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HANDBUCH - Scuderia Solagon e.V.

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Anhang K<br />

den. Wird die Batterie in der Fahrgastzelle belassen,<br />

muss sie sicher befestigt sein und eine gesonderte,<br />

lecksichere Abdeckung aufweisen.<br />

6.16 Beleuchtung<br />

6.16.1 Beleuchtungssysteme, die zur ursprünglichen Ausstattung<br />

des Fahrzeugs gehörten, müssen einen<br />

funktionsfähigen Zustand aufweisen.<br />

6.17 Radstand, Spurweite, Bodenfreiheit<br />

6.17.1 Radstand: Der Radstand darf gegenüber der Periodenspezifikation<br />

nicht abweichen.<br />

6.17.2 Spurweite: Die Spurweite darf nicht von der Periodenspezifikation<br />

abweichen.<br />

6.17.3 Bodenfreiheit: Bei allen Fahrzeugen bis zu und einschließlich<br />

Periode D müssen alle Teile der gefederten<br />

Masse des Fahrzeugs eine Mindestbodenfreiheit<br />

von 100 mm haben. Fahrzeuge der Perioden E<br />

und F müssen eine Bodenfreiheit von mindestens<br />

60 mm haben, so dass ein 100 bzw. 60 mm hoher<br />

Block von jeder Seite unter das Fahrzeug geschoben<br />

werden kann.<br />

6.17.4 Für alle Fahrzeuge ab Periode G muss die entsprechende<br />

Periodenspezifikation eingehalten werden.<br />

6.17.5 Die Bodenfreiheit wird ohne Fahrer gemessen,<br />

aber mit den Rädern und Reifen, die auch im Wettbewerb<br />

benutzt werden. Diese werden ersetzt,<br />

falls notwendig, wenn ein Reifen oder eine Felge<br />

beschädigt ist.<br />

6.18 Gewicht<br />

6.18.1 Das Mindestgewicht eines Fahrzeugs ist das Gewicht,<br />

das in den ursprünglichen Reglements dieser<br />

Fahrzeugkategorie spezifiziert ist, oder ein in<br />

der Periode veröffentlichtes Gewicht, wenn dieses<br />

Gewicht in den ursprünglichen Bestimmungen<br />

nicht aufgeführt ist.<br />

Falls ein Fahrzeug während einer Veranstaltung gewogen<br />

wird, darf nichts anderes als Kraftstoff aus<br />

dem Fahrzeug entfernt und keine andere flüssige,<br />

feste oder gashaltige Substanz hinzugefügt werden.<br />

6.18.2 Das Mindestgewicht für Formel 3 Fahrzeuge der Periode<br />

GR ist 400 Kg.<br />

6.19 Formel Junior<br />

6.19.1 Allgemeine Bestimmungen<br />

Es gibt zwei „Periodenspezifikationen“ für Formel<br />

Junior Fahrzeuge.<br />

6.19.1.1 Periode FIA FJ1 (Klassen A, B, C) 1. Januar 1958 – 31.<br />

Dezember 1960.<br />

6.19.1.2 Periode FIA FJ2 (Klassen D, E) 1. Januar 1961 – 31.<br />

Dezember 1963.<br />

6.19.2 Lenkung<br />

6.19.2.1 Einteilige Lenksäulen dürfen durch Säulen ersetzt<br />

werden, die aus Sicherheitsgründen Universal- oder<br />

Teleskopgelenke beinhalten, vorausgesetzt, dass alle<br />

ursprünglichen Funktionen beibehalten werden.<br />

6.19.2.2 Obwohl sie keine Teile aus der Periode sind, dürfen<br />

aus Sicherheitsgründen Lenkradnaben mit<br />

Schnelllösemechanismus verwendet werden.<br />

6.19.2.3 Obwohl vorzugsweise das ursprüngliche Lenkrad<br />

beibehalten werden sollte, darf ein alternatives<br />

Lenkrad mit anderen Maßen und/oder in anderer<br />

Ausführung eingebaut werden.<br />

6.19.3 Chassis<br />

6.19.3.1 Es ist nicht zulässig, den Außendurchmesser oder<br />

die Stärke der Rohre oder der Bleche bei der Reparatur<br />

des Chassis zu ändern. Der Durchmesser<br />

und die Dicke aller verwendeter Rohre oder Bleche<br />

müssen dem Original entsprechen (wenn z.B. das<br />

Chassis ursprünglich aus Rohren imperialen Maßsystems<br />

gefertigt war, so müssen alle Ersatzrohre<br />

des Chassis imperial (nicht metrisch) sein).<br />

6.19.3.2 Für Fahrzeuge der Periode E (Kategorie FJ1) sind<br />

Überrollbügel streng empfohlen; falls das Fahrzeug<br />

ursprünglich mit einem Überrollbügel ausgestattet<br />

war, muss er der Spezifikation für das<br />

Fahrzeug zu dem Zeitpunkt, als es in seiner Periode<br />

an Wettbewerben teilnahm, entsprechen oder sie<br />

übertreffen.<br />

6.19.3.3 Fahrzeuge der Periode F (Kategorie FJ2) müssen<br />

mit einer Überrollschutzvorrichtung gemäß Periodenspezifikation<br />

oder gemäß Artikel 277 des Anhang<br />

J 1993 – Anhang VI A ausgerüstet sein.<br />

6.19.3.4 Zur Klarstellung sei erwähnt, dass das Chassis in<br />

allen Fahrzeugen eine Herkunft gemäß Sektion 2<br />

– Zulässigkeit haben muss. Falls es notwendig ist,<br />

ein Chassis zu ersetzen oder neu aufzubauen, muss<br />

so viel Material wie möglich vom ursprünglichen<br />

Chassis beibehalten und dem „neuen“ Chassis hinzugefügt<br />

werden, wobei dieses „neue“ Chassis als<br />

unmittelbare Kopie des ursprünglichen Chassis,<br />

einschließlich der verwendeten Materialien und<br />

der Konstruktionsmethoden, gefertigt werden<br />

muss.<br />

6.19.4 Vordere und hintere Radaufhängung<br />

6.19.4.1 Uniballgelenke dürfen nur verwendet werden,<br />

wenn sie eine Periodenspezifikation sind. Uniballgelenke<br />

dürfen auch an Stabilisatoren von Fahrzeugen<br />

der Periode F verwendet werden, vorausgesetzt<br />

die Geometrie der Radaufhängung wird<br />

nicht beeinflusst.<br />

6.19.4.2 Kugelförmige Lager an den Stoßdämpfern sind für<br />

Fahrzeuge der Periode E nicht zulässig, es sei denn,<br />

sie waren für dieses Fahrzeug eine Periodenspezifikation.<br />

6.19.5 Motor<br />

6.19.5.1 Der Hubraum darf 1100 ccm nicht überschreiten,<br />

gemessen am Punkt des maximalen Hubs am Kolbenring.<br />

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