt."<br />

Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Ziff. 4 HGB wird mitgeteilt, dass die Gesellschaft von der vorgenannten<br />

Publizitätserleichterung <strong>für</strong> den Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2011 Gebrauch machen wird.<br />

Mutterunternehmen der RWE Power AG ist die RWE Aktiengesellschaft, Essen, in deren Konzernabschluss<br />

die RWE Power AG einbezogen <strong>und</strong> der <strong>im</strong> elektronischen B<strong>und</strong>esanzeiger veröffentlicht wird.<br />

Offenlegung gemäß § 264 Abs. 3 HGB <strong>für</strong> EnBW Kernkraft GmbH<br />

(Quelle: zu finden über Eingabe EnBW Kernkraft bei www.unternehmensregister.de)<br />

Die Gesellschafterversammlung der EnBW Kernkraft GmbH hat am 22. April 2010 unter Zust<strong>im</strong>mung aller<br />

Gesellschafter folgenden Beschluss gefasst:<br />

"Gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 1 HGB wird <strong>für</strong> das Geschäftsjahr 2010 von der Möglichkeit zur Befreiung von den<br />

Offenlegungspflichten nach den §§ 325 bis 329 HGB Gebrauch gemacht."<br />

Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4 b) HGB wird mitgeteilt, dass die Gesellschaft in den<br />

Konzernabschluss 2010 des Mutterunternehmens EnBW Energie Baden-Württemberg AG mit Sitz in<br />

Karlsruhe einbezogen ist <strong>und</strong> von der Möglichkeit der Befreiung von den Offenlegungspflichten nach § 264<br />

Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht hat.<br />

GREEN BUDGET GERMANY (GBG) • FORUM ÖKOLOGISCH-SOZIALE MARKTWIRTSCHAFT e.V. (FÖS)

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