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Rückstellungen für Stilllegung / Rückbau und Entsorgung im Atombereich

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SEITE 64<br />

von der Politik auf Basis von Expertenanalysen eine Risikorücklage von 3 Mrd. € <strong>für</strong> Kostenerhöhungen<br />

bis zum Verschluss aller Endlager (Zeile 6a) <strong>und</strong> von 7 Mrd. € <strong>für</strong> unvorhersehbare<br />

Mehrkosten der <strong>Entsorgung</strong> (Bergung, Sanierung <strong>und</strong>/oder neues Endlager) festgelegt wird (Zeile<br />

6b). In diesem Fall reichen die bisher bestehenden <strong>Rückstellungen</strong> ebenfalls nicht aus, d.h. die<br />

EVU müssen erhebliche zusätzliche Mittel bereitstellen (ggf. in Form der Zuführung der Verzinsung<br />

auf die <strong>Rückstellungen</strong> <strong>und</strong> die Fondseinlagen 53 ). Zeile 7 zeigt den unter diesen Annahmen<br />

<strong>für</strong> alle EVU zusammen resultierenden kumulierten Aufstockungsbedarf der finanziellen Vorsorge<br />

von 10,5 Mrd. € (Bildung zusätzlicher <strong>Rückstellungen</strong> <strong>und</strong> Einzahlungen in den Fonds). Ermittelt<br />

werden kann dieser Betrag auch als Saldo aus Gesamtbetrag <strong>für</strong> nukleare Verpflichtungen<br />

von 44 Mrd. € (Zeile 11) abzüglich der bestehenden <strong>Rückstellungen</strong> von 33,5 Mrd. € (Zeile 1b).<br />

Weiterhin wird <strong>für</strong> die Best-Guess-Schätzung angenommen, dass die ab 2040 konkret erwarteten<br />

Kosten <strong>für</strong> nukleare Verpflichtungen 9,0 Mrd. € betragen (<strong>Stilllegung</strong> <strong>und</strong> <strong>Rückbau</strong> sind weitgehend<br />

abgeschlossen, von den gesamten <strong>Entsorgung</strong>skosten fallen 60% ab 2040 an). Im öffentlichrechtlichen<br />

Fonds <strong>für</strong> langfristige nukleare Verpflichtungen müssten also ab 2040 19,0 Mrd. €<br />

bereit stehen (Zeile 8), davon 9 Mrd. € <strong>für</strong> noch anfallende <strong>Entsorgung</strong>skosten (Zeile 9), 3 Mrd. €<br />

Risikorücklage <strong>für</strong> Kostenerhöhungen bis zum Verschluss der Endlager (Zeile 6a) <strong>und</strong> 7 Mrd. €<br />

Risikorücklage <strong>für</strong> unvorhersehbare Mehrkosten bei der <strong>Entsorgung</strong> wie Bergung, Sanierung<br />

<strong>und</strong>/oder Erforderlichkeit eines neuen Endlagers (Zeile 6b).<br />

Zeile 11 zeigt den Gesamtbetrag der nuklearen Verpflichtungen von 44 Mrd. € <strong>im</strong> Best-Guess-<br />

Fall als Summe der Finanzierung von <strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong> sowie der Risikorücklagen.<br />

Er geht mit einem Anteil von 19 Mrd. € in den Fonds (Zeile 8), der Saldo ist die neue Zielgröße<br />

<strong>für</strong> die <strong>Rückstellungen</strong> von 25 Mrd. € (Zeile 12).<br />

Für eine mögliche zeitliche Entwicklung von <strong>Rückstellungen</strong> <strong>und</strong> Fondseinzahlungen <strong>im</strong> Zeitraum<br />

bis 2040 siehe , S. .<br />

Tab. 4 30<br />

17. Auszahlungen aus dem Fonds werden erstens nur geleistet, nachdem <strong>für</strong> das betreffende<br />

KKW die <strong>Rückstellungen</strong> vollständig aufgebraucht sind <strong>und</strong> zweitens nur bis<br />

zur Höhe der Einzahlungen der einzelnen Betreiber (Äquivalenz-, kein Solidarprinzip).<br />

Mit dem Fonds soll weder ein Solidarprinzip <strong>für</strong> die Finanzierung von <strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Entsorgung</strong> der KKW-Betreiber noch eine staatliche Letztverantwortung eingeführt werden.<br />

Die in den nächsten Jahren anfallenden <strong>Rückbau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Stilllegung</strong>skosten sind nicht Gegenstand<br />

des <strong>Entsorgung</strong>sfonds <strong>und</strong> sind daher von den EVU vollständig durch Auflösung der hier<strong>für</strong> gebildeten<br />

<strong>Rückstellungen</strong> zu refinanzieren. Auch die mittelfristig anfallenden <strong>Entsorgung</strong>skosten<br />

sollten vollständig aus den bei den KKW-Betreibern verbleibenden <strong>Rückstellungen</strong> finanziert<br />

werden. Erst wenn diese vollständig aufgezehrt sind, können die in den Fonds eingezahlten Mittel<br />

in Anspruch genommen werden. Die EVU haben diesen Zeitraum, um <strong>für</strong> den erforderlichen<br />

Konzernumbau weiterhin das Privileg der unversteuerten <strong>Rückstellungen</strong> nutzen zu können.<br />

53 Wenn die EVU auf die <strong>Rückstellungen</strong> bzw. die Fondsverwaltung auf das Fondskapital <strong>im</strong> Durchschnitt eine<br />

reale Rendite von 2% erzielen, reicht das aus <strong>für</strong> die schrittweise Aufstockung der finanziellen Vorsorge (siehe<br />

Tab. 4, S. 30 <strong>und</strong> Erläuterung dazu).<br />

GREEN BUDGET GERMANY (GBG) • FORUM ÖKOLOGISCH-SOZIALE MARKTWIRTSCHAFT e.V. (FÖS)

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