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HANDBUCH - Scuderia Solagon e.V.

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Anhang K<br />

3.8.2 Alle maschinellen Bearbeitungen mit Ausnahme<br />

von Zylinderbohrung und Kolbenhub: +/- 0,2 %.<br />

3.8.3 Unbearbeitete Gussteile: +/- 0,5 %.<br />

3.8.4 Breite des Fahrzeuges an der Vorder- und Hinterachse:<br />

+ 1 %, - 0,3 %.<br />

3.8.5 Radstand: +/- 1%.<br />

3.8.6 Spurweite: +/- 1%.<br />

3.9 Kraftstoff und Oxidationsmittel<br />

3.9.1 Für homologierte Fahrzeuge muss Otto- oder Dieselkraftstoff<br />

gemäß Vorschriften des aktuellen Anhang J,<br />

Artikel 252-9.1 und 9.2, verwendet werden.<br />

3.9.2 Mit Ausnahme der nichthomologierten Fahrzeuge,<br />

die in Artikel 3.6.3 aufgeführt sind, muss der Kraftstoff<br />

für nichthomologierte Fahrzeuge den Vorschriften<br />

des aktuellen Anhangs J, Artikel 275.16<br />

entsprechen.<br />

3.9.3 Alle Rennfahrzeuge der Perioden C und D (1. 1.<br />

1919–31. 12. 1946), Formel-1-Fahrzeuge der Jahre<br />

1946–1957, Formel-2-Fahrzeuge der Jahre 1947–<br />

1953, Formel-3-Fahrzeuge der Jahre 1946–1960, Indianapolis-Fahrzeuge<br />

der Jahre 1940–1960 dürfen<br />

mit Kraftstoff auf Alkoholbasis betrieben werden.<br />

Alle anderen nichthomologierten Fahrzeuge, bei<br />

denen nachgewiesen werden kann, dass diese in<br />

der Periode mit Kraftstoffen auf Alkoholbasis eingesetzt<br />

wurden, dürfen diese Kraftstoffe verwenden,<br />

sofern eine Genehmigung zu deren Verwendung<br />

im HTP vermerkt ist.<br />

3.9.4 Formel-1- oder Formel-2-Fahrzeuge der Jahre 1946<br />

– 1960 dürfen mit Kraftstoff mit einer höheren Oktanzahl<br />

betrieben werden.<br />

3.9.5 Dem Kraftstoff dürfen Schmierstoffe hinzugefügt<br />

werden, deren Anteil darf aber 2% nicht überschreiten.<br />

Bei Zweitaktmotoren darf der Anteil höher sein.<br />

3.9.6 Ersatzstoffe für Bleiverbindungen können dem Kraftstoff<br />

hinzugefügt werden, wenn diese im freien Einzelhandel<br />

erhältlich sind. Die Zuführung dieser Stoffe<br />

darf nicht zu einer Erhöhung der Oktanzahl, weder<br />

über 90 MOZ noch über 102 ROZ hinaus führen.<br />

3.9.7 Mit Ausnahme der atmosphärischen Luft darf der<br />

Kraftstoff mit keinem zusätzlichen Oxidationsmittel<br />

gemischt werden.<br />

Art. 4 FAHRZEUGDOKUMENTE GEMÄSS INTERNATIO-<br />

NALEM FIA-STANDARD<br />

4.1 Dokumente<br />

4.1.1 Jedes Fahrzeug, das an einer Internationalen FIA-<br />

Veranstaltung teilnimmt muss im Besitz eines HTP<br />

oder bei einem Gleichmäßigkeitslauf eines HRCP<br />

sein. Diese Dokumente sind rein technische Papiere<br />

und stellen keinerlei Garantie oder Meinung zu<br />

der Echtheit des Fahrzeuges dar.<br />

4.1.2 Der HTP ist Eigentum des ausstellenden ASN und<br />

kann jederzeit aufgrund einer Entscheidung der<br />

FIA HMSC eingezogen werden. Der FIA HTP kann<br />

beim ASN von einem Einwohner oder einem<br />

Staatsangehörigen des entsprechenden Landes<br />

beantragt werden. Der Antragsteller ist dafür verantwortlich,<br />

dass die Formulare vor Rücksendung<br />

an den ASN ausgefüllt werden.<br />

Das Original des Formulars und Einzelheiten zur<br />

Antragstellung verbleiben beim ASN. Der ASN<br />

übergibt dem Antragsteller eine durch Perforation<br />

bestätigte Kopie und übergibt die Einzelheiten aller<br />

übergebenen Identitätspapiere an die FIA Datenbank.<br />

4.1.3 Der HTP ist ein 26-seitiges FIA-Dokument (DMSB:<br />

27-seitig), das vom ASN in Zusammenarbeit mit<br />

dem Antragsteller ausgefüllt wird.<br />

4.1.4 Jedes homologierte Fahrzeug muss diesen HTP<br />

immer zusammen mit einer von der FIA bestätigten<br />

Kopie des Original-Homologationsblattes des<br />

entsprechenden Modells oder einer von der FIA<br />

bestätigten Kopie des nachträglichen Homologationsblattes,<br />

beide sind bei der FIA erhältlich, verwenden.<br />

4.1.5 Dem HRCP liegt ein FIA-Formular zugrunde und<br />

ist ein einfacher Identitätsausweis zur ausschließlichen<br />

Verwendung bei Historischen Gleichmäßigkeitsläufen.<br />

4.1.6 Wechsel des Eigentümers: Der HTP ist ein internationales<br />

Dokument und muss von allen ASN anerkannt<br />

werden. Bei einem Eigentümerwechsel in<br />

ein anderes Land muss der neue ASN den für das<br />

Fahrzeug ausgestellten Ausweis anerkennen, den<br />

ausstellenden ASN über den Eigentümerwechsel<br />

informieren und die Originale und begleitende<br />

Dokumentationen anfordern.<br />

Der neue ASN muss dem Original-Ausweis eine eigene<br />

nationale Nummer zuordnen.<br />

4.1.7 Verlust eines HTP: In diesem Fall muss bei dem zuständigen<br />

ASN die Ausfertigung einer zweiten bestätigten<br />

Farbkopie des Original-Ausweises beantragt<br />

werden. Der ausstellende ASN vermerkt auf<br />

der Vorderseite, dass diese die Zweitausfertigung<br />

einer bestätigten Kopie ist, und auf der Seite 15,<br />

dass und wann diese Kopie ausgestellt wurde.<br />

4.2 Verwendung des HTP<br />

4.2.1 Der HTP hat lediglich zwei Zwecke: Als erstes zur<br />

Verwendung durch die Technischen Offiziellen und<br />

Delegierten bei Veranstaltungen und zum zweiten<br />

zur Unterstützung der Veranstalter für die Einordnung<br />

der Fahrzeuge in Klassen und Erstellung der<br />

Ergebnisse.<br />

4.2.2 Zur Unterstützung der Veranstalter muss jeder<br />

Nennung für eine im internationalen Kalender<br />

eingetragenen Veranstaltung eine Fotokopie der 1.<br />

Seite des HTP beigefügt werden, damit die Klasse,<br />

Periode und Gruppe, in die das Fahrzeug auf Basis<br />

des Anhang I zum Anhang K eingeteilt ist, klar ersichtlich<br />

wird.<br />

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