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HANDBUCH - Scuderia Solagon e.V.

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Int. Sportgesetz der FIA (ISG)<br />

und 18 genannt sind; insbesondere sind Rennen, zu denen<br />

besondere Einladungen ergehen, „reservierte“ Wettbewerbe.<br />

Unter gewissen Umständen kann es die FIA genehmigen,<br />

dass international reservierte Wertungsläufe, die<br />

aufgrund ihrer Besonderheit nicht dem Anhang O des<br />

ISG entsprechen, von einem ASN in den Internationalen<br />

Sportkalender dennoch eingetragen werden.<br />

20. Geschlossene Wertungsläufe<br />

Ein nationaler Wertungslauf gemäß Definition in Artikel<br />

18 kann „geschlossen“ genannt werden, wenn nur die<br />

Mitglieder eines Clubs daran teilnehmen können, die<br />

jedoch im Besitz der Lizenzen (Bewerber- oder Fahrer-<br />

Lizenz) sein müssen, die von dem ASN des betreffenden<br />

Landes ausgestellt sind.<br />

Ein solcher Wertungslauf muss von dem ASN genehmigt<br />

sein, der in Ausnahmefällen diese Genehmigung mehreren<br />

Clubs erteilen kann, welche gemeinsam die Organisation<br />

dieses Wettbewerbs durchführen.<br />

21. Rallyes und Cross-Country Rallyes<br />

a) Rallye der 1. Kategorie (sportlicher Wettbewerb):<br />

Straßenwettbewerb mit vorgegebener Durchschnittsgeschwindigkeit,<br />

der ganz oder teilweise auf öffentlichen<br />

Straßen durchgeführt wird. Eine Rallye hat<br />

entweder eine Streckenführung, der alle Fahrzeuge<br />

folgen müssen, oder mehrere Streckenführungen, die<br />

an einem vorher festgelegten Punkt zusammentreffen<br />

und wobei danach eine gemeinsame Streckenführung<br />

folgen kann.<br />

Die Fahrtstrecke(n) kann/können eine oder mehrere<br />

Wertungsprüfungen einschließen, d. h. Fahrten auf<br />

für den Normalverkehr gesperrten Straßen, welche<br />

zusammen im allgemeinen für die Erstellung des Gesamtklassements<br />

maßgebend sind.<br />

Der (Die) Streckenteil(e), der (die) nicht als Wertungsprüfungen<br />

durchgeführt werden, wird/werden<br />

„Verbindungsstrecke(n)“ genannt.<br />

Auf diesen Verbindungsstrecken darf die Höchstgeschwindigkeit<br />

keinen Wertungsfaktor für die Wertung<br />

abgeben.<br />

Die Rallyes der 1. Kategorie müssen im Internationalen<br />

Sportkalender in der Sektion „Zuverlässigkeitsfahrten“<br />

eingetragen sein.<br />

Veranstaltungen, die zum Teil dem Normalverkehr<br />

offenstehende Straßen benutzen, jedoch Wertungsprüfungen<br />

auf permanenten oder temporären Rennstrecken<br />

von mehr als 20 % der Gesamtstreckenlänge<br />

einschließen, können nicht in die Sektion „Zuverlässigkeitsfahrten“<br />

des Internationalen Sportkalenders<br />

eingeschrieben werden und müssen wie Rundstreckenrennen<br />

behandelt werden.<br />

Fahrzeuge, die zu Internationalen Rallyes der ersten<br />

Kategorie zugelassen sind:<br />

Die Leistung der Fahrzeuge ist für alle Internationalen<br />

Rallyes auf ein entsprechendes Leistungsgewicht von<br />

mindestens 3,4 kg/PS (4,6 kg/kw) beschränkt. Die FIA<br />

hat zu jeder Zeit und unter allen Umständen alle Maßnahmen<br />

zu ergreifen, um diese Leistungsbegrenzung<br />

durchzusetzen.<br />

Nur Fahrzeuge, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen,<br />

dürfen an Internationalen Rallyes teilnehmen:<br />

– Tourenwagen der Gruppe A ohne die Evolutionen,<br />

die im Homologationsnachtrag für den Rallyesport<br />

ausgeschlossen sind.<br />

– Produktionswagen (Gruppen N, R und RGT)<br />

Fahrzeuge der Gruppen A, N, R und GT dürfen unter<br />

den nachfolgend aufgeführten Bedingungen noch<br />

für eine weitere Dauer von vier Jahren nach Ablauf der<br />

Homologation an internationalen Rallyes, ausgenommen<br />

Läufe zur Rallye-Weltmeisterschaft, teilnehmen,<br />

jedoch ohne die Evolutionen, die im Homologationsnachtrag<br />

für den Rallyesport ausgeschlosssen sind:<br />

– die FIA-Homologationsblätter müssen bei der Dokumentenabnahme<br />

und der Technischen Abnahme<br />

vorgelegt werden.<br />

– die Fahrzeuge entsprechen den technischen Bestimmungen<br />

(Anhang J), wie sie zum Zeitpunkt des Ablaufs<br />

ihrer Homologation gültig waren, und befinden<br />

sich in einem tadellosen Zustand für eine Teilnahme.<br />

Die Entscheidung darüber liegt bei den Technischen<br />

Kommissaren.<br />

Die Maße der für diese Fahrzeuge verwendeten Turbo-<br />

Restriktoren sowie die Mindestgewichte müssen den<br />

gegenwärtig gültigen Bestimmungen entsprechen.<br />

b) Rallye der 2. Kategorie – (Touristische Zielfahrt):<br />

Veranstaltungen, die nur zu dem Zweck durchgeführt<br />

werden, die Teilnehmer an einem im Voraus bestimmten<br />

Punkt zusammenzuführen. Zur Unterscheidung dieser<br />

Rallye der 2. Kategorie von den Rallyes 1. Kategorie muss<br />

sie den Untertitel „Touristische Zielfahrt“ tragen.<br />

Die Fahrtstrecke bzw. Fahrtstrecken nach Kategorie<br />

2 kann/können vorgeschriebene Pflichtstrecke bzw.<br />

Pflichtstrecken sein, jedoch nur mit einfachen Durchfahrtskontrollen<br />

und ohne dass den Teilnehmern<br />

während der Fahrt eine Durchschnittsgeschwindigkeit<br />

vorgeschrieben wird.<br />

Eine oder mehrere zusätzliche Prüfungen, ausgenommen<br />

Geschwindigkeitsprüfungen, können Teil einer<br />

Rallye der 2. Kategorie sein. Diese zusätzlichen Prüfungen<br />

dürfen aber nur am Zielort stattfinden.<br />

Bei diesen Rallyes der 2. Kategorie dürfen keine Geldpreise<br />

verliehen werden.<br />

Eine Rallye der Kategorie 2 ist – selbst wenn die Teilnehmer<br />

verschiedenen Nationen angehören – von<br />

der Eintragungspflicht im Internationalen Sportkalender<br />

befreit. Sie kann jedoch in keinem Land ohne<br />

die Genehmigung des betreffenden ASN, welcher die<br />

Ausschreibung dafür zu genehmigen hat, durchgeführt<br />

werden.<br />

Die Ausschreibung muss in demselben Geiste abgefasst<br />

sein, wie er für die eigentlichen Wettbewerbe<br />

Gültigkeit hat (vgl. Kapitel IV).<br />

Wenn die Strecke (oder die Strecken) einer Rallye der<br />

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