31.10.2013 Aufrufe

HANDBUCH - Scuderia Solagon e.V.

HANDBUCH - Scuderia Solagon e.V.

HANDBUCH - Scuderia Solagon e.V.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

ISG - Anhang A<br />

EINLEITUNG<br />

Die Fédération Internationale de l’Automobile (nachfolgend<br />

FIA genannt) befolgt seit dem 1. Dezember 2010<br />

den Welt-Anti-Doping-Code (nachfolgend Code genannt)<br />

der World Anti-Doping Agency (nachfolgend WADA genannt).<br />

Die Grundlagen und verpflichtenden Vorschriften des<br />

Code wurden in die Anti-Doping-Bestimmungen der FIA<br />

(nachfolgend Bestimmungen genannt) eingearbeitet.<br />

Ziel und Zweck der vorliegenden Bestimmungen der<br />

FIA ist es, die grundsätzlichen Rechte der Athleten zur<br />

Teilnahme an Sport ohne Doping zu schützen und so Gesundheit,<br />

Fairness, Gleichbehandlung und Sicherheit im<br />

Motorsport zu unterstützen.<br />

Anwendungsbereich<br />

Die Bestimmungen haben Gültigkeit für die FIA, jeden<br />

ASN und jeden Teilnehmer an den Aktivitäten der FIA oder<br />

eines seiner ASNs kraft seines Status als Mitglied, seiner<br />

Akkreditierung oder seiner Teilnahme an den Aktivitäten<br />

oder Veranstaltungen der FIA oder seiner ASNs.<br />

Der ASN muss sicherstellen, dass alle Athleten, für die eine<br />

Internationale FIA-Lizenz ausgestellt wurde, die Anti-Doping-Bestimmungen<br />

der FIA anerkennen, insbesondere<br />

durch deren Unterzeichnung des in Anlage C aufgeführten<br />

Bestätigungs- und Einwilligungsformulars.<br />

Es liegt in der Verantwortung eines jeden ASN, dass alle<br />

Kontrollen auf nationaler Ebene an den Athleten der Nationalen<br />

Sportbehörden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen<br />

erfolgen. In einigen Ländern wird der ASN<br />

selbst die in den Bestimmungen aufgeführten Dopingkontrollen<br />

durchführen. In anderen Ländern sind Teile der<br />

ASN-Verantwortlichkeiten im Rahmen der Dopingkontrollen<br />

an eine Nationale Anti-Doping-Organisation per<br />

Gesetz oder durch eine Vereinbarung delegiert oder übertragen.<br />

In diesen Ländern gelten die in den Bestimmungen<br />

aufgeführten Hinweise auf die ASN gegebenenfalls<br />

gleichfalls für die Nationale Anti-Doping-Organisation.<br />

Die Bestimmungen gelten für alle Dopingkontrollen, die<br />

unter der Gerichtsbarkeit der FIA und seiner ASNs liegen.<br />

Definitionen<br />

Die in der Anlage A aufgeführten Begriffe werden in den<br />

Bestimmungen in Kursivschrift(französischer und englischer<br />

Text) dargestellt.<br />

Anmerkung: Zur Auslegung der vorliegenden Bestimmungen<br />

und zum Zweck der Verkürzung der Bestimmungen<br />

umfasst der maskuline Artikel gleichermaßen alle<br />

Personen, einerlei welchen Geschlechts.<br />

Artikel 1 Definition von Doping<br />

Doping wird definiert als das Vorliegen eines oder mehrerer<br />

der nachfolgend in Artikel 2.1 bis Artikel 2.8 festgelegten<br />

Verstöße gegen die Anti-Doping-Bestimmungen.<br />

Artikel 2<br />

Verstöße gegen<br />

Anti-Doping-Bestimmungen<br />

Die Athleten und andere Personen sind selbst dafür verantwortlich,<br />

davon Kenntnis zu haben, was einen Verstoß<br />

gegen eine Anti-Doping-Bestimmung darstellt und welche<br />

Wirkstoffe und Methoden in der Verbotsliste aufgenommen<br />

worden sind.<br />

Als Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen gelten:<br />

2.1 Das Vorhandensein eines Verbotenen Wirkstoffes,<br />

seiner Metaboliten oder Marker in der Probe<br />

eines Athleten.<br />

2.1.1 Es ist die persönliche Pflicht eines jeden Athleten,<br />

dafür zu sorgen, dass keine Verbotenen Wirkstoffe<br />

in seinen Körper gelangen. Die Athleten tragen<br />

die Verantwortung dafür, wenn in ihren Körpergewebs-<br />

oder Körperflüssigkeitsproben Verbotene<br />

Substanzen, deren Metaboliten oder Marker nachgewiesen<br />

werden. Demzufolge ist es nicht erforderlich,<br />

dass Vorsatz, Verschulden, Fahrlässigkeit<br />

oder bewusster Gebrauch auf Seiten des Athleten<br />

nachgewiesen werden, um einen Verstoß gegen<br />

die Anti-Doping-Bestimmungen gemäß Artikel 2.1<br />

zu begründen.<br />

2.1.2 Ein ausreichender Nachweis eines Verstoßes gegen<br />

Anti-Doping-Bestimmungen gemäß Artikel 2.1 ist<br />

gegeben durch das Vorhandensein einer Verbotenen<br />

Substanz, ihrer Metaboliten oder Marker in<br />

der A-Probe eines Athleten, wenn der Athleten auf<br />

die Analyse der B-Probe verzichtet und die B-Probe<br />

demzufolge nicht analysiert wird; oder wenn die<br />

B-Probe des Athleten analysiert wird und das Analyseergebnis<br />

das Vorhandensein der Verbotenen<br />

Substanz oder seiner Metaboliten oder Marker in<br />

der A-Probe des Athleten bestätigt.<br />

2.1.3 Mit Ausnahme solcher Substanzen, für die in der<br />

Verbotsliste spezifische Grenzwerte aufgeführt<br />

sind, begründet das nachgewiesene Vorhandensein<br />

einer Verbotenen Substanz, seiner Metaboliten<br />

oder Marker in der Probe eines Athleten – unabhängig<br />

von seiner Menge – einen Verstoß gegen<br />

Anti-Doping-Bestimmungen.<br />

2.1.4 Abweichend von der allgemeinen Regelung des<br />

Artikels 2.1 können in der Verbotsliste oder den<br />

Internationalen Standards spezielle Kriterien zur<br />

Bewertung Verbotener Substanzen, die auch endogen<br />

produziert werden können, aufgenommen<br />

werden.<br />

2.2 Der Gebrauch oder der Versuch des Gebrauchs<br />

einer Verbotenen Substanz oder einer Verbotenen<br />

Methode<br />

2.2.1 Es ist die persönliche Pflicht eines jeden Athleten,<br />

dafür zu sorgen, dass keine Verbotene Substanz<br />

in seinen Körper gelangt. Demzufolge ist es nicht<br />

erforderlich, dass ein vorsätzlicher, schuldhafter,<br />

fahrlässiger oder bewusster Gebrauch des Athleten<br />

nachgewiesen wird, um einen Verstoß gegen Anti-<br />

35

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!