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HANDBUCH - Scuderia Solagon e.V.

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Rallye-Reglement<br />

muss das komplett ausgefüllte Nennungsformular an das<br />

Rallyesekretariat vor dem in der Veranstaltungsausschreibung<br />

aufgeführten Datum für den Nennungsschluss schicken.Eine<br />

elektronische nennung wird akzeptiert wenn<br />

die Nennung per Telefax oder E-Mail oder einem anderen<br />

elektronischen Kommunikationsmittel (Online-Nennung)<br />

abgegeben wird, so muss dem Veranstalter das Original<br />

bis spätestens 5 Tage nach Nennungsschluss vorliegen. Ist<br />

der Bewerber nicht einer der Fahrer, so ist eine Kopie der<br />

für das laufende Jahr gültige Bewerberlizenz und/oder<br />

der Sponsorenlizenz dem Nennungsformular beizulegen.<br />

21.3 ÄNDERUNGEN AUF DEM NENNFORMULAR<br />

Der Bewerber kann das genannte Fahrzeug bis zur Technischen<br />

Abnahme durch ein Fahrzeug der gleichen Gruppe<br />

und Klasse austauschen.<br />

21.4 ASN GENEHMIGUNG<br />

Ausländische Bewerber, Fahrer und Beifahrer benötigen eine<br />

Startgenehmigung gemäß Art. 70 des ISG.<br />

21.5 AUSTAUSCH DES BEWERBERS UND/ODER FAHRER<br />

Der Bewerber kann bis zum Nennungsschluss seine Nennung<br />

zurückziehen. Nach dem Nennschluss kann ein Fahrer<br />

ausgetauscht werden mit Zustimmung:<br />

- des Veranstalters bis zum Beginn der Dokumentenabnahme,<br />

- der Sportkommissare ab Beginn dieser Abnahme bis zum<br />

Aushang der Liste der zum Start zugelassenen Teams.<br />

Nur der DMSB kann einem Austausch beider Fahrer oder<br />

des Bewerbers genehmigen.<br />

21.6 VERPFLICHTUNGEN DER BEWERBER UND FAHRER<br />

Durch die Unterzeichnung auf dem Nennungsformular<br />

unterwerfen sich sowohl der Bewerber als auch die Fahrer<br />

allein der Sportgerichtsbarkeit, die im Internationalen<br />

Sportgesetz der FIA und dessen Anhängen und in den<br />

DMSB Bestimmungen aufgeführt ist, sowie den vorliegenden<br />

Bestimmungen und den Bestimmungen der Veranstaltungsausschreibung.<br />

21.7 MANNSCHAFTSNENNUNGEN (ASN REGELUNG)<br />

21.7.1 Als Mannschaften, bestehend aus 3 bis 5 Wettbewerbsfahrzeugen,<br />

können schriftlich bis spätestens<br />

zum Ende der Dokumentenabnahme genannt<br />

werden: National-Mannschaften, Club-Mannschaften,<br />

Firmen-Mannschaften.<br />

21.7.2 National-Mannschaften können nur von einem<br />

in der FIA vertretenen Land genannt werden.<br />

Ihre Bewerber und Teams müssen die Lizenz des<br />

betreffenden Landes besitzen. Bei Club- und Firmen-Mannschaften<br />

müssen deren Bewerber oder<br />

Fahrer einem Automobilclub oder einer Renngemeinschaft<br />

angehören, bzw. vom betreffenden<br />

Firmen-Bewerber gemeldet werden (Firmen- oder<br />

Club-Bewerber-Lizenz).<br />

Der ADAC, AvD, DMV und ADMV sowie deren Regional-<br />

und Ortsclubs/Vereine benötigen für die Nennung<br />

einer Mannschaft keine Bewerber-Lizenz.<br />

21.7.3 Ein Wettbewerbsfahrzeug kann nur für eine Mannschaft<br />

(außer National-Mannschaften) genannt<br />

werden.<br />

21.7.4 Bestimmungen zur Mannschaftswertung sind in<br />

der Veranstaltungsausschreibung festzulegen. Von<br />

jeder Mannschaft werden die drei Fahrer mit dem<br />

besten Ergebnis gewertet.<br />

21.7.5 Der Wertungsausschluss eines Fahrers führt zum<br />

Ausschluss der gesamten Mannschaft.<br />

22. NENNUNGSSCHLUSS (ASN-Regelung)<br />

Der Nennungsschluss darf nicht später als 7 Tage (ASN-<br />

Regelung) vor dem Beginn der Besichtigungsfahrten der<br />

Rallye liegen. Die Liste der Nennungen sowie die Startreihenfolge<br />

der Fahrers müssen mindesten 5 Tage vor der<br />

1. Etappe der Rallye veröffentlicht und dem DMSB zugeschickt<br />

werden.<br />

23. NENNGELDER<br />

23.1 ANNAHME DES NENNUNGSFORMULARS<br />

Das Nennungsformular wird nur angenommen, wenn das<br />

vollständige Nenngeld und/oder falls erforderlich eine<br />

Bestätigung des ASN des Bewerbers beigefügt sind.<br />

23.2 NENNGELDRÜCKERSTATTUNG<br />

Das Nenngeld wird vollständig zurückerstattet:<br />

- an Bewerber, deren Nennung abgelehnt wurde,<br />

- wenn die Rallye nicht stattfindet.<br />

23.3 TEILWEISE NENNGELDRÜCKERSTATTUNG<br />

Das Nenngeld kann zu den in der Veranstaltungsausschreibung<br />

aufgeführten Bedingungen teilweise zurückerstattet<br />

werden.<br />

24. KLASSEN<br />

24.1 KLASSENUMSTUFUNGEN<br />

Wenn bei der Technischen Abnahme festgestellt wird,<br />

dass ein Fahrzeug nicht der Gruppe und/oder Klasse entspricht,<br />

für die es genannt wurde, kann dieses Fahrzeug<br />

auf Vorschlag des Obmanns der Technischen Kommissare<br />

durch die Sportkommissare in die passende Gruppe und/<br />

oder Klasse umgestuft werden.<br />

24.2 KLASSENzusammenlegungen<br />

Wenn die Mindestzahl von drei Startern in einer Klasse nicht<br />

erreicht werden kann, werden die Teilnehmer in dieser Klasse<br />

mit der nächst höheren der gleichen Gruppe zusammengelegt.<br />

BESICHTIGUNG<br />

25. BESICHTIGUNG<br />

25.1 BESICHTIGUNGSFAHRZEUGE<br />

KEINE ANWENDUNG<br />

25.2 REIFEN FÜR BESICHTIGUNGFAHRZEUGE<br />

KEINE ANWENDUNG<br />

25.3. EINSCHRÄNKUNG DER BESICHTIGUNG<br />

Ab der Veröffentlichung der Veranstaltungsausschreibung<br />

darf ein Fahrer, sein Beifahrer oder ein anderes Teammitglied<br />

eines Bewerbers, der genannt hat oder die Absicht hat zu<br />

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