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HANDBUCH - Scuderia Solagon e.V.

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Anhang K<br />

ANHANG XI<br />

Bestimmungen für Fahrzeuge der Periode J1 bei<br />

Sportrallyes<br />

1. Zugelassene Fahrzeuge<br />

1.1 Nur folgende Fahrzeuge der Periode J1 (01.01.1982<br />

bis 31.12.1985) sind zugelassen:<br />

- Gruppe B Fahrzeuge – über 1600 ccm und/oder mit<br />

Aufladung<br />

- Gruppe B Fahrzeuge – bis zu einschließlich 1600 ccm<br />

- Gruppe A Fahrzeuge<br />

1.2 Die Historic Motor Sport Commission behält sich das<br />

Recht vor die Liste der zugelassenen Fahrzeuge zu ändern<br />

und/oder zu erweitern.<br />

1.3 Es ist zu beachten, dass einige Gruppe-B-Fahrzeuge in<br />

der Periode bei Rallyes aus Sicherheitsgründen verboten<br />

wurden. Aus demselben Grund ist deren Verwendung<br />

nach wie vor bei dieser Art von Veranstaltungen<br />

nicht erlaubt (siehe Artikel 7.4.1 des Anhang K).<br />

2. Technische Bestimmungen<br />

2.1 Die in Artikel 1.1 aufgeführten Fahrzeuge müssen<br />

dem Artikel 7 des Anhang K und den folgenden Artikeln<br />

entsprechen:<br />

2.1.1 Gewicht<br />

Das durch den Anhang J der Periode J1 vorgeschriebene<br />

Mindestgewicht ist um 25 kg angehoben, um<br />

die jetzt zusätzlich vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung<br />

auszugleichen.<br />

2.1.2 Elektronik<br />

Fahrzeuge, original homologiert oder zugelassen mit<br />

elektronischen Steuergeräten, Motormanagementsystemen<br />

und/oder Sensoren, müssen dasselbe System,<br />

angeschlossen und in voll funktionsfähigen Zustand,<br />

wie in der Periode oder gemäß Anhang J umgebaut,<br />

verwenden.<br />

3. Sicherheitsvorschriften<br />

3.1 Fahrzeuge, die in Artikel 1.1 aufgeführt sind, unterliegen<br />

dem Artikel 5 (Sicherheit), wenn dieser mit folgenden<br />

Artikeln vereinbar ist.<br />

3.2 Fahrzeuge, die in Artikel 1.1 aufgeführt sind, müssen<br />

wie folgt ausgerüstet sein:<br />

3.2.1 Seidenscheiben Anti-Splitter-Folie<br />

An Fahrzeugen der Periode J1, bei denen die Glasseitenscheiben<br />

beibehalten werden, muss an der<br />

Innenseite dieser Scheiben Splitterschutzfolie angebracht<br />

werden. Es wird eine kleine Öffnung in der Folie<br />

empfohlen, damit diese bei der technischen Abnahme<br />

besser erkennbar ist.<br />

3.2.2 Windschutzscheibenfolie<br />

Alle Fahrzeuge mit Verbundglaswindschutzscheibe<br />

dürfen eine durchsichtige Schutzfolie aus Kunststoff<br />

verwenden um Beschädigungen zu vermeiden. Diese<br />

Folie muss dieselbe Größe und Form wie die Windschutzscheibe<br />

haben und muss mit dieser komplett<br />

in Kontakt sein.<br />

3.2.3 Überrollkäfig<br />

A) Alle Fahrzeuge der Gruppe B über 1600 ccm und/<br />

oder mit Aufladung müssen mit einem Roll Over<br />

Protection System (ROPS) ausgerüstet sein. Dieses<br />

ROPS muss dem Anhang K der FIA, Anhang VI<br />

B, entsprechen und muss als Minimum folgende<br />

sechs vorgeschriebene Elemente berücksichtigen:<br />

1. Diagonalstrebe, eine Option aus den Zeichnungen<br />

K-11, K-12, K-13 oder K-14 oder alternativ<br />

K-61 zusammen mit K-21. K-11 sollte nur verwendet<br />

werden, wenn eine der anderen Optionen nicht<br />

möglich ist.<br />

2. Flankenschutz, eine Option aus den Zeichnungen<br />

K-15, K-16, K-17 oder K-18<br />

3. Dachverstärkungen, eine Option aus den Zeichnungen<br />

K-19, K-20 oder K-21<br />

4. Windschutzscheibensäulenverstärkung gemäß<br />

Zeichnung K-22<br />

5. Querstrebe gemäß Zeichnung K-31<br />

6. Querstrebe gemäß Zeichnung K-32<br />

B) Fahrzeuge, welche den Bestimmungen des vorgenannten<br />

Punkt A) nicht entsprechen können,<br />

werden individuell von der FIA Historic Motor Sport<br />

Commission, der Technischen Abteilung der FIA<br />

und der Sicherheitskommission der FIA bewertet.<br />

Eine besondere Zeichnung und Spezifikation ist<br />

für all diese Fahrzeuge auf der Website der FIA und<br />

beim FIA-Sekretariat erhältlich.<br />

C) Für die folgenden Fahrzeuge müssen besondere,<br />

von der FIA HMSC genehmigte ROPS verwendet<br />

werden:<br />

1. Lancia 037 Gruppe B (Homologationsnummer<br />

B-210)<br />

2. Renault R5 Turbo Gruppe B (Homologationsnummer<br />

B-205).<br />

D) Fahrzeuge der Gruppe A und der Gruppe B unter<br />

1600 ccm müssen mit den Bestimmungen des Artikels<br />

5.13.5 (e) des Anhang K übereinstimmen.<br />

E) Zusätzliche Streben, welche nicht im Anhang VI B<br />

zum Anhang K erwähnt sind, aber in der Periode für<br />

das betreffende Fahrzeugmodell homologiert sind,<br />

dürfen auch verwendet werden.<br />

3.2.4 Sitze<br />

Für Fahrzeuge der Periode J, Sitze müssen eine Homologation<br />

gemäß FIA-Norm 8855/1999 oder 8862/2009<br />

haben, mit Ausnahme des Lancia 037, für den ausschließlich<br />

die Norm 8862/2009 akzeptiert ist.<br />

Die Befestigung muss den homologierten Anforderungen<br />

entsprechen.<br />

3.2.5 Abnehmbares Lenkrad<br />

Die Montage eines abnehmbaren Lenkrades ist bei<br />

Fahrzeugen der Periode J1 vorgeschrieben (abhängig<br />

von der örtlichen/nationalen amtlichen Genehmigung).<br />

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