Rückstellungen für Stilllegung / Rückbau und Entsorgung im Atombereich
Rückstellungen für Stilllegung / Rückbau und Entsorgung im Atombereich
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10. Obwohl atomrechtlich in Anwendung des Verursacherprinzips die KKW-Betreiber<br />
<strong>für</strong> die nukleare <strong>Entsorgung</strong> der kommerziell betriebenen westdeutschen KKW verantwortlich<br />
sind, würde der B<strong>und</strong> <strong>im</strong> Fall der Zahlungsunfähigkeit der KKW-<br />
Betreiber <strong>und</strong> der Muttergesellschaften die <strong>Entsorgung</strong>skosten zu tragen haben.<br />
In ihrem Beitrag auf dem 13. Deutschen Atomrechtssymposium differenzieren die seinerzeit <strong>für</strong><br />
das Thema <strong>im</strong> B<strong>und</strong>esumweltministerium Verantwortlichen Gisela Bordin <strong>und</strong> Michael Paul die<br />
Finanzierungsrisiken des B<strong>und</strong>es wie folgt:<br />
1. Direkter Gläubiger<br />
Der B<strong>und</strong> ist nach § 9a Abs. 3 des Atomgesetzes (AtG) verpflichtet, Endlager <strong>für</strong> radioaktive Abfälle<br />
zu errichten <strong>und</strong> zu betreiben. Die EVU ihrerseits sind nach §§ 21a <strong>und</strong> b AtG <strong>und</strong> der Endlagervorausleistungsverordnung<br />
verpflichtet, ihre Abfälle an die Endlager abzuliefern <strong>und</strong> <strong>für</strong> die<br />
notwendigen Kosten aufzukommen. Aus diesem Gr<strong>und</strong> erhebt der B<strong>und</strong> zurzeit Vorausleistungen<br />
auf Beiträge in Höhe seiner jährlichen Aufwendungen. Nach Inbetriebnahme eines Endlagers<br />
müssen die Ablieferungspflichtigen <strong>für</strong> dessen Nutzung Gebühren entrichten. Der B<strong>und</strong> n<strong>im</strong>mt<br />
insoweit die Position eines direkten Gläubigers ein. 36<br />
2. Vollumfänglicher Ausfallbürge<br />
Sollten die Beiträge oder Gebühren nicht realisierbar sein, zum Beispiel <strong>im</strong> Falle der Insolvenz<br />
eines Beitrags- oder Gebührenschuldners, müsste der B<strong>und</strong> ... dessen Abfälle auf eigene Kosten<br />
entsorgen. [...] Ein Ausgleich eines möglichen Finanzierungsdefizits findet nicht innerhalb der<br />
Gruppe der Verursacher statt, so dass dem B<strong>und</strong> die Position eines vollumfänglichen Ausfallbürgen<br />
zukommt.<br />
3. Indirekter Gläubiger oder nachhaftender Ausfallbürge<br />
Er wäre jedoch auch in der Position eines indirekten Gläubigers oder eines nachhaftenden Ausfallbürgen.<br />
Denn wäre ein Betreiber zum Beispiel wegen Insolvenz nicht zum Abbau eines Reaktors<br />
in der Lage, so wäre es Aufgabe der Länder, den Abbau in Ausführung des Atomrechts sicherzustellen.<br />
Es ist nicht unwahrscheinlich anzunehmen, dass die Länder dann vom B<strong>und</strong> verlangen,<br />
ihnen die dabei entstehenden Kosten als so genannte Zweckausgaben nach Art. 104a<br />
Abs. 2 GG zu erstatten.“ Bordin/Paul (S. 276 ff)<br />
Das finanzielle Risiko <strong>für</strong> den B<strong>und</strong> ist aus folgenden Gründen sowohl hinsichtlich der Höhe als<br />
auch der Langfristigkeit besonders hoch:<br />
Sehr langer Zeitraum insbesondere bei der <strong>Entsorgung</strong>saufgabe. Die Kosten <strong>für</strong> die diversen<br />
Verpflichtungen in den Bereichen <strong>Stilllegung</strong>/<strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong> bis hin zum Verschluss<br />
der Endlager werden über fünf bis sechs Jahrzehnte anfallen.<br />
Risiko, dass die Kosten <strong>für</strong> <strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong> deutlich höher sein werden als derzeit von<br />
den KKW-Betreibern erwartet <strong>und</strong> in der Rückstellungsbildung eingeplant. Neben dem Risiko,<br />
dass <strong>Rückbau</strong> <strong>und</strong> <strong>Entsorgung</strong> teurer als bisher erwartet werden, besteht zusätzlich das Risiko<br />
unvorhergesehener Störungen mit hohen Kosten <strong>für</strong> Sicherung bzw. Sanierung des Endlagers,<br />
(ggf. teilweiser) Rückholung bzw. Bergung 37 der nuklearen Abfälle <strong>und</strong>/oder <strong>für</strong> Neuinvestitionen.<br />
36 Erläuterung Bettina Meyer: Für die Kosten des Endlagers <strong>und</strong> <strong>für</strong> den Finanzierungsanteil des B<strong>und</strong>es <strong>für</strong><br />
Forschungsreaktoren <strong>und</strong> ostdeutsche KKW ist der B<strong>und</strong> der Schuldner, Gläubiger ist er gegenüber den EVU<br />
<strong>für</strong> deren Finanzierungsanteil an der nuklearen <strong>Entsorgung</strong>.<br />
37<br />
In Deutschland unterscheidet das B<strong>und</strong>esamt <strong>für</strong> Strahlenschutz zwischen Rückholung <strong>und</strong> Bergung <strong>und</strong><br />
erläutert den Unterschied wie folgt (BfS 2011b):<br />
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