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Rückstellungen für Stilllegung / Rückbau und Entsorgung im Atombereich

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SEITE 52<br />

Warum die Absicherung in der Solidarvereinbarung unzureichend ist:<br />

Die Solidarvereinbarung gilt nur bis 27.4.2022. Die Parteien eines Unternehmensvertrages<br />

können diesen nach § 296 Abs. 1 AktG aufheben bzw. kündigen (ausführlich dazu siehe<br />

Bordin/Paul 2008, S. 282).<br />

Sie ist ein Vertrag zwischen den EVU zur wechselseitigen Absicherung der Zusagen einer<br />

erhöhten Deckungsvorsorge. Es ist unklar, wie lange <strong>für</strong> außer Betrieb genommene KKW<br />

die Verpflichtungen aus der Solidarvereinbarung noch bestehen <strong>und</strong> ob nach dem Auslauftermin<br />

eine weitere Verlängerung von den EVU vorgesehen wird. 39 Weiterhin ist fraglich,<br />

inwieweit der B<strong>und</strong> darauf Einfluss nehmen könnte.<br />

Die stillgelegten KKW Würgassen, Lingen <strong>und</strong> G<strong>und</strong>remmingen A fallen nicht unter die<br />

Solidarvereinbarung.<br />

Zudem enthalten die Betriebsgenehmigungen <strong>für</strong> einige KKW Auflagen <strong>für</strong> den Abschluss von<br />

Gewinn- <strong>und</strong> Beherrschungsverträgen oder harten Patronatserklärungen. 40 Diese sind allerdings<br />

als Nebenbest<strong>im</strong>mungen zu Genehmigungen akzessorisch, d. h., ihre Wirksamkeit ist an<br />

die Existenz <strong>und</strong> Wirksamkeit der Genehmigung geknüpft (B<strong>und</strong>esregierung 2011e, Antwort<br />

zu Frage 6).<br />

Warum die Absicherung in Betriebsgenehmigungen unzureichend ist:<br />

In den Betriebsgenehmigungen ist nur <strong>für</strong> neun KKW 41 eine Pflicht zum Abschluss von<br />

Gewinnabführungs- <strong>und</strong> Beherrschungsverträgen oder harten Patronatserklärungen verankert<br />

(B<strong>und</strong>esregierung 2011e, Antwort zu Fragen 5 <strong>und</strong> 6; B<strong>und</strong>esregierung 2012a, Antwort<br />

zu Frage 11). Für die anderen 14 KKW besteht eine solche Auflage nicht.<br />

Im Rahmen des Atomausstiegs werden allen deutschen KKW bis zum Jahr 2022 nach <strong>und</strong><br />

nach die Genehmigungen zum Leistungsbetrieb entzogen. Es ist unklar, inwieweit bzw.<br />

wie lange <strong>im</strong> Übergang von Betriebs- zu <strong>Stilllegung</strong>sgenehmigung die Pflicht zum Abschluss<br />

von Gewinnabführungs- <strong>und</strong> Beherrschungsverträgen oder harten Patronatserklärungen<br />

noch wirksam verankert werden kann. Wahrscheinlich enden spätestens nach Entlassung<br />

rückgebauter KKW aus dem Atomrecht oder der Herstellung der Grünen Wiese<br />

diese Auflagen. Bei zügigem <strong>Rückbau</strong> könnte dies <strong>für</strong> alle deutschen KKW etwa Mitte der<br />

2040er Jahre der Fall sein. Zu diesem Zeitpunkt wird aber aller Wahrscheinlichkeit nach<br />

noch kein Endlager verfügbar sein, d.h. ein großer Teil der <strong>Entsorgung</strong>skosten fällt nach<br />

Ablauf der atomrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit der KKW an.<br />

Fazit: Weder Betriebsgenehmigungen noch Solidarvereinbarung gewährleisten eine vollständige<br />

(alle KKW umfassende) <strong>und</strong> hinreichend langfristige (bis zum Abschluss aller Arbeiten <strong>im</strong> Zusammenhang<br />

mit <strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong> reichende) Verpflichtung zum Abschluss von<br />

Gewinnabführungs- <strong>und</strong> Beherrschungsverträgen oder harten Patronatserklärungen. Es sollte daher<br />

eine gesetzliche Regelung angestrebt werden. Die B<strong>und</strong>esregierung hat demgegenüber wiederholt<br />

erklärt, dass sie keinen Handlungsbedarf sieht (siehe auch These 22).<br />

39<br />

Entsprechende Fragen einer Kleinen Anfrage beantwortete die B<strong>und</strong>esregierung ausweichend (B<strong>und</strong>esregierung<br />

2012 a, Fragen 4-7)<br />

40<br />

Siehe Müller-Dehn 2008, S. 329, B<strong>und</strong>esregierung 2011e, Antwort auf Fragen 5 <strong>und</strong> 6 sowie B<strong>und</strong>esregierung<br />

2012a, Antwort zu Frage 11. Diesen Quellen lässt sich entnehmen, dass in den Betriebsgenehmigungen <strong>für</strong><br />

neun KKW die genannten Auflagen formuliert werden.<br />

41<br />

Kernkraftwerk Brokdorf (KBR), Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG), Kernkraftwerk Isar 1 (KKI-1),<br />

Kernkraftwerk Isar 2 (KKI-2), Kernkraftwerk Stade (KKS), Kernkraftwerk Unterweser (KKU), Kernkraftwerk<br />

Grohnde (KWG), Kernkraftwerk Würgassen (KWW) <strong>und</strong> Kernkraftwerk G<strong>und</strong>remmingen II (KRB-II)<br />

GREEN BUDGET GERMANY (GBG) • FORUM ÖKOLOGISCH-SOZIALE MARKTWIRTSCHAFT e.V. (FÖS)

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