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HANDBUCH - Scuderia Solagon e.V.

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Anhang K<br />

ten, es sei denn, es gibt einen Periodennachweis für<br />

die Verwendung).<br />

5. Zündung<br />

Das Zündsystem muss dem Typ entsprechen, wie er<br />

während des internationalen Lebens des Fahrzeugs<br />

verwendet wurde. An jedem Fahrzeug darf ein elektronischer<br />

Drehzahlbegrenzer eingebaut werden.<br />

Die Verwendung von elektronischen Motor-Management-<br />

Systemen an DFV/DFY Motoren ist verboten.<br />

6. Starter<br />

Zum Starten des Motors in der Startaufstellung und in<br />

den Boxen darf eine vorübergehend mit dem Fahrzeug<br />

verbundene, zusätzliche externe Energiequelle verwendet<br />

werden.<br />

7. Instrumentierung<br />

Elektronische Instrumente dürfen verwendet werden,<br />

jede Datenerfassung dieser Instrumente ist jedoch<br />

auf die folgenden Aufzeichnungsfunktionen begrenzt:<br />

Motordrehzahl, Motor-Öldruck, Motor-Öltemperatur,<br />

Motor-Wassertemperatur und Kraftstoffdruck.<br />

Raddrehzahl-Sensoren dürfen nur bei privaten Tests<br />

verwendet werden und müssen von dem Fahrzeug<br />

für die Dauer der TGP Veranstaltung einschließlich der<br />

ungezeiteten freien Trainings entfernt werden.<br />

8. Schmierung<br />

Die Position der Motorölkühler dürfen geändert werden,<br />

sie dürfen jedoch die Silhouette des Fahrzeugs<br />

nicht verändern. Es muss ein Catch-Tank mit einem<br />

Fassungsvermögen von 3000 ccm eingebaut sein.<br />

9. Kraftstoffsystem<br />

Kraftstoffbehälter müssen den Sicherheitsbestimmungen<br />

des Artikels 253.14 des Anhangs J entspre<br />

chen.<br />

Wenn der Bewerber einen Sicherheits-Kraftstoffbehälter<br />

verwendet, so muss diese immer von einem<br />

von der FIA anerkannten Hersteller stammen.<br />

Um die Anerkennung der FIA zu erlangen, muss ein<br />

Hersteller den Beweis gleich bleibender Qualität seines<br />

Produktes sowie der Übereinstimmung mit den<br />

von der FIA genehmigten Spezifikationen geliefert<br />

haben. Die von der FIA anerkannten Hersteller von Sicherheits-Kraftstoffbehälter<br />

verpflichten sich, an ihre<br />

Kunden ausnahmslos Kraftstoffbehälter zu liefern, die<br />

mit den genehmigten Normen übereinstimmen.<br />

Aus diesem Grund muss auf jedem gelieferten Kraftstoffbehälter<br />

der Name des Herstellers, das Herstellungsdatum<br />

und die Seriennummer aufgedruckt sein.<br />

Die FIA behält sich das Recht vor, nach Prüfung der<br />

von dem interessierten Hersteller eingereichten Unterlagen<br />

ein vollständig anderes Konzept von technischen<br />

Spezifikationen zu genehmigen (die technischen<br />

Spezifikationen für FT3-1999, FT3,5 oder FT5<br />

Kraftstoffbehälter können beim Sekretariat der FIA<br />

angefordert werden).<br />

Die Sicherheits-Kraftstoffbehälter aller Fahrzeuge der<br />

Perioden GR, HR und IR müssen mit Sicherheitsschaum<br />

gemäß amerikanischer Militärspezifikation MIL-<br />

B-83054 gefüllt sein. Für die Fahrzeuge dürfen Kraftstoffbehälter<br />

mit reduzierter Kapazität verwendet werden,<br />

vorausgesetzt der Kraftstoffbehälter ist von einem<br />

FIA anerkannten Hersteller gebaut und die Ausführung<br />

und Methodik des Kraftstoffbehälters ist von dem Hersteller<br />

genehmigt. Kraftstoffbehälter mit reduziertem<br />

Fassungsvermögen müssen in das Volumen passen,<br />

in dem der ursprüngliche Tank untergebracht war und<br />

jeder Hohlraum um den Behälter muss vollständig mit<br />

Schaum gemäß oben aufgeführter Spezifikation gefüllt<br />

sein.<br />

Nach etwa 5 Jahren kann das Altern des Sicherheits-<br />

Kraftstoffbehälters zu einer merklichen Herabsetzung<br />

der Festigkeitseigenschaften des Materials führen.<br />

Jeder Kraftstoffbehälter muss spätestens 5 Jahre nach<br />

Herstellungsdatum durch einen neuen ersetzt werden,<br />

es sei denn, der Hersteller nimmt eine erneute<br />

Prüfung vor und stelle eine neue Bescheinigung aus,<br />

die eine Gültigkeitsdauer von höchstens 2 Jahren hat.<br />

Keinesfalls darf ein Kraftstoffbehälter länger als sieben<br />

Jahre ab Herstellungsdatum verwendet werden.<br />

10. Getriebe<br />

Fahrzeuge, die ursprünglich mit Halbautomatik-<br />

Getrieben ausgestattet waren, dürfen auf manuelle<br />

Getriebe umgerüstet werden. Die Getriebe müssen<br />

vom gleichen Typ und der gleichen Spezifikation sein<br />

wie die des Fahrzeugs während seiner Wettbewerbsgeschichte.<br />

11. Achsantrieb<br />

Der Achsantrieb einschließlich Differential muss der<br />

Herstellerspezifikation für diesen Fahrzeugtyp entsprechen<br />

und von einem Typ sein, für den ein Periodennachweis<br />

vorhanden ist.<br />

12. Bremsen<br />

Nur Fahrzeuge, die für Paraden und Demonstrationen<br />

verwendet werden, dürfen mit Karbonbremsen<br />

ausgestattet sein. Fahrzeuge, die ursprünglich mit<br />

Karbonbremsen ausgerüstet waren, dürfen auf Eisen/<br />

Stahlscheiben mit zeitgenössischem Sattel und konventionellen<br />

Belägen umgerüstet werden.<br />

13. Räder<br />

Die Räder müssen den Abmessungen gemäß dem internationalen<br />

Lebens des Fahrzeugs entsprechen.<br />

Die Felgenbreiten dürfen nicht verbreitert werden, es<br />

dürfen aber schmalere Felgen verwendet werden, damit<br />

verfügbare Reifen montiert werden können.<br />

Die Räder müssen den Zustandsprüfungs-Vorschriften<br />

des Anhangs K entsprechen.<br />

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